Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 16.07.2015 - 9 LB 117/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 12 AbfG ND; § 5 KAG ND
Abfallgebühren; Angemessenheit; öffentlicher Auftrag; Ausschreibungsverpflichtung; Erforderlichkeitsgrundsatz; Fremdleistungsentgelt; Gebührenkalkulation; Gewerbesteuer; kalkulatorischer Gewinn; öffentliches Preisrecht - degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Rechtmäßigkeit der Abfallgebühren des Landkreises Harburg
- beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)
Abfallgebühren des Landkreises Harburg rechtmäßig
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Rechtmäßigkeit der Abfallgebühren des Landkreises Harburg bestätigt
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 06.10.2010 - 3 A 147/08
- OVG Niedersachsen, 16.07.2015 - 9 LB 117/12
Papierfundstellen
- DVBl 2015, 1257
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (9)
- OVG Niedersachsen, 22.06.2009 - 9 LC 409/06
Ermessensfehlerfreie Festlegung des Gebührensatzes durch den Kreistag; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.07.2015 - 9 LB 117/12
Das setzt voraus, dass die Kalkulation die kalkulatorischen Leitentscheidungen widerspiegelt (Senatsurteil vom 22.6.2009 - 9 LC 409/06 - Rn. 27 in juris;… Lichtenfeld in Driehaus, a.a.O., § 6 Rn. 730, jeweils m.w.N.).Dieser Einschätzungsspielraum ist etwa dann überschritten, wenn sich der Satzungsgeber bei der Gebührenkalkulation von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen oder er unrichtige Kalkulationsmethoden angewendet oder unzutreffende Daten verwendet hat (Senatsurteil vom 22.6.2009 - 9 LC 409/06 - m.w.N.).
Rn. 34 Im Rahmen einer Gebührenkalkulation ansatzfähig sind alle gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 NKAG nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelten Aufwendungen des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers, die in einem hinreichend engen Zusammenhang mit der Leistung Abfallentsorgung stehen, die also für die Aufgabenwahrnehmung getätigt werden (Senatsurteil vom 22.6.2009 - 9 LC 409/06 - Rn. 26 in juris m.w.N.).
Fremdleistungsentgelte können in die Gebührenkalkulation eingestellt werden, wenn eine rechtliche Zahlungsverpflichtung der Gebühren erhebenden Gebietskörperschaft gegenüber dem die Fremdleistungen erbringenden Dritten besteht und sich dessen Entgelt in dem vom kostenbezogenen Erforderlichkeitsprinzip vorausgesetzten Rahmen bewegt (Senatsurteile vom 22.6.2009 - 9 LC 409/06 - Rn. 31 in juris und vom 22.1.1999 - 9 L 1803/97 - KStZ 1999, 190;… Lichtenfeld in Driehaus, a.a.O., § 6 Rdn. 737).
Dies gilt schon deswegen, weil ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht zur Nichtigkeit des Vertrages führen würde (Senatsurteil vom 22.6.2009 - 9 LC 409/06 - Rn. 32 in juris m.w.N.).
Eine Verletzung der Vorgaben der genannten Verordnung würde nicht zur Nichtigkeit des Vertrages führen, sondern lediglich dazu, dass die den Preis betreffende vertragliche Regelung nichtig wäre und der preisrechtlich zulässige Preis an die Stelle des preisrechtlich unzulässigen treten würde (Senatsurteil vom 22.6.2009 - 9 LC 409/06 - Rn. 32 in juris m.w.N.).
Die sich aus diesem Prinzip ergebende Grenze für die Höhe des Fremdleistungsentgelts ist im Regelfall erst dann überschritten, wenn das Fremdleistungsentgelt außer Verhältnis zu den von dem Dritten erbrachten Leistungen steht, es also - auch unter Berücksichtigung der Einschätzungsprärogative des Beklagten - als unangemessen und sachlich nicht mehr vertretbar anzusehen ist (Senatsurteile vom 22.6.2009 - 9 LC 409/06 - Rn. 28 in juris …und vom 24.6.1998 - 9 L 2722/96 - Rn. 11 in juris;… Lichtenfeld in Driehaus, a.a.O., § 6 Rn. 738).
Dies hat der Senat bereits in dem genannten Urteil vom 22. Juni 2009 (9 LC 409/06) im Hinblick auf den zwischen den vier Landkreisen, dort dem Landkreis Rotenburg (Wümme), und der SRH geschlossenen Vertrag festgestellt.
Es fehlt an der Vergabe eines öffentlichen Auftrags an eine externe Stelle, die nicht zu den Dienststellen der beteiligten öffentlichen Stellen gehört, als Voraussetzung für die Annahme eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Verordnung PR Nr. 30/53 (noch offen gelassen im Senatsurteil vom 22.6.2009 - 9 LC 409/06 -).
Dem Beklagten stand es vielmehr frei, einen regionalen Entsorgungsverbund u. a. mit der SRH zur thermischen Abfallverwertung zu gründen (ebenso Senatsurteil vom 22.6.2009 - 9 LC 409/06 - zu dem an diesem Vertrag ebenfalls beteiligten Landkreis Rotenburg (Wümme)).
Diese Einwände betreffen nicht unmittelbar den Vertrag zwischen dem Beklagten und der SRH, der allein maßgeblich ist für die Beantwortung der Frage, ob und inwieweit das darin vereinbarte Entgelt in die Gebührenkalkulationen des Beklagten eingestellt werden durfte (vgl. Senatsurteil vom 22.6.2009 - 9 LC 409/06 - Rn. 33 in juris).
- OVG Niedersachsen, 24.06.1998 - 9 L 2722/96
Abfallbeseitigung; Kommunalabgaben; Gebührenbelastung; Erforderlichkeitsprinzip
Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.07.2015 - 9 LB 117/12
Die sich aus diesem Prinzip ergebende Grenze für die Höhe des Fremdleistungsentgelts ist im Regelfall erst dann überschritten, wenn das Fremdleistungsentgelt außer Verhältnis zu den von dem Dritten erbrachten Leistungen steht, es also - auch unter Berücksichtigung der Einschätzungsprärogative des Beklagten - als unangemessen und sachlich nicht mehr vertretbar anzusehen ist (…Senatsurteile vom 22.6.2009 - 9 LC 409/06 - Rn. 28 in juris und vom 24.6.1998 - 9 L 2722/96 - Rn. 11 in juris;… Lichtenfeld in Driehaus, a.a.O., § 6 Rn. 738).Von der Angemessenheit des Fremdleistungsentgelts kann in der Regel nur ausgegangen werden, wenn das Zu-Stande-Kommen und die Höhe des Entgelts den insoweit maßgeblichen Vorschriften entsprechen (Senatsurteil vom 24.6.1998 - 9 L 2722/96 - Rn. 11 in juris).
Dem eingeholten Preisprüfungsbericht kommt - auch wenn hier öffentliches Preisrecht nach dem oben Gesagten nicht gilt - eine indizielle Bedeutung für die Angemessenheit des in die Kalkulation eingestellten Fremdleistungsentgelts zu (vgl. Senatsurteil vom 24.6.1998 - 9 L 2722/96 - Rn. 13 in juris zum Nachweis der Angemessenheit des Fremdleistungsentgelts im Falle des Verstoßes gegen eine gesetzliche Ausschreibungsverpflichtung).
In einem solchen Falle gilt, dass der Nachweis der Angemessenheit des Fremdleistungsentgelts in aller Regel geführt ist, wenn der geschlossene Vertrag den Vorschriften des Preisprüfungsrechts entspricht (vgl. Senatsurteil vom 24.6.1998 - 9 L 2722/96 - Rn. 13 in juris).
- EuGH, 09.06.2009 - C-480/06
Hamburger Müllverbrennung: Vergaberecht bei interkommunalen Kooperationen nicht …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.07.2015 - 9 LB 117/12
Der Europäische Gerichtshof hat einen Verstoß gegen europarechtliche Vorschriften in seinem Urteil vom 9. Juni 2009 (C-480/06) verneint.Dies hat der Europäische Gerichtshof (Große Kammer) in seinem Urteil vom 9. Juni 2009 (C-480/06) im Hinblick auf den hier konkret in Rede stehenden Vertrag festgestellt.
Rn. 42 Der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 9.6.2009 - C 480/06 -) hat im Hinblick auf den hier maßgeblichen Vertrag vom 18. Dezember 1995 die folgenden Feststellungen zu der Form der Zusammenarbeit der Landkreise mit der SRH getroffen:.
- OVG Niedersachsen, 10.11.2014 - 9 KN 316/13
Abfallgebühr; Abfallgebührensatzung; Behälterabfuhr; Behältervolumenmaßstab; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.07.2015 - 9 LB 117/12
Dies entspricht den allgemeinen Erfahrungen der Praxis, wonach 1 m³ Abfall zwischen 150 kg und 200 kg wiegt (siehe hierzu im Einzelnen Senatsurteil vom 10.11.2014 - 9 KN 316/13 - Rn. 47 in juris m.w.N.), und bestätigt daher die Richtigkeit des prognostizierten Abfallbehältervolumens.Dies bedeutet, dass 1 kg Restabfall einem Volumen von 5 Liter (ausgehend von 1.000 Liter Behältervolumen = 200 kg Abfallgewicht) bis 6, 7 Liter (ausgehend von 1.000 Liter Behältervolumen = 150 kg Abfallgewicht) Restabfallvolumen entspricht (siehe hierzu im Einzelnen Senatsurteil vom 10.11.2014 - 9 KN 316/13 - Rn. 47 in juris m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 24.09.2013 - 9 LB 22/11
Einheitlicher Abwassergebührensatz für Grundstückseigentümer aus Ortsteilen mit …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.07.2015 - 9 LB 117/12
Die Stufen der Berechnung müssen für die Mitglieder des Satzungsgebers in sich schlüssig und aus sich heraus verständlich dargestellt sein, wobei sich Einzelheiten auch erst aus Anlagen ergeben dürfen (Senatsurteil vom 24.9.2013 - 9 LB 22/11 - Rn. 41 in juris).Rn. 54 Diese Mängel der Gebührenkalkulationen des Beklagten, die im Bereich der Kostenermittlung liegen und bei denen es sich damit nicht um grundlegende Systemfehler bzw. methodische Fehler handelt, die automatisch zur Unwirksamkeit der beschlossenen Gebührensätze führen (siehe hierzu Senatsurteil vom 24.9.2013 - 9 LB 22/11 - Rn. 66 in juris), sind jedoch nach § 2 Abs. 1 Satz 3 NKAG unbeachtlich.
- OVG Niedersachsen, 17.07.2012 - 9 LB 187/09
Gebührenfähigkeit eines Wagniszuschlags in Höhe von 3 Prozent auf die mit der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.07.2015 - 9 LB 117/12
Ein kalkulatorischer Gewinnzuschlag zur Abgeltung des allgemeinen Unternehmerwagnisses und eines Leistungsgewinns scheidet aber wegen des Verbots einer Gewinnerzielung bei gebührenfinanzierten öffentlichen Einrichtungen von vornherein aus, wenn die Kommune diese gebührenfinanzierte öffentliche Einrichtung selbst oder beispielsweise durch einen kommunalen Eigenbetrieb führt (Senatsbeschluss vom 17.7.2012 - 9 LB 187/09 -Rn. 54 in juris m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 27.06.2011 - 9 LB 168/09
Einstellung von abfallmengenabhängigen Kosten in die Kalkulation der Grundgebühr …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.07.2015 - 9 LB 117/12
Auf der zweiten Stufe sind die umlagefähigen Kosten nach Maßgabe des in der Satzung vorgesehenen gültigen Gebührenmaßstabs auf alle Benutzer der Einrichtung leistungsgerecht (§ 12 Abs. 6 NAbfG i.V.m. § 5 Abs. 3 NKAG) zu verteilen, wobei der voraussichtliche Umfang der Inanspruchnahme im Kalkulationszeitraum (Maßstabseinheiten) zu schätzen ist (Senatsurteil vom 27.6.2011 - 9 LB 168/09 - Rn. 21 in juris;… Lichtenfeld in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: März 2015, § 6 Rn. 727). - OVG Niedersachsen, 20.01.2000 - 9 K 2148/99
Abfallbeseitigung; Abfallbeseitigungsgebühr; Abfallgebühr; Biotonne; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.07.2015 - 9 LB 117/12
Diese dient der Ermittlung der zulässigen Gebührensatzobergrenze innerhalb des Kalkulationszeitraums (vgl. Senatsurteil vom 20.1.2000 - 9 K 2148/99 -, NdsVBl 2000, 113 = NVwZ-RR 2001, 124). - OVG Niedersachsen, 22.01.1999 - 9 L 1803/97
Abfallentsorgung; Öffentliche Ausschreibung; Gebührensatzfestsetzung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.07.2015 - 9 LB 117/12
Fremdleistungsentgelte können in die Gebührenkalkulation eingestellt werden, wenn eine rechtliche Zahlungsverpflichtung der Gebühren erhebenden Gebietskörperschaft gegenüber dem die Fremdleistungen erbringenden Dritten besteht und sich dessen Entgelt in dem vom kostenbezogenen Erforderlichkeitsprinzip vorausgesetzten Rahmen bewegt (…Senatsurteile vom 22.6.2009 - 9 LC 409/06 - Rn. 31 in juris und vom 22.1.1999 - 9 L 1803/97 - KStZ 1999, 190;… Lichtenfeld in Driehaus, a.a.O., § 6 Rdn. 737).
- OVG Niedersachsen, 03.05.2021 - 9 KN 162/17
Allgemeinanteil; Allgemeininteresse; Anliegergrundstück; Anliegergrundstücke; …
Auf der zweiten Stufe sind die umlagefähigen Kosten nach Maßgabe des in der Satzung vorgesehenen gültigen Gebührenmaßstabs auf alle Benutzer der Einrichtung leistungsgerecht zu verteilen, wobei die satzungsrechtlich ermittelten Maßstabseinheiten (Frontmeter) zugrundezulegen sind (zu Abfallgebühren vgl. Senatsurteile vom 16.7.2015 - 9 LB 117/12 - juris Rn. 26;… vom 27.6.2011 - 9 LB 168/09 - juris Rn. 21 m. w. N.). - OVG Niedersachsen, 10.06.2026 - 9 KN 27/23
Normenkontrollverfahren auf Feststellung der Unwirksamkeit des …
Die Stufen bzw. Einzelheiten der Berechnung müssen für die Ratsmitglieder in sich schlüssig und aus sich heraus verständlich dargestellt sein, wobei sich Einzelheiten auch erst aus Anlagen ergeben dürfen (vgl. Senatsurteile vom 16.7.2015 - 9 LB 117/12 - juris Rn. 26 …und vom 24.9.2013 - 9 LB 22/11 - juris Rn. 41).Fremdleistungsentgelte können in die Gebührenkalkulation eingestellt werden, wenn eine rechtliche Zahlungsverpflichtung der Gebühren erhebenden Gebietskörperschaft gegenüber dem die Fremdleistungen erbringenden Dritten besteht und sich dessen Entgelt in dem vom kostenbezogenen Erforderlichkeitsprinzip vorausgesetzten Rahmen bewegt (vgl. Senatsurteil vom 16.7.2015 - 9 LB 117/12 - juris Rn. 34).
Im Übrigen würde ein etwaiger Verstoß gegen Vergabevorschriften auch nicht zur Nichtigkeit der Verträge führen (vgl. Senatsurteile vom 16.7.2015 - 9 LB 117/12 - juris Rn. 35 …und vom 22.6.2009 - 9 LC 409/06 - juris Rn. 32 m. w. N.).
Denn eine Verletzung der Vorgaben der genannten Verordnung und der Vorschriften des Preisklauselgesetzes führte ebenfalls nicht zur Nichtigkeit des Vertrages, sondern lediglich dazu, dass die den Preis betreffende vertragliche Regelung nichtig wäre und der preisrechtlich zulässige Preis an die Stelle des preisrechtlich unzulässigen treten würde (vgl. Senatsurteile vom 16.7.2015 - 9 LB 117/12 - juris Rn. 35 …und vom 22.6.2009 - 9 LC 409/06 - juris Rn. 35 m. w. N.).
Von der Angemessenheit des Fremdleistungsentgelts kann in der Regel nur ausgegangen werden, wenn das Zustandekommen und die Höhe des Entgelts den insoweit maßgeblichen Vorschriften entsprechen (vgl. Senatsurteil vom 16.7.2015 - 9 LB 117/12 - juris Rn. 36).
Dieser Einschätzungsspielraum ist etwa dann überschritten, wenn sich der Satzungsgeber bei der Gebührenkalkulation von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen oder er unrichtige Kalkulationsmethoden angewendet oder unzutreffende Daten verwendet hat (vgl. Senatsurteil vom 16.7.2015 - 9 LB 117/12 - juris Rn. 32; vgl. auch ThürOVG…, Urteil vom 18.7.2024 - 4 KO 698/17 - juris Rn. 60).
- OVG Niedersachsen, 16.06.2022 - 9 KN 15/17
Abfallgebühr; Antragsbefugnis; Aufwendungen; Ausgleich; Ausser-Kraft-Treten; …
Schließlich sind auf der zweiten Stufe die umlagefähigen Kosten nach Maßgabe des in der Satzung vorgesehenen gültigen Gebührenmaßstabs auf alle Benutzer der Einrichtung leistungsgerecht zu verteilen, wobei die satzungsrechtlich ermittelten Maßstabseinheiten zugrundezulegen sind (vgl. Senatsurteile vom 16.7.2015 - 9 LB 117/12 - juris Rn. 26;… vom 12.10.2012, a. a. O., Rn. 48 f.;… vom 27.6.2011 - 9 LB 168/09 - juris Rn. 21 m. w. N.).
- OVG Niedersachsen, 01.11.2021 - 9 LA 11/20
Abfallgebühr; Akteneinsichtsrecht; Amtsermittlungsgrundsatz; Aufklärungspflicht; …
Das Fremdleistungsentgelt, dass der Beklagte an die Stadtreinigung B-Stadt (SRH) zahle, dürfe nach den Ausführungen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 16.7.2015 - 9 LB 117/12 - juris Rn. 33 - 59), auf die verwiesen werde, in die Gebührenkalkulation eingepreist werden, wenn der kalkulatorische Gewinn und die Gewerbesteuer herausgerechnet würden.Es hat sich vielmehr hinsichtlich der Berücksichtigung des von der Beklagten an die SRH gezahlten Fremdleistungsentgeltes in der Gebührenkalkulation als ansatzfähige Kosten gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 NKAG auf die Ausführungen des Senats in dem Urteil vom 16. Juli 2015 (…a. a. O., Rn. 33 - 59) bezogen (S. 8 UA) und nachfolgend eine Bindungswirkung hinsichtlich der Feststellungen des Senats zu der Existenz des o. g. Vergleichs aus dem Jahr 2006 sowie dessen Wirksamkeit bejaht (S. 9 UA; siehe betreffend den Vergleich vom 28.11.2006: Senatsurteil vom 16.7.2015, a. a. O., Rn. 56).
Der bloße Hinweis, die Rechtssache weise "wie bereits in dem Vorverfahren 9 LB 117/12 besondere rechtliche und tatsächliche Schwierigkeiten auf", geht daran vorbei, dass der Senat in dem Urteil vom 16. Juli 2015 bereits etliche der Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Rechtmäßigkeit der in die Gebührenkalkulation eingestellten, an die SRH zu zahlenden Fremdleistungsentgelte für die Verbrennung von Abfällen einer grundsätzlichen Entscheidung zugeführt hat.
- VG Lüneburg, 22.07.2020 - 3 A 114/18
Entstehung; Fälligkeit; Gebühren; Kostenüberdeckung; Niederschlagswassergebühr; …
Auf der zweiten Stufe sind die umlagefähigen Kosten nach Maßgabe des in der Satzung vorgesehenen gültigen Gebührenmaßstabes auf alle Benutzer der Einrichtung leistungsgerecht (§ 5 Abs. 3 NKAG) zu verteilen, wobei der voraussichtliche Umfang der Inanspruchnahme im Kalkulationszeitraum nach Maßstabseinheiten zu schätzen ist (…Nds. OVG, Urt. v. 27.06.2011 - 9 LB 168/09 -, juris Rn. 21; Urt. v. 16.07.2015 - 9 LB 117/12 -, juris Rn. 26;… Lichtenfeld in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 727, Stand: März 2018).Die Stufen der Berechnung müssen für die Mitglieder des Satzungsgebers in sich schlüssig und aus sich heraus verständlich dargestellt sein, wobei sich Einzelheiten auch erst aus Anlagen ergeben dürfen (Nds. OVG, Urt. v. 16.07.2015 - 9 LB 117/12 -, juris Rn. 26 m.w.N.).
- VG Lüneburg, 16.06.2020 - 3 A 71/17
Abschreibungen; Fremdleistung; Fremdleistung, Dritter; Kalkulation; …
Die Stufen der Berechnung müssen für die Mitglieder des Satzungsgebers in sich schlüssig und aus sich heraus verständlich dargestellt sein, wobei sich Einzelheiten auch erst aus Anlagen ergeben dürfen (Nds. OVG, Urt. v. 16.7.2015 - 9 LB 117/12 -, juris Rn. 26 m. w. N.).Fremdleistungsentgelte im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 4 NKAG können in die Gebührenkalkulation eingestellt werden, wenn eine rechtliche Zahlungsverpflichtung der Gebühren erhebenden Kommune gegenüber dem die Fremdleistung erbringenden Dritten besteht und sich dessen Entgelt in dem vom kostenbezogenen Erforderlichkeitsprinzip vorausgesetzten Rahmen bewegt (Nds. OVG, Urt. v. 16.7.2015 - 9 LB 117/12 -, juris Rn. 34 …und Urt. v. 22.6.2009 - 9 LC 409/06 -, juris Rn. 31).
- VG Düsseldorf, 24.03.2021 - 16 K 13768/17 Rn. 78 Vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 16. Juli 2015 - 9 LB 117/12 -, juris, Rn. 49; VG E1.
- VG Göttingen, 18.05.2022 - 3 A 67/19
Gebührenkalkulation; Grundsatz der Erforderlichkeit; Leistungsproportionalität; …
Es wäre sowohl mit dem Verbot der Gewinnerzielung bei gebührenfinanzierten öffentlichen Einrichtungen als auch mit dem Sinn und Zweck einer solch engen Zusammenarbeit mit gegenseitigen Beistandspflichten unvereinbar, wenn die Vertragspartner sich einen kalkulatorischen Gewinn auf Kosten der Gebührenzahler in Rechnung stellen und auf diese Weise aus der öffentlichen Aufgabe der Abfallbeseitigung einen Gewinn erzielen könnte (Nds. OVG, Urteil vom 16.07.2015 - 9 LB 117/12 -, juris, Rn. 52 mwN.). - VG Hannover, 10.10.2023 - 10 A 683/22
Satzung der Landeshauptstadt Hannover über die Unterbringung Obdachloser und …
Zwar wäre nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ein anderes Ergebnis dann indiziert, wenn es sich um einen methodischen Kalkulationsfehler handeln würde (Nds. OVG, Urteil vom 24. September 2013, - 9 LB 117/12 -, juris). - OVG Niedersachsen, 16.07.2015 - 9 LB 118/12
Rechtmäßigkeit der Abfallgebühren des Landkreises Harburg
Der 9. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat durch Urteile vom 16. Juli 2015 die Berufung in zwei Verfahren (Az. 9 LB 117/12 und 9 LB 118/12) zurückgewiesen, die die Festsetzung von Abfallgebühren durch den Landkreis Harburg für die Jahre 2005 und 2006 sowie 2008 und 2009 betreffen.
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