Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 28.11.2001 - 9 L 3193/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Straßenausbaubeitrag; beitragsfähige Verbesserung; Fahrbahndecke
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 6 Abs 1 S 1 KAG ND
Asphaltdecke; Erneuerung; Fahrbahn; Fahrbahndecke; Straße; Straßenausbaubeitrag; Unterbau; Verbesserung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 22.09.1999 - 8 A 8100/98
- OVG Niedersachsen, 28.11.2001 - 9 L 3193/00
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- VGH Hessen, 04.04.1995 - 5 TH 1264/93
Straßenbeitrag: Ersetzung eines Belages für einen Gehweg - zur Verbesserung bzw …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2001 - 9 L 3193/00
Bei Gehwegen werden ein Belag aus Asphaltfeinbeton und eine Betonsteinbefestigung mittlerweile einhellig als gleichwertig angesehen (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 4.4.1995 - 5 TH 1264/93 -, NVwZ-RR 1995, 599;… Driehaus, a.a.O., § 8 RdNr. 306 m.w.N.).Der Aufwand für die Ersetzung eines Belags aus Asphaltfeinbeton durch eine Verbundsteinpflasterung ist deshalb ungeachtet dessen, dass beide Befestigungsarten im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit der Straße gleichwertig sind, auch dann beitragsfähig, wenn der Ausbau der Fahrbahndecke in Betonsteinpflaster in eine beitragsfähige abnutzungsbedingte Erneuerung des Unterbaus der Fahrbahn eingebettet ist oder mit einer beitragsfähigen Verbesserung des Unterbaus verbunden ist, weil die vorhandene Deckschicht durch eine qualitativ höherwertige Oberflächenbefestigung ersetzt wird (ebenso für einen Gehweg: VGH Kassel, Beschl. v. 4.4.1995 - 5 TH 1264/93 -, NVwZ-RR 1995, 599).
- OVG Niedersachsen, 07.09.1999 - 9 L 393/99
Beitragsfähige Verbesserung durch bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2001 - 9 L 3193/00
Der Beitragstatbestand der Verbesserung einer öffentlichen (Teil-)Einrichtung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile v. 29.11.1995 - 9 L 1088/94 - NSt-N 1996, 299; v. 13.8.1996 - 9 L 7684/94 - NSt-N 1997, 120 = OVGE 46, 424 u. v. 7.9.1999 - 9 L 393/99 - NdsVBl 2000, 66 = KStZ 2000, 74 = NVwZ-RR 2000, 381) erfüllt, wenn die Benutzbarkeit der Straße durch eine Ausbaumaßnahme positiv beeinflusst worden, die Straße also im Hinblick auf ihre Funktionen besser benutzbar geworden ist. - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.1996 - 15 A 1642/93
Straßenausbaubeiträge
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2001 - 9 L 3193/00
Doch setzt der Beitragstatbestand der Erneuerung zusätzlich voraus, dass die Teileinrichtung auch tatsächlich erneuerungsbedürftig ist (vgl. Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: Januar 2000, § 8 RdNr. 294; OVG Münster, Urt. v. 27.8.1996 - 15 A 1642/93 - NWVBl 1997, 78 = OVGE 46, 25 = ZKF 1997, 123). - OVG Niedersachsen, 29.11.1995 - 9 L 1088/94
Straßenbau; Ausbaubeitrag; Verkehrsberuhigter Bereich; Eigenständige öffentliche …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2001 - 9 L 3193/00
Der Beitragstatbestand der Verbesserung einer öffentlichen (Teil-)Einrichtung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile v. 29.11.1995 - 9 L 1088/94 - NSt-N 1996, 299; v. 13.8.1996 - 9 L 7684/94 - NSt-N 1997, 120 = OVGE 46, 424 u. v. 7.9.1999 - 9 L 393/99 - NdsVBl 2000, 66 = KStZ 2000, 74 = NVwZ-RR 2000, 381) erfüllt, wenn die Benutzbarkeit der Straße durch eine Ausbaumaßnahme positiv beeinflusst worden, die Straße also im Hinblick auf ihre Funktionen besser benutzbar geworden ist. - OVG Niedersachsen, 13.08.1996 - 9 L 7684/94
Straßenausbaubeitrag bei Verkehrsberuhigung; Erfordernis einer positiven …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2001 - 9 L 3193/00
Der Beitragstatbestand der Verbesserung einer öffentlichen (Teil-)Einrichtung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile v. 29.11.1995 - 9 L 1088/94 - NSt-N 1996, 299; v. 13.8.1996 - 9 L 7684/94 - NSt-N 1997, 120 = OVGE 46, 424 u. v. 7.9.1999 - 9 L 393/99 - NdsVBl 2000, 66 = KStZ 2000, 74 = NVwZ-RR 2000, 381) erfüllt, wenn die Benutzbarkeit der Straße durch eine Ausbaumaßnahme positiv beeinflusst worden, die Straße also im Hinblick auf ihre Funktionen besser benutzbar geworden ist.
- OVG Niedersachsen, 30.09.2020 - 9 LC 110/18
Ablösung; Abnahme; Aufrechnung; Ausschlussfrist; Bebauungsplan; Beitrag; …
Der Senat geht in seiner Rechtsprechung davon aus, dass die übliche Nutzungsdauer der Straßenbeleuchtung bei ca. 30 Jahren liegt (…vgl. Senatsurteil vom 19.2.2020 - 9 LB 132/17 - juris Rn. 150, 158, 211) und von Fahrbahnen einschließlich der Teileinrichtung Gehweg zwischen 20 und 25 Jahre beträgt (Senatsbeschluss vom 28.8.2015 - 9 LA 76/14 - n. v.; im Einzelnen auch Urteil vom 28.11.2001 - 9 L 3193/00 - juris Rn. 7), wobei bei Straßen, die in jüngerer Zeit nach dem damaligen Stand der Technik hergestellt wurden, von einer üblichen Nutzungsdauer von (mindestens) 25 Jahren auszugehen ist. - VG Lüneburg, 06.03.2018 - 3 A 105/15
Abschnitt; Abschnittsbildung; Austausch; Leuchtenköpfe
Der Beitragstatbestand der Erneuerung setzt somit neben dem Ablauf der Nutzungszeit zusätzlich voraus, dass die Einrichtung auch tatsächlich erneuerungsbedürftig ist (…vgl. Nds. OVG, Urt. v. 27.3.2017 - 9 LC 180/15 -, juris Rn. 38; Urt. v. 28.11.2001 - 9 L 3193/00 -, juris Rn. 3; vgl. auch Nds. OVG, Beschl. v. 15.9.2017 - 9 ME 122/17 -, n.v.).Rn. 58 Der Beitragstatbestand der Verbesserung einer öffentlichen (Teil-)Einrichtung ist hingegen erfüllt, wenn sich der Zustand der Anlage nach dem Ausbau in irgendeiner Hinsicht von ihrem ursprünglichen Zustand im Zeitpunkt der erstmaligen oder nachmaligen Herstellung in einer Weise unterscheidet, die positiven Einfluss auf die Benutzbarkeit hat (…Nds. OVG, Urt. v. 27.3.2017 - 9 LC 180/15 -, juris Rn. 36;… Urt. v. 4.3.2014 - 10 LC 85/12 -, juris Rn. 38;… Urt. v. 11.7.2007 - 9 LC 262/04 -, juris Rn. 36; Urt. v. 28.11.2001 - 9 L 3193/00 -, juris Rn. 4;… Urt. v. 7.9.1999 - 9 L 393/99 -, juris Rn. 31;… Urt. v. 10.1.1989 - 9 A 53/87 -, NVwZ-RR 1989, 383 [385]).
- VG Lüneburg, 07.12.2016 - 3 A 138/14
Aufgestauter Reparaturbedarf; Aufwandsspaltungsbeschluss; Baumpflanzung; …
Der Beitragstatbestand der Erneuerung setzt somit neben dem Ablauf der Nutzungszeit zusätzlich voraus, dass die Einrichtung auch tatsächlich erneuerungsbedürftig ist (Nds. OVG, Urt. v. 28.11.2001 - 9 L 3193/00 -, juris Rn. 3).Nach den vorgenannten Richtlinien ist bei einer Asphaltbetondeckschicht mit einer theoretischen Nutzungsdauer von 12 Jahren zu rechnen, während ein Pflaster in Fahrverkehrsflächen eine theoretische Nutzungsdauer von 30 Jahren und ein Pflaster für überwiegend ruhenden Verkehr und in Fußgängerzonen eine theoretische Nutzungsdauer von 60 Jahren aufweist (Nds. OVG, Urt. v. 28.11.2001 - 9 L 3193/00 -, juris Rn. 7).
Rn. 24 Der Beitragstatbestand der Verbesserung einer öffentlichen (Teil-)Einrichtung ist hingegen erfüllt, wenn sich der Zustand der Anlage nach dem Ausbau in irgendeiner Hinsicht von ihrem ursprünglichen Zustand im Zeitpunkt der erstmaligen oder nachmaligen Herstellung in einer Weise unterscheidet, die positiven Einfluss auf die Benutzbarkeit hat (…Nds. OVG, Urt. v. 04.03.2014 - 10 LC 85/12 -, juris Rn. 38;… Urt. v. 11.07.2007 - 9 LC 262/04 -, juris Rn. 36; Urt. v. 28.11.2001 - 9 L 3193/00 -, juris Rn. 4;… Urt. v. 07.09.1999 - 9 L 393/99 -, juris Rn. 31;… Urt. v. 10.01.1989 - 9 A 53/87 -, NVwZ-RR 1989, 383 [385]).
- VG Cottbus, 18.10.2018 - 3 K 910/13
Straßenausbaubeiträge
Rn. 43 Im Ergebnis kann demnach offen bleiben, ob über die Erweiterung bzw. Verbesserung hinaus auch der Tatbestand der Erneuerung greift beziehungsweise, ob die Nutzungsdauer der Teileinrichtungen bereits überschritten ist (vgl. zur Überschreitung der üblichen Nutzungsdauer einer Fahrbahn: VG Gelsenkirchen…, Urteil vom 30. April 2014 - 13 K 5477/11 -, juris Rn. 89 (übliche Nutzungsdauer mindestens 25 bis 27 Jahre); VG Wiesbaden…, Urteil vom 19. September 2016 - 1 K 1372/13.WI -, juris Rn. 27 (allgemeine Nutzungsdauer 20 bis 25 Jahren); VG Potsdam…, Urteil vom 07. Oktober 2016 - 12 K 2246/12 -, juris Rn. 35 (50 Jahre alte gepflasterte Straße); OVG Lüneburg, Urteil vom 28. November 2001 - 9 L 3193/00 -, juris Rn. 7(je nach Ausbau 12 (Asphaltbetonschicht), 30 (Pflaster in Verkehrsflächen) oder 60 Jahre (Pflaster für überwiegend ruhenden Verkehr)). - OVG Niedersachsen, 30.06.2006 - 9 LA 200/04
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen; Anforderungen an das …
Allerdings ist der Aufwand für die Ersetzung einer noch intakten Fahrbahndecke durch eine im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit gleichartige neue Decke nicht schon deshalb beitragsfähig, weil die Neugestaltung der Fahrbahndecke mit einer beitragsfähigen Verbesserung des Unterbaus verbunden ist (Nds. OVG, Urteil vom 28.11.2001 - 9 L 3193/00 - NdsRpfl 2003, 52 = NdsVBl 2002, 328 = NordÖR 2002, 481). - VG Lüneburg, 20.07.2021 - 3 A 191/18
Alternativberechnung; Angemessenheit; Aufwandsspaltungsbeschluss; Erneuerung; …
Auf die Frage, ob die Kosten für Erstellung einer Oberflächenbefestigung schon dann als Verbesserungsmaßnahme beitragsfähig sind, wenn die zuvor vorhandene Decke nur deswegen entfernt wurde, um den Unterbau des Gehwegs (Tragschicht) dem Stand der Technik anzupassen (verneinend Niedersächsisches OVG, Urt. v. 28.11.2001 - 9 L 3193/00 -, juris Rn. 5 ff.;… Beschl. v. 30.6.2006 - 9 LA 200/04 -, juris Rn. 4), kommt es daher nicht an. - VG Lüneburg, 23.05.2007 - 3 B 1/07
Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag; …
Allerdings ist der Aufwand für die Ersetzung einer noch intakten Fahrbahndecke durch ein im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit gleichartige neue Decke nicht schon deshalb beitragsfähig, weil die Neugestaltung der Fahrbahndecke mit einer beitragsfähigen Verbesserung des Unterbaus verbunden ist (Nds. OVG, Urt. v. 28.11.2001 - 9 L 3193/00 -, Nds. Rechtspflege 2003, 52).
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