Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 08.12.1992 - 9 L 543/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.1983 - 3 A 1635/82
Heranziehung; Heilung; Nachschieben einer Satzung; Beitragspflicht; Zinsen
Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.1992 - 9 L 543/92
Eine - hier allein in Betracht kommende - sachliche Unbilligkeit liegt vor, wenn die Geltendmachung des gesetzlich entstandenen Anspruchs der Gemeinde auf die Erhebung von Aussetzungszinsen dem der gesetzlichen Regelung zugrundeliegenden Zweck, dem Prinzip des Vertrauensschutzes, dem Gleichheitssatz, dem Erfordernis der Zumutbarkeit oder den Grundsätzen von Treu und Glauben widerspricht (vgl. OVG Münster, Urteil vom 29.9.1983, NVwZ 1984, 321, 322; Urteil vom 25.5.1992, 2 A 1568/91; Dalka, KStZ 1983, 201, 203).Die Gemeinde wird damit annähernd so gestellt, als habe sie - entsprechend dem in § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zum Ausdruck gebrachten gesetzgeberischen Willen - das Geld schon im Zeitpunkt der Vollziehbarkeit des angefochtenen Bescheids erhalten (vgl. OVG Münster, Urteil vom 29.9.1983, NVwZ 1984, 321; Urteil vom 25.5.1992, 2 A 1568/91).
Dies erkennt der Kläger - wie seine Klagerücknahme im Verfahren 4 A 3256/90 zeigt - inzwischen in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung (vgl. z. B. Beschluß des erk. Senats vom 4.3.1991, 9 M 2/91; ferner OVG Münster, Urteil vom 29.9.1983, NVwZ 1984, 321) an, so daß die mit Bescheid vom 9.8.1990 erfolgte Festsetzung der Aussetzungszinsen zwischen den Beteiligten nicht mehr streitbefangen ist.
- BVerwG, 09.03.1984 - 8 C 45.82
Aussetzungszinsen - Aussetzung der Vollziehung - Rückwirkung - Beitragsbescheid
Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.1992 - 9 L 543/92
Daß es hier an diesen Voraussetzungen fehlt, kann entgegen der Ansicht der Beklagten allerdings nicht schon aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 9.3.1984 (Az.: 8 C 45.82, NVwZ 1984, 435) hergeleitet werden.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2001 - 3 A 1928/98
Anforderungen an eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung; Erhebung von …
Rn. 38 Vgl. hingegen zum niedersächsischen Kommunalabgabenrecht OVG Lüneburg, Urteil vom 8. Dezember 1992 - 9 L 543/92 -, ZKF 1993, 158. - VG Düsseldorf, 07.10.2004 - 12 K 3893/03
Aussetzungszinsen
Es könne hierzu auf die Entscheidung des 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. Mai 1992 - 2 A 1464/91 -, KStZ 93, S. 135, die Entscheidung des OVG Lüneburg, Urteil vom 8. Dezember 1992 - 9 L 543/92 -, KStZ 1993, S. 178, sowie auf Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge 6. Aufl. 2001, § 24 Rdz. 56 hingewiesen werden. - OVG Niedersachsen, 10.02.2016 - 13 ME 186/15
Gebühren; Gebührenfestsetzung; hinreichende Bestimmtheit; Klarstellung; …
Es kann offenbleiben, ob dem vom Antragsgegner in diesem Zusammenhang zitierten Urteil des 9. Senats des Nds. OVG vom 8. Dezember 1992 - 9 L 543/92 -, juris Rdnr. 3, welches in einem kommunalabgabenrechtlichen Kontext ergangen ist, ein dahin gehender, nach § 1 Abs. 2 NKAG auch auf das Gebührenrecht übertragbarer abgabenrechtlicher Grundsatz entnommen werden kann.
- OVG Niedersachsen, 10.02.2016 - 13 ME 185/15
Gebühren; Gebührenfestsetzung; hinreichende Bestimmtheit; Klarstellung; …
Es kann offenbleiben, ob dem vom Antragsgegner in diesem Zusammenhang zitierten Urteil des 9. Senats des Nds. OVG vom 8. Dezember 1992 - 9 L 543/92 -, juris Rdnr. 3, welches in einem kommunalabgabenrechtlichen Kontext ergangen ist, ein dahin gehender, nach § 1 Abs. 2 NKAG auch auf das Gebührenrecht übertragbarer abgabenrechtlicher Grundsatz entnommen werden kann. - OVG Niedersachsen, 10.02.2016 - 13 ME 179/15
Bestimmtheit, hinreichende; Gebühren; Gebührenfestsetzung; Klarstellung; …
Es kann offenbleiben, ob dem vom Antragsgegner in diesem Zusammenhang zitierten Urteil des 9. Senats des Nds. OVG vom 8. Dezember 1992 - 9 L 543/92 -, juris Rdnr. 3, welches in einem kommunalabgabenrechtlichen Kontext ergangen ist, ein dahin gehender, nach § 1 Abs. 2 NKAG auch auf das Gebührenrecht übertragbarer abgabenrechtlicher Grundsatz entnommen werden kann. - OVG Niedersachsen, 10.02.2016 - 13 ME 183/15
Gebühren; Gebührenfestsetzung; hinreichende Bestimmtheit; Klarstellung; …
Es kann offenbleiben, ob dem vom Antragsgegner in diesem Zusammenhang zitierten Urteil des 9. Senats des Nds. OVG vom 8. Dezember 1992 - 9 L 543/92 -, juris Rdnr. 3, welches in einem kommunalabgabenrechtlichen Kontext ergangen ist, ein dahin gehender, nach § 1 Abs. 2 NKAG auch auf das Gebührenrecht übertragbarer abgabenrechtlicher Grundsatz entnommen werden kann. - OVG Niedersachsen, 10.02.2016 - 13 ME 193/15
Gebühren; Gebührenfestsetzung; hinreichende Bestimmtheit; Klarstellung; …
Es kann offenbleiben, ob dem vom Antragsgegner in diesem Zusammenhang zitierten Urteil des 9. Senats des Nds. OVG vom 8. Dezember 1992 - 9 L 543/92 -, juris Rdnr. 3, welches in einem kommunalabgabenrechtlichen Kontext ergangen ist, ein dahin gehender, nach § 1 Abs. 2 NKAG auch auf das Gebührenrecht übertragbarer abgabenrechtlicher Grundsatz entnommen werden kann. - OVG Niedersachsen, 19.02.2016 - 13 ME 187/15
Abgelöst; Abrechnung; endgültig; Gebühren; Gebührenfestsetzung; Klarstellung; …
Es kann offenbleiben, ob dem vom Antragsgegner in diesem Zusammenhang zitierten Urteil des 9. Senats des Nds. OVG vom 8. Dezember 1992 - 9 L 543/92 -, juris Rdnr. 3, welches in einem kommunalabgabenrechtlichen Kontext ergangen ist, ein dahin gehender, nach § 1 Abs. 2 NKAG auch auf das Gebührenrecht übertragbarer abgabenrechtlicher Grundsatz entnommen werden kann. - OVG Niedersachsen, 10.02.2016 - 13 ME 184/15
Gebühren; Gebührenfestsetzung; hinreichende Bestimmtheit; Klarstellung; …
Es kann offenbleiben, ob dem vom Antragsgegner in diesem Zusammenhang zitierten Urteil des 9. Senats des Nds. OVG vom 8. Dezember 1992 - 9 L 543/92 -, juris Rdnr. 3, welches in einem kommunalabgabenrechtlichen Kontext ergangen ist, ein dahin gehender, nach § 1 Abs. 2 NKAG auch auf das Gebührenrecht übertragbarer abgabenrechtlicher Grundsatz entnommen werden kann. - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.1999 - 3 B 1077/99
Erschließungsbeitrag; Vorausleistungsbescheid; Aussetzungszinsen
Rn. 5 Vgl. den Beschluß des Senats vom 7. Juli 1997 - 3 B 1179/95 -, NWVBl. 1998, 153; OVG Lüneburg, Urteil vom 8. Dezember 1992 - 9 L 543/92 -, KStZ 1993, 178; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 5. Aufl. 1999, § 24 Rdnr. 48 ff. m.w.N.
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