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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 10.11.2009 - 9 LA 133/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6789
OVG Niedersachsen, 10.11.2009 - 9 LA 133/08 (https://dejure.org/2009,6789)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.11.2009 - 9 LA 133/08 (https://dejure.org/2009,6789)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. November 2009 - 9 LA 133/08 (https://dejure.org/2009,6789)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zur Frage eines Jahreskurbeitrages für einen Zweitwohnungsinhaber

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Erhebung eines Jahreskurbeitrags für einen Zweitwohnungsinhaber; Aufenthalt lediglich zur Teilnahme an der Eigentümerversammlung im Erhebungsgebiet und nicht eigene Nutzung der Zweitwohnung als den Beitrag ausschließenden Grund

  • Judicialis

    VwGO § 124 Abs. 2; ; VwGO § ... 124 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 2; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 4; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 5; ; Kurbeitragssatzung § 2 Abs. 2; ; Kurbeitragssatzung § 4 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
    Erhebung eines Jahreskurbeitrags für einen Zweitwohnungsinhaber; Aufenthalt lediglich zur Teilnahme an der Eigentümerversammlung im Erhebungsgebiet und nicht eigene Nutzung der Zweitwohnung als den Beitrag ausschließenden Grund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erhebung eines Jahreskurbeitrags für einen Zweitwohnungsinhaber; Aufenthalt lediglich zur Teilnahme an der Eigentümerversammlung im Erhebungsgebiet und nicht eigene Nutzung der Zweitwohnung als den Beitrag ausschließenden Grund

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 204
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (10)

  • OVG Niedersachsen, 09.09.2008 - 9 ME 191/08

    Widerlegbarkeit der durch das Innehaben einer Zweitwohnung begründeten …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.11.2009 - 9 LA 133/08
    Aus dem Innehaben einer Ferienwohnung wird nach der Rechtsprechung des beschließenden Gerichts (Urteil vom 28.10.1992 - 9 L 355/92 - NVwZ-RR 1993, 511 = KStZ 1993, 98; Beschlüsse vom 6.10.1995 - 9 L 4616/94 - vom 10.7.1997 - 9 M 1180/97 -, vom 7.10.1999 - 9 L 4246/98 -, vom 30.5.2000 - 9 L 977/99 - dng 2001, 158 = NSt-N 2000, 240 = NVwZ-RR 2000, 830 = NdsVBl 2001, 223 = NdsRPfl 2000, 297, vom 25.2.2004 - 9 KN 546/02 - NSt-N 2004, 89 = KStZ 2004, 91 = ZKF 2004, 138 und vom 9.9.2008 - 9 ME 191/08 -) die widerlegbare Vermutung hergeleitet, dass sich Zweitwohnungsinhaber während des Erhebungszeitraums tatsächlich zeitweise im Erhebungsgebiet, nämlich in ihrer Zweitwohnung aufhalten und sie tatsächlich eine reale Möglichkeit haben, die Kur- und Erholungseinrichtungen in Anspruch zu nehmen.

    Die Pflicht zur Zahlung des Jahreskurbeitrags entfällt nach der Rechtsprechung des Senats (…Beschlüsse vom 5.9.2006 - 9 ME 203/06 - a. a. O. und vom 9.9.2008 - 9 ME 191/08 - m. w. N.) weiter dann, wenn der Zweitwohnungsinhaber die durch den Erwerb der Zweitwohnung zunächst begründete Aufenthaltsvermutung durch konkretes Tatsachenvorbringen substanziiert widerlegt.

  • OVG Niedersachsen, 05.09.2006 - 9 ME 203/06

    Kurbeitragspflicht des ortsfremden Eigentümers einer Zweitwohnung; Vermutung des …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.11.2009 - 9 LA 133/08
    Demgemäß hat der Senat entschieden, dass allein das Betreten des Erhebungsgebiets den an das Innehaben der Zweitwohnung anknüpfenden Saisonkurbeitrag nicht auslöst (Beschluss vom 5.9.2006 - 9 ME 203/06 - ZKF 2006, 238 = NordÖR 2006, 469).

    Die Pflicht zur Zahlung des Jahreskurbeitrags entfällt nach der Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 5.9.2006 - 9 ME 203/06 - a. a. O. und vom 9.9.2008 - 9 ME 191/08 - m. w. N.) weiter dann, wenn der Zweitwohnungsinhaber die durch den Erwerb der Zweitwohnung zunächst begründete Aufenthaltsvermutung durch konkretes Tatsachenvorbringen substanziiert widerlegt.

  • VGH Bayern, 13.08.1999 - 4 B 97.973

    Pauschalisierter Kurbeitrag für Zweitwohnungsinhaber und deren Ehegatten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.11.2009 - 9 LA 133/08
    Aus dem Umstand der Teilnahme an der Eigentümerversammlung kann eine Jahreskurbeitragspflicht nicht hergeleitet werden (im Ergebnis ebenso Bayerischer VGH, Urteil vom 13.8. 1999 - 4 B 97.973 - NVwZ 2000, 225).
  • BVerfG, 04.03.1993 - 2 BvR 1440/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen zur Feststellung mittelbarer poitischer …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.11.2009 - 9 LA 133/08
    Aus dem Innehaben einer Ferienwohnung wird nach der Rechtsprechung des beschließenden Gerichts (Urteil vom 28.10.1992 - 9 L 355/92 - NVwZ-RR 1993, 511 = KStZ 1993, 98; Beschlüsse vom 6.10.1995 - 9 L 4616/94 - vom 10.7.1997 - 9 M 1180/97 -, vom 7.10.1999 - 9 L 4246/98 -, vom 30.5.2000 - 9 L 977/99 - dng 2001, 158 = NSt-N 2000, 240 = NVwZ-RR 2000, 830 = NdsVBl 2001, 223 = NdsRPfl 2000, 297, vom 25.2.2004 - 9 KN 546/02 - NSt-N 2004, 89 = KStZ 2004, 91 = ZKF 2004, 138 und vom 9.9.2008 - 9 ME 191/08 -) die widerlegbare Vermutung hergeleitet, dass sich Zweitwohnungsinhaber während des Erhebungszeitraums tatsächlich zeitweise im Erhebungsgebiet, nämlich in ihrer Zweitwohnung aufhalten und sie tatsächlich eine reale Möglichkeit haben, die Kur- und Erholungseinrichtungen in Anspruch zu nehmen.
  • OVG Niedersachsen, 30.05.2000 - 9 L 977/99

    Jahreskurbeitragspflicht für Inhaber einer Zweitwohnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.11.2009 - 9 LA 133/08
    Aus dem Innehaben einer Ferienwohnung wird nach der Rechtsprechung des beschließenden Gerichts (Urteil vom 28.10.1992 - 9 L 355/92 - NVwZ-RR 1993, 511 = KStZ 1993, 98; Beschlüsse vom 6.10.1995 - 9 L 4616/94 - vom 10.7.1997 - 9 M 1180/97 -, vom 7.10.1999 - 9 L 4246/98 -, vom 30.5.2000 - 9 L 977/99 - dng 2001, 158 = NSt-N 2000, 240 = NVwZ-RR 2000, 830 = NdsVBl 2001, 223 = NdsRPfl 2000, 297, vom 25.2.2004 - 9 KN 546/02 - NSt-N 2004, 89 = KStZ 2004, 91 = ZKF 2004, 138 und vom 9.9.2008 - 9 ME 191/08 -) die widerlegbare Vermutung hergeleitet, dass sich Zweitwohnungsinhaber während des Erhebungszeitraums tatsächlich zeitweise im Erhebungsgebiet, nämlich in ihrer Zweitwohnung aufhalten und sie tatsächlich eine reale Möglichkeit haben, die Kur- und Erholungseinrichtungen in Anspruch zu nehmen.
  • VGH Bayern, 30.01.2008 - 4 B 05.3218

    Kurbeitrag; Zweitwohnung; Zweitwohnungsinhaber; Pauschalierung; Aufenthaltszweck; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.11.2009 - 9 LA 133/08
    Der auf die bloße Teilnahme an der Eigentümerversammlung beschränkte Aufenthaltszweck entwertet bei typisierender Betrachtung ähnlich wie bei im Kurgebiet Berufstätigen und Auszubildenden die (objektiv bestehende) realistische Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Kureinrichtungen vollständig und lässt sie lediglich als theoretische Möglichkeit ohne praktische Bedeutung bestehen (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 30.1.2008 - 4 B 05.3218 - zitiert nach juris).
  • OVG Niedersachsen, 27.12.2005 - 9 ME 185/05

    Anknüpfung; Beitrag; Eigentümer; Erhebungsgebiet; Erholungseinrichtung; Gebrauch; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.11.2009 - 9 LA 133/08
    Soweit die Beklagte einwendet, das Verwaltungsgericht sei von dem Beschluss des Senats vom 27. Dezember 2005 (9 ME 185/05) abgewichen, indem es für eine Jahreskurbeitragspflicht einen Aufenthalt im Erhebungsgebiet - entgegen der vom Senat in dem Beschluss geäußerten Auffassung - nicht hat ausreichen lassen, kann die Berufung nicht nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO wegen Divergenz zur Rechtsprechung des beschließenden Gerichts zugelassen werden.
  • OVG Niedersachsen, 25.02.2004 - 9 KN 546/02

    Rechtmäßigkeit einer Kurbeitragssatzung; Beitragspflicht von …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.11.2009 - 9 LA 133/08
    Aus dem Innehaben einer Ferienwohnung wird nach der Rechtsprechung des beschließenden Gerichts (Urteil vom 28.10.1992 - 9 L 355/92 - NVwZ-RR 1993, 511 = KStZ 1993, 98; Beschlüsse vom 6.10.1995 - 9 L 4616/94 - vom 10.7.1997 - 9 M 1180/97 -, vom 7.10.1999 - 9 L 4246/98 -, vom 30.5.2000 - 9 L 977/99 - dng 2001, 158 = NSt-N 2000, 240 = NVwZ-RR 2000, 830 = NdsVBl 2001, 223 = NdsRPfl 2000, 297, vom 25.2.2004 - 9 KN 546/02 - NSt-N 2004, 89 = KStZ 2004, 91 = ZKF 2004, 138 und vom 9.9.2008 - 9 ME 191/08 -) die widerlegbare Vermutung hergeleitet, dass sich Zweitwohnungsinhaber während des Erhebungszeitraums tatsächlich zeitweise im Erhebungsgebiet, nämlich in ihrer Zweitwohnung aufhalten und sie tatsächlich eine reale Möglichkeit haben, die Kur- und Erholungseinrichtungen in Anspruch zu nehmen.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.11.2006 - 1 L 38/05
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.11.2009 - 9 LA 133/08
    In jedem Fall bedarf es als Grundlage der angeführten Vermutung der Verknüpfung des Aufenthalts mit der eigenen Wohnung (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 15.11.2006 - 1 L 38/05 - zitiert nach juris).
  • OVG Niedersachsen, 28.10.1992 - 9 L 355/92

    Kurtaxe für Inhaber von Zweitwohnungen; Widerlegung der Aufenthaltsvermutung; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.11.2009 - 9 LA 133/08
    Aus dem Innehaben einer Ferienwohnung wird nach der Rechtsprechung des beschließenden Gerichts (Urteil vom 28.10.1992 - 9 L 355/92 - NVwZ-RR 1993, 511 = KStZ 1993, 98; Beschlüsse vom 6.10.1995 - 9 L 4616/94 - vom 10.7.1997 - 9 M 1180/97 -, vom 7.10.1999 - 9 L 4246/98 -, vom 30.5.2000 - 9 L 977/99 - dng 2001, 158 = NSt-N 2000, 240 = NVwZ-RR 2000, 830 = NdsVBl 2001, 223 = NdsRPfl 2000, 297, vom 25.2.2004 - 9 KN 546/02 - NSt-N 2004, 89 = KStZ 2004, 91 = ZKF 2004, 138 und vom 9.9.2008 - 9 ME 191/08 -) die widerlegbare Vermutung hergeleitet, dass sich Zweitwohnungsinhaber während des Erhebungszeitraums tatsächlich zeitweise im Erhebungsgebiet, nämlich in ihrer Zweitwohnung aufhalten und sie tatsächlich eine reale Möglichkeit haben, die Kur- und Erholungseinrichtungen in Anspruch zu nehmen.
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2016 - 9 LC 69/16

    Eigennutzung; GbR; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Gesellschafter; Innehaben; …

    Auf das eigene Nutzungsrecht kommt es deshalb an, weil die Kurbeitragspflicht für Inhaber von Zweitwohnungen an die Vermutung anknüpft, dass sich Zweitwohnungsinhaber während des Erhebungszeitraums tatsächlich zeitweise im Erhebungsgebiet, nämlich in ihrer Zweitwohnung, aufhalten und sie damit tatsächlich eine reale Möglichkeit haben, die Kur- und Erholungseinrichtungen im Erhebungsgebiet in Anspruch zu nehmen (…vgl. Senatsurteil v. 28.10.1992 - L 355/92 - juris Rn. 4;… Senatsbeschlüsse v. 30.5.2000 - 9 L 977/99 - juris Rn. 1;… 25.2.2004 - 9 KN 546/02 - juris Rn. 19;… v. 27.12.2005 - 9 ME 185/05 - juris Rn. 2;… v. 13.1.2006 - 9 ME 304/05 - juris Rn. 5;… v. 5.9.2006 - 9 ME 203/06 - juris Rn. 3;… v. 9.9.2008 - 9 ME 191/08 - juris Rn. 5; v. 10.11.2009 - 9 LA 133/08 - juris Rn. 6).
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