Rechtsprechung
| VG Potsdam, 06.03.2014 - 9 L 657/13.NC |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Studienplatzvergabe (Nc Verfahren)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 21.02.2014 - 664 M 392/14
- VG Potsdam, 06.03.2014 - 9 L 657/13.NC
- AG Düsseldorf, 12.05.2014 - 664 M 392/14
- LG Düsseldorf, 26.05.2014 - 25 T 280/14
- BGH, 18.08.2014 - I ZA 8/14
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (5)
- VG Potsdam, 06.05.2013 - 9 L 522/12
Auszug aus VG Potsdam, 06.03.2014 - 9 L 657/13
Diese Festlegung, die durch den Senatsbeschluss vom 26. September 2012 beibehalten wurde, begegnet keinen Bedenken (Beschluss der Kammer vom 6. Mai 2013 - VG 9 L 522/12.NC -, juris Rn. 14).Die insoweit gebotene verwaltungsgerichtliche Kontrolle ist im Eilverfahren wegen der erheblichen Schwierigkeiten regelmäßig auf eine Plausibilitätskontrolle beschränkt (vgl. Beschluss der Kammer vom 6. Mai 2013 - VG 9 L 522/12.NC -, juris Rn. 57 m.w.N.).
Diese Kapazität ist zum Zwecke der vollständigen Kapazitätsauslastung Antragstellern für die Bachelorstudienplätze zur Verfügung zu stellen (s. Beschluss der Kammer vom 6. Mai 2013 - VG 9 L 522/12.NC, juris Rn. 71 m.w.N.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2012 - 5 NC 118.12
Charité - Universitätsmedizin Berlin; Zahnmedizin; Sommersemester 2012; …
Auszug aus VG Potsdam, 06.03.2014 - 9 L 657/13
Auch enthält § 6 LehrVV keine pauschalierte Regelung in Bezug auf die in Rede stehenden Funktionen der Vorsitzenden des Studienausschusses und des Studiendekans und damit eine gewissermaßen vor die Klammer gezogene Prüfung der erforderlichen Deputatsermäßigung, aufgrund derer es einer weitergehenden Ermessenausübung nicht bedurft hätte (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. August 2012 - OVG 5 NC 118.12 -, juris Rn. 6 zu § 9 Abs. 1 Satz 1 LVVO Berlin). - OVG Niedersachsen, 09.12.2011 - 2 NB 135/11
Vorläufige Zulassung eines Bewerbers auf einen Teilstudienplatz zum Studium der …
Auszug aus VG Potsdam, 06.03.2014 - 9 L 657/13
Wie die Hochschulverwaltung die entscheidungserheblichen Belange im Einzelnen gewichtet und gegeneinander abwägt, unterliegt dabei ihrem Stellendispositionsermessen, und zwar auch soweit es um die Belange der Studienplatzbewerber geht (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Dezember 2011 - 2 NB 135/11 -, juris Rn. 23). - OVG Berlin-Brandenburg, 04.04.2011 - 5 NC 96.10
Kürzung der Curriculareigenanteile um die Curricularanteile für die Betreuung der …
Auszug aus VG Potsdam, 06.03.2014 - 9 L 657/13
Zwar ist die Betreuung von Studienabschlussarbeiten in den Lehraufwand einzurechnen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. April 2011 - OVG 5 NC 96.10 -, juris Rn. 5 ff.;… enger - nämlich nicht losgelöst von einer entsprechenden Lehrveranstaltung - Zimmerling/Brehm, Hochschulkapazitätsrecht, Bd. 2, 2013 Rn. 629 ff. m.w.N.). - VGH Bayern, 04.01.2011 - 7 CE 10.10398
Zulassung zum Studiengang "Didaktik der Grundschule, Lehramt an Grundschulen …
Auszug aus VG Potsdam, 06.03.2014 - 9 L 657/13
Voraussetzung für die Berücksichtigung von Deputatsminderungen ist, dass diese in formell korrekter Weise, insbesondere von der zuständigen Stelle, gewährt wurden und dass die Voraussetzungen der Verminderung nach §§ 6 f. LehrVV vorliegen (vgl. zur vergleichbaren Rechtslage in Bayern BayVGH, Beschluss vom 4. Januar 2011 - 7 CE 10.10398 -, juris Rn. 8).
- VG Potsdam, 23.04.2015 - 9 L 916/14
Studienplatzvergabe (Nc Verfahren) Bachelor
Angesichts der ihr weiter zugewiesenen Aufgabenbereiche und der Festlegung einer Promotionsmöglichkeit lässt die Kammer dies wie im vorangegangenen Berechnungszeitraum vorerst unbeanstandet (vgl. Beschluss der Kammer vom 6. März 2014 - VG 9 L 657/13.NC -, juris Rn. 27 f.).Insbesondere hat der Antragsgegner durch Vorlage der Lehrdeputatsermittlung der Lehreinheit AVL/Kunstgeschichte nachvollziehbar erläutert, dass die unter der Nummer 2860 ausgewiesene Stelle (Wehinger) - erneut - nur versehentlich im Stellenplan der Lehreinheit Medienwissenschaften verzeichnet ist und zur Lehreinheit Allgemeine und Vergleichende Kulturwissenschaft und Kunstgeschichte gehört (vgl. zum vorangegangenen Berechnungszeitraum Beschluss der Kammer vom 6. März 2014 - VG 9 L 657/13.NC -, aaO, Rn. 29).
Die Kammer hat bezogen auf die für Prof. ... und Prof. ... in Ansatz gebrachten Deputatsminderungen bereits in ihrer Entscheidung zum vorherigen Berechnungszeitraum (Beschluss vom 6. März 2014 - VG 9 L 657/13.NC -, aaO, Rn. 30) ausgeführt:.
Die Kammer hat hierzu in dem Beschluss vom 6. März 2014 - VG 9 L 657/13.NC - (…aaO, Rn. 68 ff.) ausgeführt:.
- VG Potsdam, 22.07.2016 - 9 L 1364/15
Studienplatzvergabe (Nc Verfahren) Bachelor
Rn. 71 Die Kammer hat daran schon im letzten Berechnungszeitraum auch unter Berücksichtigung des Vorbringens von Antragstellerseite festgehalten und zudem festgestellt, dass der für den Bachelorstudiengang festgesetzte CNW im Übrigen nicht deswegen zu beanstanden ist, weil darin für die Betreuung der Bachelorarbeit ein Anteil von 0, 3 in Ansatz gebracht wurde (…vgl. Beschlüsse der Kammer vom 1. April 2014 - VG 9 L 570/13.NC -, aaO, Rn. 73 und vom 6. März 2014 - VG 9 L 657/13.NC -, juris Rn. 37). - VG Potsdam, 22.07.2016 - 9 L 1417/15
Vorläufige Zulassung eines Zweitstudienbewerbers zum Bachelorstudiengang …
Rn. 73 Die Kammer hat daran schon im letzten Berechnungszeitraum auch unter Berücksichtigung des Vorbringens von Antragstellerseite festgehalten und zudem festgestellt, dass der für den Bachelorstudiengang festgesetzte CNW im Übrigen nicht deswegen zu beanstanden ist, weil darin für die Betreuung der Bachelorarbeit ein Anteil von 0, 3 in Ansatz gebracht wurde (…vgl. Beschlüsse der Kammer vom 1. April 2014 - VG 9 L 570/13.NC -, aaO, Rn. 73 und vom 6. März 2014 - VG 9 L 657/13.NC -, juris Rn. 37).
- VG Potsdam, 26.02.2015 - 9 L 814/14
Hochschulzugangsrecht, soweit Hochschulen ihre Aufnahmebedingungen durch Bewerber …
Die Kammer hat daran schon im letzten Berechnungszeitraum auch unter Berücksichtigung des Vorbringens von Antragstellerseite festgehalten und zudem festgestellt, dass der für den Bachelorstudiengang festgesetzte CNW im Übrigen nicht deswegen zu beanstanden ist, weil darin für die Betreuung der Bachelorarbeit ein Anteil von 0, 3 in Ansatz gebracht wurde (…vgl. Beschlüsse der Kammer vom 1. April 2014 - VG 9 L 570/13.NC -, aaO, Rn. 73 und vom 6. März 2014 - VG 9 L 657/13.NC -, juris Rn. 37). - VG Potsdam, 01.04.2014 - 9 L 570/13
Studienplatzvergabe (Nc Verfahren) Psychologie
Der für den Bachelorstudiengang festgesetzte CNW ist im Übrigen nicht deswegen zu beanstanden, weil darin für die Betreuung der Bachelorarbeit ein Anteil von 0, 3 in Ansatz gebracht wurde (vgl. Beschluss der Kammer vom 6. März 2014 - VG 9 L 657/13. - VG Bremen, 07.12.2021 - 7 V 1774/21
Numerus-clausus-Verfahren - Abschlussarbeit; abstraktes Stellenprinzip; General …
Soweit einige Verwaltungsgerichte die bloße Betreuung von Abschlussarbeiten auch ungeachtet der fehlenden dienstrechtlichen Berücksichtigung im Landesrecht für kapazitätsrechtlich relevant halten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 4. April 2011 - OVG 5 NC 96.10, Rn. 5 ff.; dem folgend VG Potsdam, Beschluss vom 6. März 2014 - 9 L 657/13.NC, Rn 37 sowie VG Leipzig, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - NC 2 L 747/11 und VG Berlin, Beschluss vom 22. August 2011 - 30 L 234.11, alle juris), ist dem nicht zu folgen. - VG Potsdam, 22.07.2016 - 9 L 1445/15
Hochschulzugangsrecht, soweit Hochschulen ihre Aufnahmebedingungen durch Bewerber …
Rn. 72 Die Kammer hat daran schon im letzten Berechnungszeitraum auch unter Berücksichtigung des Vorbringens von Antragstellerseite festgehalten und zudem festgestellt, dass der für den Bachelorstudiengang festgesetzte CNW im Übrigen nicht deswegen zu beanstanden ist, weil darin für die Betreuung der Bachelorarbeit ein Anteil von 0, 3 in Ansatz gebracht wurde (…vgl. Beschlüsse der Kammer vom 1. April 2014 - VG 9 L 570/13.NC -, aaO, Rn. 73 und vom 6. März 2014 - VG 9 L 657/13.NC -, juris Rn. 37). - VG Potsdam, 13.07.2015 - 9 L 789/14
Hochschulzugangsrecht, soweit Hochschulen ihre Aufnahmebedingungen durch Bewerber …
Die so ermittelten und der Kapazitätsberechnung zugrunde gelegten Curriculareigenanteile halten - nach den umfangreichen Erläuterungen des Antragsgegners im Verfahren insbesondere zu den Lehrveranstaltungsarten und den dafür in Ansatz gebrachten Gruppengrößen - der im Eilverfahren gebotenen Plausibilitätskontrolle stand (vgl. zum Prüfungsmaßstab Beschluss der Kammer vom 6. März 2014 - 9 L 657/13.NC -, juris Rn. 34); die Kammer sieht daher keine Veranlassung für eine Korrektur. - VG Potsdam, 26.02.2015 - 9 L 821/14
Studienplatzvergabe (Nc Verfahren) Psychologie
Die Kammer hat daran schon im letzten Berechnungszeitraum auch unter Berücksichtigung des Vorbringens von Antragstellerseite festgehalten und zudem festgestellt, dass der für den Bachelorstudiengang festgesetzte CNW im Übrigen nicht deswegen zu beanstanden ist, weil darin für die Betreuung der Bachelorarbeit ein Anteil von 0, 3 in Ansatz gebracht wurde (…vgl. Beschlüsse der Kammer vom 1. April 2014 - VG 9 L 570/13.NC -, aaO, Rn. 73 und vom 6. März 2014 - VG 9 L 657/13.NC -, juris Rn. 37). - VG Potsdam, 01.04.2014 - 9 L 528/13
Studienplatzvergabe (Nc Verfahren) Psychologie
Der für den Bachelorstudiengang festgesetzte CNW ist im Übrigen nicht deswegen zu beanstanden, weil darin für die Betreuung der Bachelorarbeit ein Anteil von 0, 3 in Ansatz gebracht wurde (vgl. Beschluss der Kammer vom 6. März 2014 - VG 9 L 657/13.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".