Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 13.01.2010 - 9 LA 205/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Gebührenminderung wegen schlechter Straßenreinigung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Bedeutung des Äquivalenzprinzips bei der Erhebung von Straßenreinigungsgebühren im Fall der Nichterfüllung oder Schlechterfüllung der Pflicht zur Straßenreinigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1 -3
Bedeutung des Äquivalenzprinzips bei der Erhebung von Straßenreinigungsgebühren im Fall der Nichterfüllung oder Schlechterfüllung der Pflicht zur Straßenreinigung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gebührenminderung wegen schlechter Straßenreinigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Gebührenminderung bei schlechter Straßenreinigung
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation)
Keine Gebührenminderung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Zur Frage, wann Straßenreinigungsgebühren wegen schlechter Straßenreinigung gemindert werden können - Gebührenminderung wegen schlechter Straßenreinigung - Parkende Autos stören Reinigungsmaßnahmen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bedeutung des Äquivalenzprinzips bei der Erhebung von Straßenreinigungsgebühren im Fall der Nichterfüllung oder Schlechterfüllung der Pflicht zur Straßenreinigung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Gebührenminderung wegen schlechter Straßenreinigung? (IMR 2010, 299)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 27.02.2008 - 1 A 514/06
- OVG Niedersachsen, 13.01.2010 - 9 LA 205/08
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2010, 329
- NZM 2011, 272
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (7)
- OVG Saarland, 08.11.1985 - 2 R 48/85
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.01.2010 - 9 LA 205/08
Das Äquivalenzprinzip ist verletzt, wenn das Ausgleichsverhältnis zwischen Gebühr und Wert der Leistung "gröblich" gestört ist (BVerwG…, Urt. vom 9.11.1984 - 8 C 37.82 - KStZ 1985, 107; OVG Saarland, Urt. vom 8.11.1985 - 2 R 48/85 - KStZ 1987, 54, 57; OVG Rheinland-Pfalz…, Urt. vom 9.2.2006 - 7 A 11037/05 -, zitiert nach juris).Vielmehr muss - um für die Höhe des Gebührenanspruchs erheblich zu sein - eine Leistungsstörung von (nach Art, Dauer und/oder Umfang) gewissem Gewicht vorliegen (ebenso z. B. Sächsisches OVG…, Urt. vom 17.6.1998 - 2 S 646/96 -, OVG Rheinland-Pfalz…, Urt. vom 9.2.2006, a. a. O., OVG Saarland, Urt. vom 8.11.1985, a. a. O., OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. vom 27.5.1994 - 9 A 199/94 -, zitiert nach juris).
Ferner fällt ins Gewicht, dass nur der gegebenen Situation entsprechende Reinigungsbemühungen geschuldet werden, so dass Unzulänglichkeiten der Reinigung, die auf die bestehenden Verkehrsverhältnisse zurückzuführen sind, als situationsbedingt hingenommen werden müssen (vgl. OVG Saarland, Urt. vom 8.11.1985, a. a. O. sowie VG Düsseldorf…, Urt. vom 25.1.2005 - 16 K 2578/04 -, zitiert nach juris).
Diese Betrachtungsweise trägt dem Umstand Rechnung, dass vor allem in größeren Städten häufig parkende Autos oder andere Hindernisse die Reinigungsbemühungen erschweren und eine umfassende Straßenreinigung aller Teilbereiche daher schon aus tatsächlichen Gründen nicht erfolgen kann (vgl. OVG Saarland, Urt. vom 8.11.1985, a. a. O.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2006 - 7 A 11037/05
Nur Eigentümer angrenzender Grundstücke müssen Straßenreinigungsgebühren zahlen
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.01.2010 - 9 LA 205/08
Das Äquivalenzprinzip ist verletzt, wenn das Ausgleichsverhältnis zwischen Gebühr und Wert der Leistung "gröblich" gestört ist (BVerwG…, Urt. vom 9.11.1984 - 8 C 37.82 - KStZ 1985, 107; OVG Saarland…, Urt. vom 8.11.1985 - 2 R 48/85 - KStZ 1987, 54, 57; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. vom 9.2.2006 - 7 A 11037/05 -, zitiert nach juris).Vielmehr muss - um für die Höhe des Gebührenanspruchs erheblich zu sein - eine Leistungsstörung von (nach Art, Dauer und/oder Umfang) gewissem Gewicht vorliegen (ebenso z. B. Sächsisches OVG…, Urt. vom 17.6.1998 - 2 S 646/96 -, OVG Rheinland-Pfalz, Urt. vom 9.2.2006, a. a. O., OVG Saarland…, Urt. vom 8.11.1985, a. a. O., OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. vom 27.5.1994 - 9 A 199/94 -, zitiert nach juris).
Zur Wahrung des vollen Gebührenanspruchs reicht es mithin aus, dass die Straße in ihrer Gesamtheit, also nicht notwendig an jeder einzelnen Stelle (z. B. auch dort, wo während des Reinigungsvorgangs Fahrzeuge parken), in einen sauberen Zustand versetzt wird (so z. B. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urt. vom 9.2.2006, a. a. O.).
- VG Düsseldorf, 25.01.2005 - 16 K 2578/04
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Heranziehung eines Grundstückseigentümers zur …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.01.2010 - 9 LA 205/08
Ferner fällt ins Gewicht, dass nur der gegebenen Situation entsprechende Reinigungsbemühungen geschuldet werden, so dass Unzulänglichkeiten der Reinigung, die auf die bestehenden Verkehrsverhältnisse zurückzuführen sind, als situationsbedingt hingenommen werden müssen (vgl. OVG Saarland…, Urt. vom 8.11.1985, a. a. O. sowie VG Düsseldorf, Urt. vom 25.1.2005 - 16 K 2578/04 -, zitiert nach juris).Eine Verpflichtung, das Parken von Fahrzeugen durch die Einrichtung von auf die Reinigungszeiten begrenzte Parkverbotszonen zu verhindern, besteht für die Gemeinden jedenfalls unter gebührenrechtlichen Gesichtspunkten nicht (ebenso VG Düsseldorf, Urt. vom 25.1.2005, a. a. O.).
Haben demnach parkende Fahrzeuge die Reinigung erschwert oder teilweise verhindert, so liegt darin in aller Regel keine das gebührenrechtliche Ausgleichsverhältnis wesentlich störende Schlechtleistung, solange die Straße "im Großen und Ganzen" noch als gereinigt angesehen werden kann (VG Düsseldorf, Urt. vom 25.1.2005, a. a. O.).
- BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 37.82
Einheitsgebühr - Anforderungen des Gleichheitssatzes
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.01.2010 - 9 LA 205/08
Das Äquivalenzprinzip ist verletzt, wenn das Ausgleichsverhältnis zwischen Gebühr und Wert der Leistung "gröblich" gestört ist (BVerwG, Urt. vom 9.11.1984 - 8 C 37.82 - KStZ 1985, 107; OVG Saarland…, Urt. vom 8.11.1985 - 2 R 48/85 - KStZ 1987, 54, 57; OVG Rheinland-Pfalz…, Urt. vom 9.2.2006 - 7 A 11037/05 -, zitiert nach juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.1994 - 9 A 199/94
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.01.2010 - 9 LA 205/08
Vielmehr muss - um für die Höhe des Gebührenanspruchs erheblich zu sein - eine Leistungsstörung von (nach Art, Dauer und/oder Umfang) gewissem Gewicht vorliegen (ebenso z. B. Sächsisches OVG…, Urt. vom 17.6.1998 - 2 S 646/96 -, OVG Rheinland-Pfalz…, Urt. vom 9.2.2006, a. a. O., OVG Saarland…, Urt. vom 8.11.1985, a. a. O., OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. vom 27.5.1994 - 9 A 199/94 -, zitiert nach juris). - OVG Sachsen, 17.06.1998 - 2 S 646/96
Straßenreinigungsabgabe; Benutzungsgebühr; Frontmetermaßstab; Erhebung der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.01.2010 - 9 LA 205/08
Vielmehr muss - um für die Höhe des Gebührenanspruchs erheblich zu sein - eine Leistungsstörung von (nach Art, Dauer und/oder Umfang) gewissem Gewicht vorliegen (ebenso z. B. Sächsisches OVG, Urt. vom 17.6.1998 - 2 S 646/96 -, OVG Rheinland-Pfalz…, Urt. vom 9.2.2006, a. a. O., OVG Saarland…, Urt. vom 8.11.1985, a. a. O., OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. vom 27.5.1994 - 9 A 199/94 -, zitiert nach juris). - VG Hannover, 05.06.2009 - 1 A 2303/08
Bestimmung der hauptsächlichen Erschließung eines Hinterliegergrundstückes durch …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.01.2010 - 9 LA 205/08
Nach alledem führt eine Nicht- oder Schlechterfüllung erst dann zu einem Wegfall oder einer Minderung der Straßenreinigungsgebühr, wenn nach Art, Dauer und/oder Umfang erhebliche Reinigungsmängel festzustellen sind, so dass die Straße als Ganzes nicht mehr als gereinigt angesehen werden kann (vgl. auch VG Hannover, Urt. vom 5.6.2009 - 1 A 2303/08 -, zitiert nach juris).
- OVG Niedersachsen, 16.02.2016 - 9 KN 288/13
Allgemeininteresse; Anliegerinteresse; Frontmetermaßstab; Gemeindeanteil; …
Folglich kann die Frage, ob die Straßenreinigung im Gebiet der Antragsgegnerin ordnungsgemäß oder aber derart schlecht durchgeführt worden ist, dass die Erhebung der vollen Gebühr ausscheidet, (vgl. zu den insoweit geltenden Maßstäben Beschlüsse des Senats vom 20.8.2015 - 9 LA 38/14, 9 LA 39/14 und 9 LA 40/14 - und vom 13.1.2010 - 9 LA 205/08 - Rn 7 in juris; siehe ferner Sächs.OVG Urteil vom 17.6.1998 - 2 S 646/96 -) nicht im hier anhängigen Normenkontrollverfahren, sondern nur in den Klageverfahren gegen die Gebührenbescheide für die einzelnen Erhebungsjahre streiterheblich sein. - VG Hannover, 10.05.2022 - 1 A 3809/19
Frontlängenmaßstab; Frontmetermaßstab; Quadratwurzelmaßstab; …
Vielmehr muss - um für die Höhe des Gebührenanspruchs erheblich zu sein - eine Leistungsstörung von (nach Art, Dauer und/oder Umfang) gewissem Gewicht vorliegen (Nds. OVG, Beschl. v. 13.01.2010 - 9 LA 205/08 -, juris Rn. 5)."Erhebliche" Mängel liegen im Hinblick auf die Straßenreinigung außerhalb des Winterdienstes " etwa dann vor, wenn die unzureichende Straßenreinigung die Verkehrssicherheit beeinträchtigt oder mit den allgemeinen Hygienebedürfnissen unvereinbar ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 13.01.2010 - 9 LA 205/08 -, juris Rn. 7; Urt. d. Kammer v. 05.06.2009 - 1 A 2303/08 -, juris).
Vielmehr muss - um für die Höhe des Gebührenanspruchs erheblich zu sein - eine Leistungsstörung von (nach Art, Dauer und/oder Umfang) gewissem Gewicht vorliegen (Nds. OVG, Beschl. v. 13.01.2010 - 9 LA 205/08 -, juris Rn. 5).
"Erhebliche" Mängel liegen im Hinblick auf die Straßenreinigung außerhalb des Winterdienstes " etwa dann vor, wenn die unzureichende Straßenreinigung die Verkehrssicherheit beeinträchtigt oder mit den allgemeinen Hygienebedürfnissen unvereinbar ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 13.01.2010 - 9 LA 205/08 -, juris Rn. 7; Urt. d. Kammer v. 05.06.2009 - 1 A 2303/08 -, juris).
- VG Bayreuth, 24.03.2021 - B 4 K 19.436
Straßenreinigungsgebühr, Äquivalenzprinzip, Nichterbringung der …
Das Äquivalenzprinzip ist nur bei einer gröblichen Störung des Ausgleichsverhältnisses zwischen der Gebühr und dem Wert der Leistung für den Empfänger verletzt (…BVerwG, U.v. 9.11.1984 - 8 C 37/82 - juris Rn. 17; NdsOVG, U.v. 13.1.2010 - 9 LA 205/08 - juris Rn. 5).Vielmehr muss, um für die Höhe des Gebührenanspruchs erheblich zu sein, eine Leistungsstörung von (nach Art, Dauer und/oder Umfang) gewissem Gewicht vorliegen (NdsOVG, U.v. 13.1.2010 - 9 LA 205/08 - juris Rn. 5; SächsOVG, U.v. 17.6.1998 - 2 S 646/96 - LKV 1998, 457, 458;… OVG RhPf, U.v. 9.2.2006 - 7 A 11037/05 - juris Rn. 35;… OVG NW, B.v. 27.5.1994 - 9 A 199/94 - juris Rn. 3).
Rn. 26 Bei der Beurteilung, ob eine solche Leistungsstörung vorliegt, ist zunächst zu berücksichtigen, dass sich die durch die Straßenreinigungsgebühr abgegoltene Leistung auf die Straße als Ganzes, also nicht auf alle einzelnen Teilbereiche der Straße bezieht (NdsOVG, U.v. 13.1.2010 - 9 LA 205/08 - juris Rn. 6).
Zur Wahrung des vollen Gebührenanspruchs reicht es daher aus, dass die Straße in ihrer Gesamtheit, also nicht notwendig an jeder Stelle, in einen sauberen Zustand versetzt wird (NdsOVG, U.v. 13.1.2010 - 9 LA 205/08 - juris Rn. 6).
Dies ist beispielsweise dann gegeben, wenn die unzureichende Straßenreinigung die Verkehrssicherheit beeinträchtigt oder mit den allgemeinen Hygienebedürfnissen unvereinbar ist (NdsOVG, U.v. 13.1.2010 - 9 LA 205/08 - juris Rn. 7).
- VG Leipzig, 08.07.2013 - 6 K 1149/11
Verpflichtung von Grundstückseigentümern zur Entrichtung von dem …
Das Äquivalenzprinzip ist verletzt, wenn das Ausgleichsverhältnis zwischen Gebühr und Wert der Leistung "gröblich" gestört ist ( OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.1.2010 - 9 LA 205/08 - [...] ).Hierin liegt in aller Regel keine das gebührenrechtliche Ausgleichsverhältnis wesentlich störende Schlechtleistung, solange die Straße "im Großen und Ganzen" noch als gereinigt angesehen werden kann ( OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.1.2010 - 9 LA 205/08 - [...] ).
Bei einer satzungsgemäß erforderlichen einmaligen wöchentlichen Reinigung ist die Erheblichkeitsschwelle von 10 % ausgehend von 52 Wochen pro Jahr jedenfalls dann überschritten, wenn sechs und mehr Reinigungsleistungen vollständig ausgefallen sind (…VG Leipzig, Urt. v. 8.5.2006 - 6 K 1338/05 - SächsOVG, Urt. v. 17.6.1998 - 2 S 646/96 - SächsVBl. 1998, 240;… VG Gelsenkirchen, Urt. v. 23.10.2010 - 13 K 283/10 - [...]; OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.1.2010 - 9 LA 205/08 - [...] ).
Nach alledem führt eine Nicht- oder Schlechterfüllung erst dann zu einer Minderung der Straßenreinigungsgebühr, wenn nach Art, Dauer oder Umfang erhebliche Reinigungsmängel festzustellen sind, so dass die Straße als Ganzes nicht mehr als gereinigt angesehen werden kann ( OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.1.2010 - 9 LA 205/08 - [...] ).
- OVG Niedersachsen, 15.12.2015 - 9 LA 95/15
Äquivalenzprinzip; Außenbereichsgrundstück; Bebauungszusammenhang; Eis; Graben; …
Das Äquivalenzprinzip ist verletzt, wenn das Ausgleichsverhältnis zwischen Gebühr und Wert der Leistung "gröblich" gestört ist (BVerwG, Urteil vom 9.11.1984 - 8 C 37.82 - KStZ 1985, 107; Senatsbeschluss vom 13.1.2010 - 9 LA 205/08 - juris Rn. 5 m.w.N.). - VG Neustadt, 26.06.2014 - 4 K 1119/13
Keine Gebürenermäßigung bei viermaligem Ausfall der Leerung von Abfalltonnen
Das Äquivalenzprinzip ist erst dann verletzt, wenn das Ausgleichsverhältnis zwischen Gebühr und Wert der Leistung "gröblich" gestört ist (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 9 LA 205/08 -, juris m.w.N.). - VG Göttingen, 25.07.2014 - 3 A 305/13
Bestimmtheitsgebot; Eingemeindungsvertrag; Gebührenkalkulation; Gebührenmaß; …
Da die Beklagte den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke die Reinigungspflicht nur in dem Umfang übertragen konnte, die ihr selbst oblegen hat und die sie ansonsten durch ihre öffentliche Einrichtung ausführen lässt, ermöglichen die genannten Vorschriften jedenfalls den Gebührenpflichtigen die Bewertung, ob die öffentliche Einrichtung den Sommerdienst ordnungsgemäß durchgeführt hat, oder ob dem Gebührenanspruch Einwendungen wegen Nicht- oder Schlechterfüllung aufgrund erheblicher Reinigungsmängel (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 13.01.2010 - 9 LA 205/08 -, juris, Rn 7; Sächs. OVG, Urteil vom 27.07.2011 - 5 A 540/08 -, juris, Rn 7) entgegengehalten werden können. - OVG Sachsen, 27.07.2011 - 5 A 540/08
Straßenreinigungsgebühren, Erschließung, Lärmschutzwand, Zumutbarkeit
Erhebliche Reinigungsmängel liegen z. B. vor, wenn die unzureichende Straßenreinigung die Verkehrssicherheit beeinträchtigt oder mit den allgemeinen Hygienebedürfnissen unvereinbar ist (OVG Lüneburg, Beschl. v. 13. Januar 2010 - 9 LA 205/08 -, juris Rn. 7). - VG Lüneburg, 15.11.2022 - 3 A 24/19
Quadratmetermaßstab; Straßenreinigungsgebühr
Eine Erheblichkeit liegt z.B. vor, wenn die unzureichende Straßenreinigung die Verkehrssicherheit beeinträchtigt oder mit den allgemeinen Hygienebedürfnissen unvereinbar ist (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1.2010 - 9 LA 205/08 -, juris Rn. 7;… Freese in: Rosenzweig/Freese/von Waldhausen, NKAG Kommentar, 54 Erg.Lfg, Stand Februar 2022, § 5 Rn. 974). - VG Osnabrück, 28.09.2022 - 1 A 37/21
Auswahl Wahrscheinlichkeitsmaßstab; Finanzierung Gebührenausfall; …
Im Beschluss vom 13.1.2010 (9 LA 205/08, Rn. 5, juris) spricht das Oberverwaltungsgericht Lüneburg im Einklang damit von einer Bemessung der Abgabe nach der Leistung. - OVG Niedersachsen, 20.08.2025 - 9 LC 125/22
Anlieger; Ausgestaltung; Billigkeitsregelung; Billigkeitsrichtlinie; …
- VG Göttingen, 17.04.2012 - 3 A 389/10
Äquivalenzgrundsatz; Frontmetermaßstab; Gleichheitsgrundsatz; …
- VG Göttingen, 25.07.2014 - 3 A 68/13
Bestimmtheitsgebot; Eingemeindungsvertrag; Gebührenkalkulation; Gebührenmaß; …
- VG Düsseldorf, 03.08.2015 - 17 K 1654/15
- VG Augsburg, 27.07.2017 - Au 7 K 16.1393
Kein Zurückbehaltungsrecht bei Verpflichtung zur Vorausleistung
- VG Düsseldorf, 07.01.2011 - 17 K 3059/10
Rechtswidrigkeit einer Straßenreinigungsgebührenerhebung aufgrund der nicht …
- VG München, 18.11.2010 - M 10 K 09.3264
Gebühr; Straßenreinigung; kein gröbliches Missverhältnis zwischen Gebühr und …
- VG Hannover, 20.07.2023 - 1 A 6187/20
Coronabedingte Einschränkungen im Kurbetrieb; Kurbeitrag; Kein Entfallen der …
- VG München, 26.08.2019 - M 10 K 18.3074
Gebühren für Unterbringung in städtischer Flüchtlingsunterkunft
- VG Köln, 14.04.2015 - 14 K 119/13
Erhöhung der Abwasserabgaben für die Einleitung des verschmutzten Schmutzwassers …
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