Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 20.01.2000 - 9 L 636/99 |
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 23.07.1998 - ZA 2847/96
- OVG Niedersachsen, 20.01.2000 - 9 L 636/99
- BVerwG, 21.07.2000 - 11 B 41.00
- BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00
Abfallgebühren; grundstücksbezogene Behältergebühr; Grundgebühr; einheitliche …
BVerwG 11 C 7.00 OVG 9 L 636/99. - OVG Niedersachsen, 10.11.2014 - 9 KN 316/13
Abfallgebühr; Abfallgebührensatzung; Behälterabfuhr; Behältervolumenmaßstab; …
Diese Grundsätze liegen auch der Senatsrechtsprechung zugrunde (vgl. die Urteile des Senats vom 27.06.2011 - 9 LB 168/09 -, vom 24.06.1998 - 9 K 6907/95 und 9 L 2722/96 -, vom 20.01.2000 - 9 L 636/99 - sowie das Senatsurteil vom 26.03.2003 - 9 KN 439/02 -, jeweils a. a. O.).Es ist dem Satzungsgeber unbenommen, eine einheitliche Grundgebühr für die Inanspruchnahme der Lieferungs- und Betriebsbereitschaft der kommunalen Abfallwirtschaft insgesamt zu erheben, auch wenn nicht jeder Gebührenschuldner sämtliche von der Grundgebühr abgedeckten Teilleistungsbereiche der Abfallwirtschaft gleichermaßen in Anspruch nimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.12.2000 - 11 C 7.00 - BVerwGE 112, 297 ff. zur sog. Quersubventionierung im Nachgang an das Urteil des 9. Senats vom 20.01.2000 - 9 L 636/99 - a. a. O.).
- OVG Niedersachsen, 26.03.2003 - 9 KN 439/02
Unwirksamkeit einer Abfallgebührensatzung; Mindestbehältervolumen bei …
Abzustellen ist insoweit darauf, dass die Höhe der Grundgebühr - verbrauchsunabhängig - an Art und Umfang der aus der Lieferbereitschaft folgenden abrufbaren Arbeitsleistung ausgerichtet sein muss (…vgl. BVerwG, Urt. v. 1.8.1986 - 8 C 112.84 - KStZ 1987, 11; Urteile des Senats v. 24.6.1998 - 9 K 6907/95 und 9 L 2722/96 - sowie vom 20.1.2000 - 9 L 636/99 -). - OVG Niedersachsen, 19.12.2005 - 9 LA 87/05
Gestaltungsspielraum des Satzungsgebers bei der Bemessung von Abfallgebühren; …
In dem vom Verwaltungsgericht seiner Entscheidung zugrundegelegten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Dezember 2000 ( - 11 C 7.00 - BVerwGE 112, 297 = NVwZ 2002, 199 = DVBl 2001, 488 = Buchholz 401.84 Nr. 94), durch das die Revision gegen ein vorausgegangenes Urteil des Senats vom 20. Januar 2000 ( - 9 L 636/99 - Parallelsache 9 L 2396/99 abgedruckt in: NdsVBl 200, 271 = NdsRpfl 2000, 298 = ZMR 2000, 713 = NVwZ-RR 2001, 128) zurückgewiesen worden ist, wird zur gebührenrechtlichen Behandlung von Bioabfällen folgendes ausgeführt:.
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