Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 03.07.2013 - 9 LA 128/13 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- milo.bamf.de
AufenthG 2004, § 60 Abs 7; AsylG, § 78 Abs 3
Afghanistan; Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt: Die Frage, ob ein alleinstehender junger afghanischer Rückkehrer ohne familiäre oder sonstige Unterstützung in verfassungskonformer Auslegung des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG aufgrund der in Afghanistan herrschenden ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (16)
- VGH Bayern, 15.03.2012 - 13a B 11.30439
Asylrecht Afghanistan; Bedrohung durch Kriminelle; extreme Gefahrenlage
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.07.2013 - 9 LA 128/13
Insoweit sieht es der Senat in Übereinstimmung mit den Feststellungen des Verwaltungsgerichts und der aktuellen Rechtsprechung ande rer Oberverwaltungsgerichte als geklärt an, dass zumindest für die Personengruppe der gesunden und arbeitsfähigen männlichen afghanischen Staatsangehörigen bei einer Rückkehr nach Kabul eine extreme Gefahrensituation im Sinne von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nicht besteht, und zwar auch dann nicht, wenn der Rückkehrer beruf lich nicht besonders qualifiziert ist und weder über nennenswertes Vermögen noch über Rückhalt und Unterstützung durch Familie oder Bekannte, die in Kabul leben, ver fügt (vgl. Senatsbeschluss vom 13.03.2013 - 9 LA 34/13 - Bay. VGH, Urteile vom 31.5.2011 - 13a B 11.30083 -, vom 15.3.2012 - 13a B 11.30439- und vom 08.11.2012 - 13a B 11.30465 - VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 6.3.2012 - A 11 S 3177/11 - und vom 27.4.2012 - A 11 S 3079/11 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.3.2012 - 8 A 11050/10 -, jeweils in juris).Widrige Lebensumstände, wie insbesondere eine Man gelernährung, unzureichende Wohnverhältnisse und Schwierigkeiten bei der Arbeits suche, sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für die Annah me einer Extremgefahr nicht ausreichend (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.6.2010 - 10 C 10.09 - BVerwGE 137, 226, Rdnrn. 16 ff.; Urteil vom 8.9.2011 -10 C 14.10 - BVerwGE 140, 319 Rdnrn. 24 ff.; ebenso Bay. VGH, Urteil vom 15.3.2012 - a. a. O.).
- BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12
Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.07.2013 - 9 LA 128/13
Die Feststellung des Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 7 Satz 1 und 3 AufenthG in verfassungskonformer Auslegung setzt, wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt und der Kläger in der von ihm formulierten Grundsatzfrage nicht in Frage gestellt hat, voraus, dass der zurückkehrende Ausländer landesweit einer extremen Gefahrenlage ausgesetzt ist (vgl. zu § 53 Abs. 6 Satz 1 AusIG: BVerwG, Beschluss vom 04.02.2004 - 1 B 291/03 - in juris, m. w. Nachw.), wo bei zunächst die Verhältnisse am Zielort der Abschiebung zu prüfen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.01.2013 -10 C 15.12 - Rdnr. 38, InfAusIR 2013, 241). - BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09
Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.07.2013 - 9 LA 128/13
Widrige Lebensumstände, wie insbesondere eine Man gelernährung, unzureichende Wohnverhältnisse und Schwierigkeiten bei der Arbeits suche, sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für die Annah me einer Extremgefahr nicht ausreichend (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.6.2010 - 10 C 10.09 - BVerwGE 137, 226, Rdnrn. 16 ff.; Urteil vom 8.9.2011 -10 C 14.10 - BVerwGE 140, 319 Rdnrn. 24 ff.; ebenso Bay. VGH…, Urteil vom 15.3.2012 - a. a. O.).
- BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09
Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.07.2013 - 9 LA 128/13
Diese Differenzierung liegt darin begründet, dass die in § 60 Abs. 2, 3 und 7 Satz 2 AufenthG geregelten "unionsrechtlichen" Abschiebungsverbote vom deutschen Ge setzgeber zur Umsetzung der Richtlinie 2004/83/EG geregelt worden sind (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 27.04.2010 - 10 C 4.09 - BVerwGE 136, 361, Rdnr. 16), während das "nationale" Abschiebungsverbot des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG, das mit wort gleichem Tatbestand bereits in § 53 Abs. 6 Satz 1 AusIG 1990 geregelt war, nicht auf dieser Richtlinie beruht. - BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10
Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.07.2013 - 9 LA 128/13
Widrige Lebensumstände, wie insbesondere eine Man gelernährung, unzureichende Wohnverhältnisse und Schwierigkeiten bei der Arbeits suche, sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für die Annah me einer Extremgefahr nicht ausreichend (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.6.2010 - 10 C 10.09 - BVerwGE 137, 226, Rdnrn. 16 ff.; Urteil vom 8.9.2011 -10 C 14.10 - BVerwGE 140, 319 Rdnrn. 24 ff.; ebenso Bay. VGH…, Urteil vom 15.3.2012 - a. a. O.). - VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - A 11 S 3177/11
Keine Gefahr bei Abschiebung nach Kabul
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.07.2013 - 9 LA 128/13
Insoweit sieht es der Senat in Übereinstimmung mit den Feststellungen des Verwaltungsgerichts und der aktuellen Rechtsprechung ande rer Oberverwaltungsgerichte als geklärt an, dass zumindest für die Personengruppe der gesunden und arbeitsfähigen männlichen afghanischen Staatsangehörigen bei einer Rückkehr nach Kabul eine extreme Gefahrensituation im Sinne von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nicht besteht, und zwar auch dann nicht, wenn der Rückkehrer beruf lich nicht besonders qualifiziert ist und weder über nennenswertes Vermögen noch über Rückhalt und Unterstützung durch Familie oder Bekannte, die in Kabul leben, ver fügt (vgl. Senatsbeschluss vom 13.03.2013 - 9 LA 34/13 - Bay. VGH, Urteile vom 31.5.2011 - 13a B 11.30083 -, vom 15.3.2012 - 13a B 11.30439- und vom 08.11.2012 - 13a B 11.30465 - VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 6.3.2012 - A 11 S 3177/11 - und vom 27.4.2012 - A 11 S 3079/11 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.3.2012 - 8 A 11050/10 -, jeweils in juris). - VGH Baden-Württemberg, 27.04.2012 - A 11 S 3079/11
Abschiebungsverbot; Afghanistan; Zielort der Abschiebung; Extremgefahr; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.07.2013 - 9 LA 128/13
Insoweit sieht es der Senat in Übereinstimmung mit den Feststellungen des Verwaltungsgerichts und der aktuellen Rechtsprechung ande rer Oberverwaltungsgerichte als geklärt an, dass zumindest für die Personengruppe der gesunden und arbeitsfähigen männlichen afghanischen Staatsangehörigen bei einer Rückkehr nach Kabul eine extreme Gefahrensituation im Sinne von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nicht besteht, und zwar auch dann nicht, wenn der Rückkehrer beruf lich nicht besonders qualifiziert ist und weder über nennenswertes Vermögen noch über Rückhalt und Unterstützung durch Familie oder Bekannte, die in Kabul leben, ver fügt (vgl. Senatsbeschluss vom 13.03.2013 - 9 LA 34/13 - Bay. VGH, Urteile vom 31.5.2011 - 13a B 11.30083 -, vom 15.3.2012 - 13a B 11.30439- und vom 08.11.2012 - 13a B 11.30465 - VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 6.3.2012 - A 11 S 3177/11 - und vom 27.4.2012 - A 11 S 3079/11 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.3.2012 - 8 A 11050/10 -, jeweils in juris). - BVerwG, 04.02.2004 - 1 B 291.03
Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen; Darlegung der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.07.2013 - 9 LA 128/13
Die Feststellung des Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 7 Satz 1 und 3 AufenthG in verfassungskonformer Auslegung setzt, wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt und der Kläger in der von ihm formulierten Grundsatzfrage nicht in Frage gestellt hat, voraus, dass der zurückkehrende Ausländer landesweit einer extremen Gefahrenlage ausgesetzt ist (vgl. zu § 53 Abs. 6 Satz 1 AusIG: BVerwG, Beschluss vom 04.02.2004 - 1 B 291/03 - in juris, m. w. Nachw.), wo bei zunächst die Verhältnisse am Zielort der Abschiebung zu prüfen sind (vgl. BVerwG…, Urteil vom 31.01.2013 -10 C 15.12 - Rdnr. 38, InfAusIR 2013, 241). - VGH Bayern, 08.11.2012 - 13a B 11.30465
Asylrecht Afghanistan; Südostregion mit Provinz Ghazni; erhebliche konkrete …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.07.2013 - 9 LA 128/13
Insoweit sieht es der Senat in Übereinstimmung mit den Feststellungen des Verwaltungsgerichts und der aktuellen Rechtsprechung ande rer Oberverwaltungsgerichte als geklärt an, dass zumindest für die Personengruppe der gesunden und arbeitsfähigen männlichen afghanischen Staatsangehörigen bei einer Rückkehr nach Kabul eine extreme Gefahrensituation im Sinne von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nicht besteht, und zwar auch dann nicht, wenn der Rückkehrer beruf lich nicht besonders qualifiziert ist und weder über nennenswertes Vermögen noch über Rückhalt und Unterstützung durch Familie oder Bekannte, die in Kabul leben, ver fügt (vgl. Senatsbeschluss vom 13.03.2013 - 9 LA 34/13 - Bay. VGH, Urteile vom 31.5.2011 - 13a B 11.30083 -, vom 15.3.2012 - 13a B 11.30439- und vom 08.11.2012 - 13a B 11.30465 - VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 6.3.2012 - A 11 S 3177/11 - und vom 27.4.2012 - A 11 S 3079/11 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.3.2012 - 8 A 11050/10 -, jeweils in juris). - OVG Rheinland-Pfalz, 21.03.2012 - 8 A 11050/10
Kein Abschiebungsverbot für gesunde, junge männliche afghanische Staatsangehörige …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.07.2013 - 9 LA 128/13
Insoweit sieht es der Senat in Übereinstimmung mit den Feststellungen des Verwaltungsgerichts und der aktuellen Rechtsprechung ande rer Oberverwaltungsgerichte als geklärt an, dass zumindest für die Personengruppe der gesunden und arbeitsfähigen männlichen afghanischen Staatsangehörigen bei einer Rückkehr nach Kabul eine extreme Gefahrensituation im Sinne von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nicht besteht, und zwar auch dann nicht, wenn der Rückkehrer beruf lich nicht besonders qualifiziert ist und weder über nennenswertes Vermögen noch über Rückhalt und Unterstützung durch Familie oder Bekannte, die in Kabul leben, ver fügt (vgl. Senatsbeschluss vom 13.03.2013 - 9 LA 34/13 - Bay. VGH, Urteile vom 31.5.2011 - 13a B 11.30083 -, vom 15.3.2012 - 13a B 11.30439- und vom 08.11.2012 - 13a B 11.30465 - VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 6.3.2012 - A 11 S 3177/11 - und vom 27.4.2012 - A 11 S 3079/11 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.3.2012 - 8 A 11050/10 -, jeweils in juris). - OVG Niedersachsen, 29.02.2008 - 5 LA 167/04
Gewährung von Beihilfe zu Aufwendungen für Krankenhauswahlleistungen; Wiederholte …
- BVerwG, 29.05.2008 - 10 C 10.07
Anforderungen der inländischen Fluchtalternative präzisiert
- VG Schleswig, 23.05.2013 - 11 A 5/13
Erteilung einer Zulassung zur bundesweiten Veranstaltung des Rundfunkprogramms …
- VGH Bayern, 31.05.2011 - 13a B 11.30083
Keine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nach Übergabe des Tenors an die …
- VG Augsburg, 16.11.2010 - Au 6 K 10.30439
Afghanischer Staatsangehöriger und Volkszugehöriger der Hazara
- VG Lüneburg, 06.12.2010 - 3 A 17/09
Abschiebungsverbot, krankheitsbedingtes Abschiebungsverbot, Afghanistan, …
- OVG Niedersachsen, 28.07.2014 - 9 LB 2/13
Feststellung eines Abschiebungsverbots gegenüber einem afghanischen …
Danach begründet derzeit die schlechte soziale Lage in diesem Staat für volljährige gesunde arbeitsfähige Männer, auch wenn sie weder über eine Ausbildung noch über familiären Rückhalt am Abschiebungszielort Kabul verfügen, nicht einen Anspruch auf Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in verfassungskonformer Auslegung (vgl. Senatsbeschluss vom 03.07.2013 - 9 LA 128/13 - Bay. VGH, Urteile vom 31.5.2011 - 13a B 11.30083 -, vom 15.3.2012 - 13a B 11.30439 - und vom 30.01.2014 - 13a B 13.30279 - VGH Bad.-Württ., Urteile vom 6.3.2012 - A 11 S 3177/11 - und vom 27.4.2012 - A 11 S 3079/11 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.3.2012 - 8 A 11050/10 - Sächs. OVG, Urteil vom 10.10.2013 - A 1 A 474/09 - Hess. VGH, Urteil vom 30.01.2014 - 8 A 119/12.A - sämtlich veröffentlicht in juris). - VG Göttingen, 16.10.2014 - 4 A 108/13
Afghanistan, Sikhs, Tempel, Ältestenrat, Kabul, Abschiebungsverbot, …
Dies gilt auch dann, wenn der Rückkehrer beruflich nicht besonders qualifiziert ist und weder über nennenswertes Vermögen noch über Rückhalt und Unterstützung durch Familie oder Bekannte, die in Kabul leben, verfügt (vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 03. Juli 2013 - 9 LA 128/13 -, n.v., mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).
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