Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 02.09.2015 - 9 LA 274/14 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 6 Abs 5 S 4 KAG ND; § 47 Nr 3 StrG ND; § 47 Nr 2 StrG ND
Anliegeranteil; Außenbereichsstraße; Einstufung; Gemeindeanteil; Straße; Straßenausbaubeitrag; Verkehrsplanung; Verkehrsverhältnisse - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 08.07.2014 - 1 A 3535/12
- OVG Niedersachsen, 02.09.2015 - 9 LA 274/14
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- OVG Niedersachsen, 12.03.2004 - 9 ME 45/04
Straßenrechtliche Gewichtung und Einstufung von Straßen; Einstufung bei …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.09.2015 - 9 LA 274/14
Rn. 3 Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (siehe u. a. Beschlüsse vom 21.10.2014 - 9 ME 255/13 - und 12.3.2004 - 9 ME 45/04 - Rn. 3 in juris, jeweils m.w.N.) ist für die Einstufung einer Straße bzw. für die Festlegung des besonderen Vorteils der Allgemeinheit vom Straßenausbau im Sinne des § 6 Abs. 5 Satz 4 NKAG von ausschlaggebender Bedeutung, welcher Verkehr zu den vom Straßenausbau bevorteilten Anlieger- und Hinterliegergrundstücken hinführt und von ihnen ausgeht und welchen Anteil dieser sogenannte Ziel- und Quellverkehr zu und von den bevorteilten Grundstücken am Gesamtverkehrsaufkommen auf der betreffenden Straße ausmacht. - OVG Niedersachsen, 19.12.2008 - 9 LA 99/06
Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Straßenausbaubeitrags für eine teilweise im …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.09.2015 - 9 LA 274/14
Nur wenn die ausgebaute Straße einem der Typen von Außenbereichsstraßen, für die der Anliegerteil/Gemeindeanteil in der Straßenausbaubeitragssatzung festgelegt ist, nach dem Ausmaß der Inanspruchnahme durch Anlieger und Allgemeinheit bei typisierender Betrachtung in etwa entspricht, liegt eine für die Abrechnung ausreichende Bestimmung des Gemeindeanteils nach § 6 Abs. 5 Satz 4 NKAG vor (Senatsbeschluss vom 19.12.2008 - 9 LA 99/06 - Rn. 9 in juris). - OVG Niedersachsen, 21.10.2014 - 9 ME 255/13
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.09.2015 - 9 LA 274/14
Rn. 3 Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (siehe u. a. Beschlüsse vom 21.10.2014 - 9 ME 255/13 - und 12.3.2004 - 9 ME 45/04 - Rn. 3 in juris, jeweils m.w.N.) ist für die Einstufung einer Straße bzw. für die Festlegung des besonderen Vorteils der Allgemeinheit vom Straßenausbau im Sinne des § 6 Abs. 5 Satz 4 NKAG von ausschlaggebender Bedeutung, welcher Verkehr zu den vom Straßenausbau bevorteilten Anlieger- und Hinterliegergrundstücken hinführt und von ihnen ausgeht und welchen Anteil dieser sogenannte Ziel- und Quellverkehr zu und von den bevorteilten Grundstücken am Gesamtverkehrsaufkommen auf der betreffenden Straße ausmacht.
- OVG Niedersachsen, 09.08.2016 - 9 LC 29/15
Anliegerstraße; Durchgangsstraße; Einstufung; Straße; Straße mit starkem …
Rn. 49 Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (siehe u. a. Beschlüsse vom 2.9.2015 - 9 LA 274/14 - 1. Leitsatz und Rn. 3 in juris…, vom 21.10.2014 - 9 ME 255/13 - Rn. 3 ff. in juris …und vom 12.3.2004 - 9 ME 45/04 - Rn. 3 in juris) ist für die Einstufung einer Straße bzw. für die Festlegung des besonderen Vorteils der Allgemeinheit vom Straßenausbau im Sinne des § 6 Abs. 5 Satz 4 NKAG von ausschlaggebender Bedeutung, welcher Verkehr zu den vom Straßenausbau bevorteilten Anlieger- und Hinterliegergrundstücken hinführt und von ihnen ausgeht und welchen Anteil dieser sogenannte Ziel- und Quellverkehr zu und von den bevorteilten Grundstücken am Gesamtverkehrsaufkommen auf der betreffenden Straße ausmacht.Letztlich kommt es aber entscheidend auf die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse an, aufgrund derer die Verkehrsplanung der Gemeinde überholt sein kann (Senatsbeschlüsse vom 2.9.2015 - 9 LA 274/14, a.a.O., und 9 LA 275/14 -).
- VG Hannover, 12.02.2025 - 4 A 6550/20
Erforderlichkeit; Kompensation; Parkaustausch; Parkflächen; Parksuchverkehr; …
Letztlich kommt es aber entscheidend auf die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse an, aufgrund derer die Verkehrsplanung der Gemeinde überholt sein kann (vgl.: OVG Lüneburg Beschl. v. 02.09.2015 - 9 LA 274/14 -, Rn. 3f., juris). - VG Lüneburg, 01.11.2022 - 3 A 201/18
Außenbereich; begrenzte Vorteilswirkung; Elastizität der Widmung; Gemeindestraße; …
Nur wenn die ausgebaute Straße einem der Typen von Außenbereichsstraßen, für die der Anliegerteil/Gemeindeanteil in der Straßenausbaubeitragssatzung festgelegt ist, nach dem Ausmaß der Inanspruchnahme durch Anlieger und Allgemeinheit bei typisierender Betrachtung in etwa entspricht, liegt eine für die Abrechnung ausreichende Bestimmung des Gemeindeanteils nach § 6 Abs. 5 Satz 4 NKAG vor (Nds. OVG, Beschl. v. 2.9.2015 - 9 LA 274/14 -, juris Rn. 5).
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