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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 21.09.2006 - 9 LA 2/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4716
OVG Niedersachsen, 21.09.2006 - 9 LA 2/06 (https://dejure.org/2006,4716)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.09.2006 - 9 LA 2/06 (https://dejure.org/2006,4716)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. September 2006 - 9 LA 2/06 (https://dejure.org/2006,4716)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kanalbaubeitragspflicht des Grundstückseigentümers bei bestehender Verpflichtung zur Eigenentsorgung von Niederschlagswasser

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 Abs. 1 NKAG,NI; § 148 Abs. 2 NWG,NI; § 149 Abs. 3 NWG,NI; § 22 Abs. 1 NGO,NI; § 124 Abs. 2 Nr. 1 u. 3 VwGO
    Verpflichtung von Grundstückseigentümern zur Eigenentsorgung von Niederschlagswasser auf ihrem Grundstück; Bestehen eines beitragsrelevanten wirtschaftlichen Vorteils durch die betriebsfertige Herstellung eines Niederschlagswasserkanals; Heranziehung zu einem ...

  • Judicialis

    NGO § 22; ; NKAG § 6 I; ; NWG § 149 III

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NGO § 22; NKAG § 6 Abs. 1; NWG § 149 Abs. 3
    Kanalbaubeitragspflicht des Grundstückseigentümers bei bestehender Verpflichtung zur Eigenentsorgung von Niederschlagswasser - Eigenentsorgung, Grundstückseigentümer, Kanalbaubeitragspflicht, Niederschlagswasser, Vorteile, wirtschaftliche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kanalbaubeitrag für Niederschlagswasserbeseitigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verpflichtung von Grundstückseigentümern zur Eigenentsorgung von Niederschlagswasser auf ihrem Grundstück; Bestehen eines beitragsrelevanten wirtschaftlichen Vorteils durch die betriebsfertige Herstellung eines Niederschlagswasserkanals; Heranziehung zu einem ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 68 (Ls.)
  • BauR 2006, 2105 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2006 - 9 LA 2/06
    Dabei dürfen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (2. Kammer des Ersten Senats, Beschl. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458, 1459) die Anforderungen an die Darlegungslast der Beteiligten nicht überspannt werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2003 - 15 A 2254/01

    Beitragspflicht und tatsächliche Anschlussmöglichkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2006 - 9 LA 2/06
    Im Bereich der Abwasserbeseitigung kann vom Vorliegen dieser Voraussetzungen ausgegangen werden, wenn der Grundstückseigentümer ein Recht zum Anschluss an den vor seinem Grundstück betriebsfertig hergestellten Kanal hat (ebenso OVG Münster, Urt. v. 1.4.2003 - 15 A 2254/01 - KStZ 2004, 33, Dietzel, a.a.O., § 8 Rn. 543;… Queitsch, a.a.O., S, 170).
  • OVG Niedersachsen, 31.07.1998 - 1 L 2696/98

    Ernstliche Zweifel; Richtigkeit eines Urteils; Erfolgswahrscheinlichkeit; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2006 - 9 LA 2/06
    Ein Vorbringen im Zulassungsverfahren vermag ernstliche Zweifel im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nach der ständigen Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Beschl. v. 10.3.2006 - 4 LA 140/04 - u. v. 31. Juli 1998 - 1 L 2696/98 - NVwZ 1999, 431 = NdsVBl.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2000 - 15 A 772/97

    Beitragspflicht und § 51 a Landeswassergesetz NRW

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2006 - 9 LA 2/06
    Diese Rechtsauffassung wird auch von anderen Obergerichten und vom überwiegenden Schrifttum geteilt (vgl. z.B. OVG Münster, Urt. v. 15.2.2000 - 15 A 772/97 zu § 51a LWG NRW; Klausing, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: Mai 2006, § 8 Rdnrn. 1031c und 1056b;… Dietzel, ebenda, § 8 Rn. 540; Queitsch, Regenwasser und Grundwasser im Spannungsfeld von Beitrags-, Gebühren- und Haftungsrecht, ZKF 2002, 170 f.; anders Rosenzweig/Freese, Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz;… Stand: Oktober 2005, § 6 Rdnr. 188).
  • OVG Niedersachsen, 23.11.1994 - 9 L 1458/93

    Abwasseranlage; Änderung; Anschluß- und Benutzungszwang; Grundstückseigentümer; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2006 - 9 LA 2/06
    Durch § 149 Abs. 3 NWG soll aus wasserwirtschaftlichen Gründen eine Versickerung des Niederschlagswassers an Ort und Stelle erreicht und zugleich die öffentliche Kanalisation von "überflüssigen" Regenwassermengen entlastet werden (…vgl. Nds. Landtag - Drucks. 11/1870, S. 31 - OVG Lüneburg, Urt. v. 11.12.1990 - 9 L 237/89 - dng 1991, 163; Nds. OVG, Urt. v. 11.8.1992 - 9 L 4536/91 - u. v. 23.11.1994 - 9 L 1458/93 - Haupt/Reffken/Rhode, Niedersächsisches Wassergesetz, Stand: August 2006, § 149 Rn. 14).
  • OVG Niedersachsen, 06.11.2000 - 9 L 2566/99

    Heranziehung zu einer Vorausleistung auf den Kanalbaubeitrag für eine …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2006 - 9 LA 2/06
    In der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist bereits geklärt, dass Grundstückseigentümer, die gemäß § 149 Abs. 3 NWG zur Eigenentsorgung von Niederschlagswasser auf ihrem Grundstück verpflichtet sind, sich nicht zwecks Ableitung von Niederschlagswasser an einen Abwasserkanal anschließen dürfen und dass sie wegen der fehlenden Möglichkeit zur Inanspruchnahme des Kanals auch keine besonderen wirtschaftlichen Vorteile im Sinne von § 6 Abs. 1 NKAG haben (Nds. OVG, Urt. v. 6.11.2000 - 9 L 2566/99 - NSt-N 2001, 127 = NdsVBl. 2001, 255 = NVwZ-RR 2001, 782).
  • OVG Niedersachsen, 11.08.1992 - 9 L 4536/91

    Gemeinde; Anschluß- und Benutzungszwang; Beseitigung des Niederschlagswassers; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2006 - 9 LA 2/06
    Durch § 149 Abs. 3 NWG soll aus wasserwirtschaftlichen Gründen eine Versickerung des Niederschlagswassers an Ort und Stelle erreicht und zugleich die öffentliche Kanalisation von "überflüssigen" Regenwassermengen entlastet werden (…vgl. Nds. Landtag - Drucks. 11/1870, S. 31 - OVG Lüneburg, Urt. v. 11.12.1990 - 9 L 237/89 - dng 1991, 163; Nds. OVG, Urt. v. 11.8.1992 - 9 L 4536/91 - u. v. 23.11.1994 - 9 L 1458/93 - Haupt/Reffken/Rhode, Niedersächsisches Wassergesetz, Stand: August 2006, § 149 Rn. 14).
  • OVG Niedersachsen, 13.07.1995 - 9 M 1462/95
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2006 - 9 LA 2/06
    Die Erhebung eines Beitrags nach § 6 Abs. 1 NKAG setzt sowohl im Straßenausbau- als auch im Kanalbaubeitragsrecht voraus, dass der Grundstückseigentümer die auf Dauer gesicherte Möglichkeit zur Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung hat und ihm dadurch dauerhaft besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen (st. Rspr. d. Sen. , vgl. Beschl. v. 13.7.1995 - 9 M 1462/95 -, v. 31.5.1999 - 9 L 1960/99 -, v. 31.3.1995 - 9 M 7995/94 - und v. 10.1.1995 - 9 M 527/94 -, siehe ferner z.B. Dietzel, a.a.O., § 8 Rn. 543).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.12.1990 - 9 L 237/89

    Beseitigungspflicht für Niederschlagswasser; Niederschlagswasserbeseitigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2006 - 9 LA 2/06
    Durch § 149 Abs. 3 NWG soll aus wasserwirtschaftlichen Gründen eine Versickerung des Niederschlagswassers an Ort und Stelle erreicht und zugleich die öffentliche Kanalisation von "überflüssigen" Regenwassermengen entlastet werden (vgl. Nds. Landtag - Drucks. 11/1870, S. 31 - OVG Lüneburg, Urt. v. 11.12.1990 - 9 L 237/89 - dng 1991, 163;… Nds. OVG, Urt. v. 11.8.1992 - 9 L 4536/91 - u. v. 23.11.1994 - 9 L 1458/93 - Haupt/Reffken/Rhode, Niedersächsisches Wassergesetz, Stand: August 2006, § 149 Rn. 14).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2006 - 6 A 11142/06

    Kein Abwasserbeitrag für Versickerung von Oberflächenwasser

    Ist der Grundstückseigentümer rechtlich gehindert, das auf dem Grundstück anfallende Schmutz- oder Niederschlagswasser in den Straßenkanal einzuleiten, fehlt ihm die vorteilsbegründende Möglichkeit eines Anschlusses an die Abwasserbeseitigungseinrichtung (vgl. hierzu auch NdsOVG, 9 LA 2/06, juris).
  • OVG Niedersachsen, 11.05.2022 - 9 LB 263/21

    Anschluss; Festsetzungsverjährung; Genehmigung; Grundstücksanschluss; …

    Rn. 40 Wie der Senat in seinem Beschluss vom 9. November 2021 (9 LA 415/19) ausgeführt hat, setzt nach seiner Rechtsprechung die Erhebung eines Beitrags nach § 6 Abs. 1 NKAG allerdings auch im Kanalbaubeitragsrecht voraus, dass der Grundstückseigentümer die auf Dauer gesicherte Möglichkeit zur Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung hat und ihm dadurch dauerhaft besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen (Beschlüsse vom 21.9.2006 - 9 LA 2/06 - juris Rn. 6 …und vom 4.6.2003 - 9 ME 60/03 - juris Rn. 1;… vgl. auch Senatsbeschluss vom 13.7.1995 - 9 M 1462/95 - juris Rn. 19).

    Besteht diese Möglichkeit für die Entwässerung eines Grundstücks oder bestimmter Teilflächen davon aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls ausnahmsweise nicht, so fehlt es hinsichtlich dieser (folglich nicht bevorteilten) Grundstücksflächen an der - für das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht erforderlichen - betriebsfertigen Herstellung im Rechtssinn (…Beschluss vom 4.6.2003, a. a. O., Rn. 2; vgl. Senatsbeschluss vom 21.9.2006, a. a. O., Rn. 6;… Blomenkamp, a. a. O., § 8 Rn. 1050 und Unkel, daselbst, § 8 Rn. 542).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2010 - 4 L 101/10

    Erhebung von Niederschlagswasserbeiträgen; Beseitigungspflicht; …

    Dieses Recht kann sich unmittelbar aus dem Gesetz, einer kommunalen Abwasserbeseitigungssatzung oder einem dieses Recht begründenden Verwaltungsakt ergeben oder dadurch begründet werden, dass das Grundstück einem Anschluss- und Benutzungszwang unterliegt (vgl. dazu auch OVG Niedersachsen, Beschl. v. 21.09.2006 - 9 LA 2/06 -, zit. nach juris).
  • OVG Niedersachsen, 15.12.2006 - 9 LA 194/05

    Folgenbeseitigungsanspruch als Rechtsgrundlage für einen Anspruch auf die …

    Der Senat sieht sich angesichts der Umstände, die den vorliegenden Rechtsstreit ausgelöst haben, zu dem Hinweis veranlasst, dass der Kläger gemäß § 149 Abs. 3 NWG zum Anschluss und zur Benutzung des streitigen Niederschlagswasserkanals nur berechtigt und verpflichtet ist, wenn eine Versickerung des Niederschlagswassers auf seinem Grundstück nicht möglich erscheint (vgl. Beschl. d. Sen. v. 21.9. 2006 - 9 LA 2/06 - u. v. 6.11.2000 - 9 L 2566/99 - NSt-N 2001/127 = NdsVBl. 2001, 255 = NVwZ-RR 2001, 782).
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