Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 27.01.1993 - 9 L 4763/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
Kanalbaubeitragspflicht; Landwirtschaftliche Hofstelle; Unbeplanter Innenbereich
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kanalbaubeitragspflicht; Landwirtschaftliche Hofstelle; Unbeplanter Innenbereich
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 22.01.1993 - 9 L 4763/91
- OVG Niedersachsen, 27.01.1993 - 9 L 4763/91
- BVerwG, 26.07.1993 - 8 B 85.93
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (7)
- OVG Niedersachsen, 02.05.1991 - 9 M 4630/91
Vollgeschoßmaßstab; Anschlußbeitragsrecht; Landwirtschaftliche Hofstellen; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.01.1993 - 9 L 4763/91
Der Senat hat die hiergegen erhobenen Einwendungen bereits in dem Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes umfassend gewürdigt und in dem Beschluß vom 9. Mai 1991 - 9 M 4630/91 -, dng 1991, 230 f) folgende Feststellungen getroffen:.Hierzu hat der Senat bereits im vorläufigen Rechtsschutzverfahren folgende Feststellungen getroffen (vgl. Beschl. v. 9.5.1991 - 9 M 4630/91 -, S. 6 f.):.
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.09.1981 - 14 A 65/80
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.01.1993 - 9 L 4763/91
Diese Überlegung wird auch durch den Gesichtspunkt der Einmaligkeit des Beitrags unterstrichen: ändert sich die Bebauung eines an eine gemeindliche Abwasseranlage angeschlossenen Grundstücks, für das bereits ein Kanalbaubeitrag entrichtet worden ist, begründet dies allein keine neue Beitragspflicht (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 17.9.1991 - 14 A 65/80 - KStZ 83, 231). - BVerwG, 07.03.1980 - 4 C 40.78
Beitragssatzung - Erschließungsaufwand - Prozentsätze - Tabelle - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.01.1993 - 9 L 4763/91
Daher ist der Ortsgesetzgeber im Rahmen seines Ermessens nicht verpflichtet, sich bei der Staffelung der Vomhundertsätze an die Tabelle des § 17 BauNVO anzulehnen (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.3.1980 - 4 C 40.78 -, KStZ 1981, 9).
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.05.1989 - 9 L 1/89
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.01.1993 - 9 L 4763/91
Die Überlegungen des Antragstellers, die bevorteilte Fläche wie für bebaute Grundstücke im Außenbereich zu ermitteln, die an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen sind (vgl. Urt. d. Sen. v. 24.5.1989 - 9 L 1/89 -, NdsRpfl 1990, 15), verkennt die grundsätzlichen Unterschiede der bodenrechtlichen Situation im Innen- und Außenbereich. - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.11.1989 - 9 L 40/89
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.01.1993 - 9 L 4763/91
Ergänzend ist lediglich anzumerken, daß es unter dem Gesichtspunkt der Typisierung auch bei dem Geschoßflächenmaßstab noch hinnehmbar ist, wenn in der Satzung für den unbeplanten Innenbereich nur auf eine nach der Zahl der Vollgeschosse gestaffelte, nicht aber nach Gebietsarten unterschiedliche Geschoßflächenzahl abgestellt wird (vgl. Urt. v. 26.11.1989 - 9 L 40/89 -, NSt-N 1990, 111). - VG Berlin, 05.07.1984 - 14 A 69.83
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.01.1993 - 9 L 4763/91
Gemessen an der baulichen Nutzung liegt die Beanspruchung der Entwässerungseinrichtungen erfahrungsgemäß unter der in Wohn-, Dorf- und Mischgebieten (vgl. auch OVG Lüneburg, Urt. v. 24.9.1985 - 14 A 69/83 -). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.01.1984 - 14 B 20/83
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.01.1993 - 9 L 4763/91
Soweit der Kläger eine stärkere Belastung der gewerblich oder industriell genutzten Grundstücke fordert, ist daran festzuhalten, daß es keinen allgemeinen Erfahrungssatz gibt, daß von gewerblich genutzten oder nutzbaren Grundstücken die öffentliche Abwasserbeseitigung typischerweise stärker als von Wohngrundstücken in Anspruch genommen wird und für sie daher stets ein erhöhter Gebrauchsvorteil besteht (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 30.1.1984 - 14 B 20/83 -, NSt-N 1985, 77;… Urt. v. 22.1.1987 - 3 A 17/83 -, NSt-N 1988, 83 sowie Urt. d. Sen. v. 24.5.1989 - 9 L 2/89 -, n.v.).
- OVG Niedersachsen, 19.10.1993 - 9 M 2240/93
Verwendung; Vollgeschoßmaßstab; Grundstücksfläche; Kanalbaubeitragsrecht
In seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. z.B. Urt. v. 27.1.1993, 9 L 4763/91) hat der Senat eine Differenzierung nach Gebietsarten grundsätzlich nicht als erforderlich angesehen, dies aber für den Bereich von Kerngebieten letztlich offengelassen.Denn zum einen lassen sich durchaus Gründe für die Annahme finden, daß eine differenzierende Regelung für Kerngebiete zwar gerechter, nicht aber rechtlich zwingend geboten ist (…vgl. hierzu Klausing, aaO, § 8 RdNr. 1024a; siehe auch OVG Lüneburg, Urt. v. 27.1.1993, 9 L 4763/91).
- OVG Niedersachsen, 21.03.2002 - 9 LA 120/02
Entsorgungsgebiet; Geschossflächenzahl; Grundflächenzahl; Grundstücksfläche; …
Der beschließende Senat hat folglich Beitragsmaßstäbe, nach denen pro Vollgeschoss ein bestimmter Anteil der gesamten Grundstücksfläche in Ansatz gebracht wird, als grundsätzlich zulässig angesehen (Beschl. v. 2.5.1991 - 9 M 4630/91 -, dng 1991, 230 = Nds.Rpfl. 1992, 60 = NSt-N 1991, 203; Urt. v. 13.8.1991 - 9 L 274/89 - NSt-N 1991, 290 = dng 1991, 341; Urt. v. 27.1.1993 - 9 L 4763/91 - Beschl. v. 19.10.1993 - 9 M 2240/93 -, Nds. Rpfl. - VG Magdeburg, 22.01.2013 - 2 B 169/12
Anwendbarkeit der Tiefenbegrenzung in Bezug auf ein Grundstück im unbeplanten …
Eine gesetzliche Ausnahmeregelung für derartige landwirtschaftlich genutzte Grundstücke hat der Gesetzgeber nicht getroffen, sondern sich darauf beschränkt, dem betroffenen Beitragspflichtigen besondere Stundungserleichterungen zu schaffen (OVG Lüneburg, U. v. 27.01.1993 - 9 L 4763/91 -).
- VG Hannover, 14.01.2022 - 1 A 1273/20
Abwasserbeitrag; Anschlusskanal; Hofstelle; Kanalbaubeitrag; Nachverdichtung
Dass sich bei einem solchen Maßstab die Beitragspflicht bei leitungsgebundenen Anlagen für landwirtschaftliche Hofstellen im Innenbereich nicht auf die Fläche der tatsächlich an die Kanalisation angeschlossenen Gebäude mit einer gewissen Umgriffsfläche beschränkt, sondern sich auf das gesamte Grundstück erstreckt, soweit es dem Innenbereich zuzuordnen und damit bebaubar ist, ist in der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts geklärt (vgl. Urt. v. 27.01.1993 - 9 L 4763/91 -, juris). - VG Schwerin, 25.01.2007 - 4 A 217/06
Rechtmäßigkeit einer Beitragskalkulation bei der Heranziehung zu …
Rn. 48 Die Verwendung eines Vollgeschoßmaßstabes ist in der Rechtsprechung zwischenzeitlich weitgehend anerkannt ( VGH Mannheim vom 13.01.1994, 2 S 1213/92 ; OVG Lüneburg, Beschluß vom 19.10.1993, 9 M 2240/93, KStZ 1994, 77 ; OVG Lüneburg, Urteil vom 27.01.1993, 9 L 4763/91 , OVG Lüneburg, Beschluß vom 02.05.1991, 9 M 4630/91 ). - VG Schwerin, 14.05.2008 - 4 A 3183/04
Heranziehung zu einem Anschlussbeitrag Schmutzwasser
Rn. 60 Die Verwendung eines Vollgeschoßmaßstabes ist in der Rechtsprechung zwischenzeitlich weitgehend anerkannt ( VGH Mannheim vom 13.01.1994, 2 S 1213/92 ; OVG Lüneburg, Beschluß vom 19.10.1993, 9 M 2240/93, KStZ 1994, 77 ; OVG Lüneburg, Urteil vom 27.01.1993, 9 L 4763/91 , OVG Lüneburg, Beschluß vom 02.05.1991, 9 M 4630/91 ). - OVG Niedersachsen, 29.11.1996 - 9 L 1151/95 Insoweit ist ein Senatsurteil vom 27. Januar 1993 (9 L 4763/91 - OVGE 43, 378 = NSt-N 1993, 204) in Bezug genommen, in dem es - soweit hier von Interesse - grundlegend heißt:.
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- OVG Niedersachsen, 27.01.1993 - 9 L 4763/91
- BVerwG, 26.07.1993 - 8 B 85.93
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