Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   VG Berlin, 29.08.2023 - 9 L 406.23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,28469
VG Berlin, 29.08.2023 - 9 L 406.23 (https://dejure.org/2023,28469)
VG Berlin, Entscheidung vom 29.08.2023 - 9 L 406.23 (https://dejure.org/2023,28469)
VG Berlin, Entscheidung vom 29. August 2023 - 9 L 406.23 (https://dejure.org/2023,28469)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,28469) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • VG Berlin, 29.08.2023 - 9 L 521.23

    Einstweilige Anordnung zur Aufnahme in bestimmte Schule

    innerhalb von zwei Werktagen nach Bekanntgabe dieses Beschlusses unter den Bewerbern um die Aufnahme in die Schulanfangsphase der Wilhelm-von-Humboldt-Grundschule O. (VG 9 L 376/23), I. (VG 9 L 406/23), I. (VG 9 L 467/23), W. (VG 9 L 521/23) und P. (VG 9 L 528/23) ein Losverfahren durchzuführen, hierbei die Rangfolge zu ermitteln und den Antragsteller zum Schuljahr 2023/2024 vorläufig in die Schulanfangsphase der Wilhelm-von-Humboldt-Gemeinschaftsschule aufzunehmen, sofern bei der Verlosung auf ihn einer der ersten beiden Rangplätze entfällt, anderenfalls ihn entsprechend seines Rangplatzes unverzüglich nachrücken zu lassen, sofern einer der nach dem Ergebnis des Losverfahrens zuzulassenden Bewerber auf den Besuch der Wilhelm-von-Humboldt Gemeinschaftsschule verzichtet.

    Da hier die Zahl der erfolgreichen Rechtsschutzanträge mit fünf die Zahl der zwei rechtswidrig vergebenen Schulplätze übersteigt, ist als Folge der rechtswidrigen Vergabe zweier Schulplätze eine Verlosung dieser beiden Plätze unter den gleichrangigen Bewerbern in den Verfahren VG 9 L 376/23, VG 9 L 406/23, VG 9 L 467/23, VG 9 L 521/23 und VG 9 L 528/23 durchzuführen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 13. Oktober 2017 - OVG 3 S 74.17 - juris Rn. 4 m.w.N.).

  • VG Berlin, 29.08.2023 - 9 L 467.23
    innerhalb von zwei Werktagen nach Bekanntgabe dieses Beschlusses unter den Bewerbern um die Aufnahme in die Schulanfangsphase der Wilhelm-von-Humboldt-Grundschule Q... (VG 9 L 376/23), K... (VG 9 L 406/23), K... (VG 9 L 467/23), Y... (VG 9 L 521/23) und R... (VG 9 L 528/23) ein Losverfahren durchzuführen, hierbei die Rangfolge zu ermitteln und die Antragstellerin zu 1. zum Schuljahr 2023/2024 vorläufig in die Schulanfangsphase der Wilhelm-von-Humboldt-Gemeinschaftsschule aufzunehmen, sofern bei der Verlosung auf sie einer der ersten beiden Rangplätze entfällt, anderenfalls sie entsprechend ihres Rangplatzes unverzüglich nachrücken zu lassen, sofern einer der nach dem Ergebnis des Losverfahrens zuzulassenden Bewerber auf den Besuch der Wilhelm-von-Humboldt Gemeinschaftsschule verzichtet.

    Da hier die Zahl der erfolgreichen Rechtsschutzanträge mit fünf die Zahl der zwei rechtswidrig vergebenen Schulplätze übersteigt, ist als Folge der rechtswidrigen Vergabe zweier Schulplätze eine Verlosung dieser beiden Plätze unter den gleichrangigen Bewerbern in den Verfahren VG 9 L 376/23, VG 9 L 406/23, VG 9 L 467/23, VG 9 L 521/23 und VG 9 L 528/23 durchzuführen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 13. Oktober 2017 - OVG 3 S 74.17 - juris Rn. 4 m.w.N.).

  • VG Berlin, 29.08.2023 - 9 L 528.23

    Einstweilige Anordnung zur Aufnahme in eine bestimmte Schule

    innerhalb von zwei Werktagen nach Bekanntgabe dieses Beschlusses unter den Bewerbern um die Aufnahme in die Schulanfangsphase der Wilhelm-von-Humboldt-Grundschule Q. (VG 9 L 376/23), K. (VG 9 L 406/23), K. (VG 9 L 467/23), Y. (VG 9 L 521/23) und R. (VG 9 L 528/23) ein Losverfahren durchzuführen, hierbei die Rangfolge zu ermitteln und den Antragsteller zu 1. zum Schuljahr 2023/2024 vorläufig in die Schulanfangsphase der Wilhelm-von-Humboldt-Gemeinschaftsschule aufzunehmen, sofern bei der Verlosung auf ihn einer der ersten beiden Rangplätze entfällt, anderenfalls ihn entsprechend seines Rangplatzes unverzüglich nachrücken zu lassen, sofern einer der nach dem Ergebnis des Losverfahrens zuzulassenden Bewerber auf den Besuch der Wilhelm-von-Humboldt Gemeinschaftsschule verzichtet.

    Da hier die Zahl der erfolgreichen Rechtsschutzanträge mit fünf die Zahl der zwei rechtswidrig vergebenen Schulplätze übersteigt, ist als Folge der rechtswidrigen Vergabe zweier Schulplätze eine Verlosung dieser beiden Plätze unter den gleichrangigen Bewerbern in den Verfahren VG 9 L 376/23, VG 9 L 406/23, VG 9 L 467/23, VG 9 L 521/23 und VG 9 L 528/23 durchzuführen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 13. Oktober 2017 - OVG 3 S 74.17 - juris Rn. 4 m.w.N.).

  • VG Berlin, 29.08.2023 - 9 L 376.23
    innerhalb von zwei Werktagen nach Bekanntgabe dieses Beschlusses unter den Bewerbern um die Aufnahme in die Schulanfangsphase der Wilhelm-von-Humboldt-Grundschule S... (VG 9 L 376/23), M... (VG 9 L 406/23), M... (VG 9 L 467/23), M... (VG 9 L 521/23) und T... (VG 9 L 528/23) ein Losverfahren durchzuführen, hierbei die Rangfolge zu ermitteln und die Antragstellerin zu 1. zum Schuljahr 2023/2024 vorläufig in die Schulanfangsphase der Wilhelm-von-Humboldt-Gemeinschaftsschule aufzunehmen, sofern bei der Verlosung auf sie einer der ersten beiden Rangplätze entfällt, anderenfalls sie entsprechend ihres Rangplatzes unverzüglich nachrücken zu lassen, sofern einer der nach dem Ergebnis des Losverfahrens zuzulassenden Bewerber auf den Besuch der Wilhelm-von-Humboldt Gemeinschaftsschule verzichtet.

    Da hier die Zahl der erfolgreichen Rechtsschutzanträge mit fünf die Zahl der zwei rechtswidrig vergebenen Schulplätze übersteigt, ist als Folge der rechtswidrigen Vergabe zweier Schulplätze eine Verlosung dieser beiden Plätze unter den gleichrangigen Bewerbern in den Verfahren VG 9 L 376/23, VG 9 L 406/23, VG 9 L 467/23, VG 9 L 521/23 und VG 9 L 528/23 durchzuführen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 13. Oktober 2017 - OVG 3 S 74.17 - juris Rn. 4 m.w.N.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VG Berlin
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht