Rechtsprechung
| VG Arnsberg, 16.04.2015 - 9 L 386/15 |
Verfahrensgang
- VG Arnsberg, 16.04.2015 - 9 L 386/15
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2015 - 13 B 540/15
Wird zitiert von ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2015 - 13 D 45/15
Zahlung einer Entschädigung wegen überlanger Dauer eines Gerichtsverfahrens; …
Rn. 3 Gegenstand des Ausgangsverfahrens, das beim Verwaltungsgericht Arnsberg unter dem Aktenzeichen 9 L 386/15 geführt wurde und dessen Überlänge die Klägerin rügt, war ihr Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die FernUniversität in Hagen, mit der sie die vorläufige Zulassung im Sommersemester 2015 als Teilzeitstudentin im Bachelorstudiengang Psychologie begehrte.Rn. 6 Die Klägerin hat - wiederum ohne einen Prozessbevollmächtigten im Sinne von § 67 Abs. 4 VwGO - am 26. Juni 2015 diese Entschädigungsklage gemäß § 198 GVG im Hinblick auf das Ausgangsverfahren VG Arnsberg 9 L 386/15 erhoben, mit der sie in Bezug auf die Rechtsmittelverfahren beim erkennenden Gericht 13 B 540/15 und 13 E 459/15 Verzögerungsrüge erhoben hat und Entschädigung "bei Verzögerung der Bearbeitung der erhobenen Rechtsmittel von Amts wegen" geltend macht.
Rn. 14 Im Übrigen wird wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes auf die Gerichtsakte dieses Verfahrens sowie des Ausgangsverfahrens VG Arnsberg 9 L 386/15 Bezug genommen.
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