Rechtsprechung
| VG Berlin, 22.08.2018 - 9 L 287.18 |
Verfahrensgang
- VG Berlin, 22.08.2018 - 9 L 287.18
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2018 - 3 S 79.18
- VerfGH Berlin, 10.04.2019 - VerfGH 5/19
Wird zitiert von ... (11)
- VG Berlin, 10.08.2020 - 35 L 299.20 Die Einrichtung eines weiteren Zuges an der WMS wäre notwendiger Weise dauerhaft mit einem erhöhten Raumbedarf und Mehrkosten verbunden, da eine ganze Klasse über die Schuljahre hinweg zusätzlich beschult werden müsste (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 26. Juli 2018 - VG 3 L 295.18 - juris, Rn. 17 und 26, 22. August 2028 - VG 9 L 287.18 - und 7. August 2020 - VG 35 L 287/20 u. a. -).
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Nachfrage von Seiteneinsteigern durch den Wegzug hochmobiler Familien aus Berlin nicht befriedigt werden kann (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 26. Juli 2018 und 22. August 2018, a. a. O.).
Eine möglicherweise fehlerhafte Berücksichtigung von Kindern in einem "fremden" Kontingent kann grundsätzlich nicht zur Rechtsverletzung eines Antragstellers führen (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 20. Juli 2011 - VG 9 L 182.11 -, 22. August 2018 - VG 9 L 287.18 - und 7. August 2020 - VG 35 L 287/20 u. a. -).
Eine möglicherweise fehlerhafte Berücksichtigung von Kindern in einem "fremden" Kontingent kann grundsätzlich nicht zur Rechtsverletzung eines Antragstellers führen (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 20. Juli 2011 - VG 9 L 183.11 -, 22. August 2018 - VG 9 L 287.18 - und 7. August 2020 - VG 35 L 287/20 u. a -).
- VG Berlin, 10.08.2020 - 35 L 312.20
Schulrecht: Vergabe von Schulplätzen an einer staatlichen Internationalen Schule; …
Die Einrichtung eines weiteren Zuges an der WMS wäre notwendiger Weise dauerhaft mit einem erhöhten Raumbedarf und Mehrkosten verbunden, da eine ganze Klasse über die Schuljahre hinweg zusätzlich beschult werden müsste (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 26. Juli 2018 - VG 3 L 295.18 - juris, Rn. 17 und 26, 22. August 2028 - VG 9 L 287.18 - und 7. August 2020 - VG 35 L 287/20 u. a. -).Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Nachfrage von Seiteneinsteigern durch den Wegzug hochmobiler Familien aus Berlin nicht befriedigt werden kann (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 26. Juli 2018 und 22. August 2018, a. a. O.).
Eine möglicherweise fehlerhafte Berücksichtigung von Kindern in einem "fremden" Kontingent kann grundsätzlich nicht zur Rechtsverletzung eines Antragstellers führen (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 20. Juli 2011 - VG 9 L 183.11 -, 22. August 2018 - VG 9 L 287.18 - und 7. August 2020 - VG 35 L 287/20 u. a. -).
Eine möglicherweise fehlerhafte Berücksichtigung von Kindern in einem "fremden" Kontingent kann grundsätzlich nicht zur Rechtsverletzung eines Antragstellers führen (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 20. Juli 2011 - VG 9 L 183.11 -, 22. August 2018 - VG 9 L 287.18 - und 7. August 2020 - VG 35 L 287/20 u. a -).
- VG Berlin, 07.08.2020 - 35 L 295.20 Es ist nachvollziehbar, dass weitere, insbesondere räumliche Kapazitäten nicht vorhanden sind, da der frühere Standort in der B... Straße seit dem Schuljahr 2017/2018 durchgehend von der WMS genutzt wird (…vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 26. Juli 2018 - VG 3 L 295.18 - juris, Rn. 17 und 26, sowie vom 22. August 2028 - VG 9 L 287.18 -, jeweils m. w. N.).
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Nachfrage von Seiteneinsteigern durch den Wegzug hochmobiler Familien aus Berlin nicht befriedigt werden kann (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 26. Juli 2018 und 22. August 2018, a. a. O.).
Eine möglicherweise fehlerhafte Berücksichtigung von Kindern in einem "fremden" Kontingent kann grundsätzlich nicht zur Rechtsverletzung eines Antragstellers führen (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 20. Juli 2011 - VG 9 L 182.11 - und 22. August 2018 - VG 9 L 287.18 -).
- VG Berlin, 07.08.2020 - 35 L 287.20
Vorläufige Aufnahme in Jahrgangsstufe 1
Es ist nachvollziehbar, dass weitere, insbesondere räumliche Kapazitäten nicht vorhanden sind, da der frühere Standort in der B... Straße seit dem Schuljahr 2017/2018 durchgehend von der WMS genutzt wird (…vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 26. Juli 2018 - VG 3 L 295.18 - juris, Rn. 17 und 26, sowie vom 22. August 2028 - VG 9 L 287.18 -, jeweils m. w. N.).Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Nachfrage von Seiteneinsteigern durch den Wegzug hochmobiler Familien aus Berlin nicht befriedigt werden kann (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 26. Juli 2018 und 22. August 2018, a. a. O.).
Eine möglicherweise fehlerhafte Berücksichtigung von Kindern in einem "fremden" Kontingent kann grundsätzlich nicht zur Rechtsverletzung eines Antragstellers führen (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 20. Juli 2011 - VG 9 L 183.11 - und 22. August 2018 - VG 9 L 287.18 -).
- VG Berlin, 07.08.2020 - 35 L 297.20 Es ist nachvollziehbar, dass weitere, insbesondere räumliche Kapazitäten nicht vorhanden sind, da der frühere Standort in der B... Straße seit dem Schuljahr 2017/2018 durchgehend von der WMS genutzt wird (…vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 26. Juli 2018 - VG 3 L 295.18 - juris, Rn. 17 und 26, sowie vom 22. August 2028 - VG 9 L 287.18 -, jeweils m. w. N.).
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Nachfrage von Seiteneinsteigern durch den Wegzug hochmobiler Familien aus Berlin nicht befriedigt werden kann (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 26. Juli 2018 und 22. August 2018, a. a. O.).
Eine möglicherweise fehlerhafte Berücksichtigung von Kindern in einem "fremden" Kontingent kann grundsätzlich nicht zur Rechtsverletzung eines Antragstellers führen (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 20. Juli 2011 - VG 9 L 183.11 - und 22. August 2018 - VG 9 L 287.18 -).
- VG Berlin, 07.08.2020 - 35 L 307.20 Es ist nachvollziehbar, dass weitere, insbesondere räumliche Kapazitäten nicht vorhanden sind, da der frühere Standort in der B... Straße seit dem Schuljahr 2017/2018 durchgehend von der WMS genutzt wird (…vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 26. Juli 2018 - VG 3 L 295.18 - juris, Rn. 17 und 26, sowie vom 22. August 2028 - VG 9 L 287.18 -, jeweils m. w. N.).
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Nachfrage von Seiteneinsteigern durch den Wegzug hochmobiler Familien aus Berlin nicht befriedigt werden kann (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 26. Juli 2018 und 22. August 2018, a. a. O.).
Eine möglicherweise fehlerhafte Berücksichtigung von Kindern in einem "fremden" Kontingent kann grundsätzlich nicht zur Rechtsverletzung eines Antragstellers führen (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 20. Juli 2011 - VG 9 L 183.11 - und 22. August 2018 - VG 9 L 287.18 -).
- VG Berlin, 11.08.2020 - 35 L 305.20 Die Einrichtung eines weiteren Zuges an der WMS wäre notwendiger Weise dauerhaft mit einem erhöhten Raumbedarf und Mehrkosten verbunden, da eine ganze Klasse über die Schuljahre hinweg zusätzlich beschult werden müsste (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 26. Juli 2018 - VG 3 L 295.18 - juris, Rn. 17 und 26, 22. August 2028 - VG 9 L 287.18 -, 7. August 2020 - VG 35 L 287/20 u. a. - und 10. August 2020 - VG 35 L 299/20 u. a. -).
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Nachfrage von Seiteneinsteigern durch den Wegzug hochmobiler Familien aus Berlin nicht befriedigt werden kann (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 26. Juli 2018 und 22. August 2018, a. a. O.).
Eine möglicherweise fehlerhafte Berücksichtigung von Kindern in einem "fremden" Kontingent kann grundsätzlich nicht zur Rechtsverletzung eines Antragstellers führen (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 20. Juli 2011 - VG 9 L 182.11 -, 22. August 2018 - VG 9 L 287.18 - und 7. August 2020 - VG 35 L 287/20 u. a. -).
- VG Berlin, 07.08.2020 - 35 L 290.20
Vorläufige Aufnahme in Jahrgangsstufe 1
Es ist nachvollziehbar, dass weitere, insbesondere räumliche Kapazitäten nicht vorhanden sind, da der frühere Standort in der B... Straße seit dem Schuljahr 2017/2018 durchgehend von der WMS genutzt wird (…vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 26. Juli 2018 - VG 3 L 295.18 - juris, Rn. 17 und 26, sowie vom 22. August 2028 - VG 9 L 287.18 -, jeweils m. w. N.).Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Nachfrage von Seiteneinsteigern durch den Wegzug hochmobiler Familien aus Berlin nicht befriedigt werden kann (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 26. Juli 2018 und 22. August 2018, a. a. O.).
Eine möglicherweise fehlerhafte Berücksichtigung von Kindern in einem "fremden" Kontingent kann grundsätzlich nicht zur Rechtsverletzung eines Antragstellers führen (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 20. Juli 2011 - VG 9 L 183.11 - und 22. August 2018 - VG 9 L 287.18 -).
- VG Berlin, 07.08.2020 - 35 L 302.20 Es ist nachvollziehbar, dass weitere, insbesondere räumliche Kapazitäten nicht vorhanden sind, da der frühere Standort in der B... Straße seit dem Schuljahr 2017/2018 durchgehend von der WMS genutzt wird (…vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 26. Juli 2018 - VG 3 L 295.18 - juris, Rn. 17 und 26, sowie vom 22. August 2028 - VG 9 L 287.18 -, jeweils m. w. N.).
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Nachfrage von Seiteneinsteigern durch den Wegzug hochmobiler Familien aus Berlin nicht befriedigt werden kann (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 26. Juli 2018 und 22. August 2018, a. a. O.).
Eine möglicherweise fehlerhafte Berücksichtigung von Kindern in einem "fremden" Kontingent kann grundsätzlich nicht zur Rechtsverletzung eines Antragstellers führen (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 20. Juli 2011 - VG 9 L 183.11 - und 22. August 2018 - VG 9 L 287.18 -).
- VG Berlin, 07.08.2020 - 35 L 306.20 Es ist nachvollziehbar, dass weitere, insbesondere räumliche Kapazitäten nicht vorhanden sind, da der frühere Standort in der B... Straße seit dem Schuljahr 2017/2018 durchgehend von der WMS genutzt wird (…vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 26. Juli 2018 - VG 3 L 295.18 - juris, Rn. 17 und 26, sowie vom 22. August 2028 - VG 9 L 287.18 -, jeweils m. w. N.).
- VG Berlin, 07.08.2020 - 35 L 288.20
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