Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 09.04.2015 - 9 LC 320/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 6 Abs 7 S 1 KAG ND; § 6 Abs 1 S 1 KAG ND
Natürliche Betrachtungsweise; öffentliche Einrichtung; Innenstadtring; Kreuzung; Sanierungsgebiet; Straßenausbaubeitrag; Teilstreckenausbau; Vorausleistung; trennende Wirkung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 27.09.2013 - 9 A 4961/11
- OVG Niedersachsen, 09.04.2015 - 9 LC 320/13
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2015, 597
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (13)
- OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 9 LC 262/04
Vergrößerung des Stauvolumens für anfallendes Niederschlagswasser ; Erhebung von …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.04.2015 - 9 LC 320/13
Rn. 32 Zwar dürfen Straßenausbaubeiträge aus Gründen der Rechtssicherheit (Bauprogramme sind änderbar und häufig schwer feststellbar) und der Vorteilsgerechtigkeit (alle Anlieger sollen gleiche Vorteile haben) grundsätzlich nur dann erhoben werden, wenn der Beitragstatbestand auf der gesamten Länge der öffentlichen Einrichtung oder eines etwa gebildeten Abschnitts verwirklicht worden ist (Senatsurteil vom 11. Juli 2007 - 9 LC 262/04 - juris m.w.N.; Senatsbeschluss vom 19. März 2015 - 9 ME 1/15 - juris).Ferner muss die Ausbaustrecke innerhalb der öffentlichen Einrichtung einen nicht nur untergeordneten Teilbereich erfassen und muss die Gemeinde sowohl die Notwendigkeit eines nur teilweisen Ausbaus als auch Umfang sowie Beendigung der Baumaßnahmen deutlich machen (vgl. Senatsurteil vom 11. Juli 2007, a.a.O.;… Senatsbeschlüsse vom 23. März 2000 - 9 M 4288/99 - n.v., vom 22. Dezember 2009, a.a.O., vom 22. August 2011, a.a.O. und vom 19. März 2015 - 9 ME 1/15 -).
- OVG Niedersachsen, 22.12.2009 - 9 ME 108/09
Aufspaltung einer öffentlichen Einrichtung i.S.v. § 6 Abs. 1 niedersächsisches …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.04.2015 - 9 LC 320/13
Dieser natürlichen Betrachtungsweise folgt der Senat im Regelfall auch für das Straßenausbaubeitragsrecht (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 22. Dezember 2009 - 9 ME 108/09 - juris und vom 22. August 2011 - 9 LC 101/10 - n.v.).Ferner muss die Ausbaustrecke innerhalb der öffentlichen Einrichtung einen nicht nur untergeordneten Teilbereich erfassen und muss die Gemeinde sowohl die Notwendigkeit eines nur teilweisen Ausbaus als auch Umfang sowie Beendigung der Baumaßnahmen deutlich machen (…vgl. Senatsurteil vom 11. Juli 2007, a.a.O.; Senatsbeschlüsse vom 23. März 2000 - 9 M 4288/99 - n.v., vom 22. Dezember 2009, a.a.O., vom 22. August 2011, a.a.O. und vom 19. März 2015 - 9 ME 1/15 -).
- OVG Niedersachsen, 03.04.2007 - 9 LC 149/04
Einberechnung von Kosten für die teilweise Herstellung einer bei Abnahme nicht …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.04.2015 - 9 LC 320/13
Rn. 25 Für die Beurteilung der Ausdehnung einer öffentlichen Einrichtung, d.h. der Frage, wo eine selbstständige öffentliche Einrichtung beginnt und endet, kommt es weder auf die Parzellierung noch auf eine einheitliche oder unterschiedliche Straßenbezeichnung an (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juni 2009 - BVerwG 9 C 2.08 - juris; Senatsurteil vom 19. März 2007 - 9 LC 149/04 - juris).Rn. 26 Im Rahmen der natürlichen Betrachtungsweise können Kreuzungen je nach den tatsächlichen Verhältnissen eine trennende Wirkung entfalten (…vgl. Senatsbeschluss vom 22. August 2011, a.a.O.; Senatsurteile vom 19. März 2007 - 9 LC 149/04 - juris; vom 31. Mai 2011 - 9 LB 61/09 - n.v.).
- OVG Niedersachsen, 19.03.2015 - 9 ME 1/15
Abschnittsbildung; öffentliche Einrichtung; Teilstreckenausbau
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.04.2015 - 9 LC 320/13
Rn. 32 Zwar dürfen Straßenausbaubeiträge aus Gründen der Rechtssicherheit (Bauprogramme sind änderbar und häufig schwer feststellbar) und der Vorteilsgerechtigkeit (alle Anlieger sollen gleiche Vorteile haben) grundsätzlich nur dann erhoben werden, wenn der Beitragstatbestand auf der gesamten Länge der öffentlichen Einrichtung oder eines etwa gebildeten Abschnitts verwirklicht worden ist (Senatsurteil vom 11. Juli 2007 - 9 LC 262/04 - juris m.w.N.; Senatsbeschluss vom 19. März 2015 - 9 ME 1/15 - juris).Ferner muss die Ausbaustrecke innerhalb der öffentlichen Einrichtung einen nicht nur untergeordneten Teilbereich erfassen und muss die Gemeinde sowohl die Notwendigkeit eines nur teilweisen Ausbaus als auch Umfang sowie Beendigung der Baumaßnahmen deutlich machen (…vgl. Senatsurteil vom 11. Juli 2007, a.a.O.;… Senatsbeschlüsse vom 23. März 2000 - 9 M 4288/99 - n.v., vom 22. Dezember 2009, a.a.O., vom 22. August 2011, a.a.O. und vom 19. März 2015 - 9 ME 1/15 -).
- BVerwG, 10.06.2009 - 9 C 2.08
Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; Erschließungseinheit; funktionaler …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.04.2015 - 9 LC 320/13
Rn. 25 Für die Beurteilung der Ausdehnung einer öffentlichen Einrichtung, d.h. der Frage, wo eine selbstständige öffentliche Einrichtung beginnt und endet, kommt es weder auf die Parzellierung noch auf eine einheitliche oder unterschiedliche Straßenbezeichnung an (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juni 2009 - BVerwG 9 C 2.08 - juris; Senatsurteil vom 19. März 2007 - 9 LC 149/04 - juris). - BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 30.94
Erschließungsbeitragsrecht: Abgrenzung zwischen einzelner Erschließungsanlage und …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.04.2015 - 9 LC 320/13
Vielmehr sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Erschließungsbeitragsrecht für die Beantwortung der Frage, wo eine selbstständige Erschließungsanlage beginnt und endet, die tatsächlichen Verhältnisse maßgebend, wie sie sich im Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Beitragspflichten einem unbefangenen Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise darstellen (BVerwG, Urteil vom 7. Juni 1996 - BVerwG 8 C 30.94 - juris; Beschluss vom 9. Januar 2013 - BVerwG 9 B 33.12 - juris). - VGH Bayern, 28.01.2010 - 6 BV 08.3043
Mindestumfang eines beitragsfähigen Teilstreckenausbaus
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.04.2015 - 9 LC 320/13
Der Senat hat in der Vergangenheit bereits ein knapp 30 % umfassendes Teilstück als nicht nur untergeordnet angesehen (…Senatsbeschluss vom 22. August 2011, a.a.O.: ca. 200 m von insgesamt 700 m Gesamtlänge; vgl. auch BayVGH, Urteile vom 22. April 2010 - 6 B 08.1483 - und vom 28. Januar 2010 - 6 BV 08.3043 - jeweils juris: mindestens ein Viertel; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17. August 2005 - 2 LB 38/04 - juris: ca. ein Drittel; OVG Saarlouis, Urteil vom 23. August 2006 - 1 R 20/06 - juris: mehr als 100 m). - BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 66.84
Änderung des Ausbauprogramms - Gehweg - Herstellung der Anlage - Teilanlage - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.04.2015 - 9 LC 320/13
Unterschiede, welche jeden der Straßenteile zu einem augenfällig abgegrenzten Element des öffentlichen Straßennetzes machen, kennzeichnen jeden dieser Straßenteile als eine eigene Erschließungsanlage (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 8 C 66.84 - juris). - OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2005 - 2 LB 38/04
Abschnittsbildung beim Straßenausbau; Anforderungen an die Festlegung eines …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.04.2015 - 9 LC 320/13
Der Senat hat in der Vergangenheit bereits ein knapp 30 % umfassendes Teilstück als nicht nur untergeordnet angesehen (…Senatsbeschluss vom 22. August 2011, a.a.O.: ca. 200 m von insgesamt 700 m Gesamtlänge; vgl. auch BayVGH, Urteile vom 22. April 2010 - 6 B 08.1483 - und vom 28. Januar 2010 - 6 BV 08.3043 - jeweils juris: mindestens ein Viertel; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17. August 2005 - 2 LB 38/04 - juris: ca. ein Drittel; OVG Saarlouis, Urteil vom 23. August 2006 - 1 R 20/06 - juris: mehr als 100 m). - BVerwG, 09.01.2013 - 9 B 33.12
Erschließungsbeitrag; Gewerbegrundstück
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.04.2015 - 9 LC 320/13
Vielmehr sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Erschließungsbeitragsrecht für die Beantwortung der Frage, wo eine selbstständige Erschließungsanlage beginnt und endet, die tatsächlichen Verhältnisse maßgebend, wie sie sich im Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Beitragspflichten einem unbefangenen Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise darstellen (BVerwG, Urteil vom 7. Juni 1996 - BVerwG 8 C 30.94 - juris; Beschluss vom 9. Januar 2013 - BVerwG 9 B 33.12 - juris). - OVG Niedersachsen, 26.11.2009 - 9 LA 175/08
Erhebung eines Straßenausbaubeitrags für eine ehemals in einem förmlich …
- VGH Bayern, 22.04.2010 - 6 B 08.1483
Straßenausbaubeitrag; Verbesserung; Abrechnungsgebiet; einheitliche Straße; …
- OVG Saarland, 23.08.2006 - 1 R 20/06
Ausbaubeitrag bei Teilstreckenerneuerung einer Straße; Heranziehung aller …
- OVG Niedersachsen, 19.02.2020 - 9 LB 132/17
Allwetterbad; Anliegerstraße; Ausbaubeitrag; Ausbaubeitragsrecht; Ausbaumaßnahme; …
Dieser natürlichen Betrachtungsweise folgt der Senat im Regelfall auch für die Festlegung der öffentlichen Einrichtung im Straßenausbaubeitragsrecht (vgl. Senatsurteil vom 9.4.2015 - 9 LC 320/13 - KStZ 2015, 137 = juris Rn. 25 m. w. N.).Bei sehr langen, im Wesentlichen gleichförmig verlaufenden Innerortsstraßen sind insoweit geringere Anforderungen zu stellen als bei kurzen Innerortsstraßen (vgl. Senatsurteil vom 9.4.2015, a. a. O., Rn. 26).
Rn. 153 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats dürfen aus Gründen der Rechtssicherheit (Bauprogramme sind änderbar und häufig schwer feststellbar) und der Vorteilsgerechtigkeit (alle Anlieger sollen gleiche Vorteile haben) Straßenausbaubeiträge im Grundsatz nur dann erhoben werden, wenn der Beitragstatbestand auf der gesamten Länge der ausgebauten Straße bzw. Teileinrichtung oder des etwa gebildeten Abschnitts verwirklicht worden ist (vgl. Senatsurteil vom 9.4.2015, a. a. O., Rn. 33;… Senatsbeschluss vom 19.3.2015 - 9 ME 1/15 - juris Rn. 6 m. w. N.).
- VG Lüneburg, 06.03.2018 - 3 A 105/15
Abschnitt; Abschnittsbildung; Austausch; Leuchtenköpfe
Die zeitlichen Voraussetzungen liegen vor, Ermessensfehler sind nicht ersichtlich (dazu a)) und die Straßenausbaumaßnahme wäre im Fall ihrer Vollendung auch beitragsfähig (vgl. dazu Nds. OVG, Urt. v. 9.4.2015 - 9 LC 320/13 -, juris Rn. 23; dazu b)).Rn. 34 Keine rechtlichen Bedenken bestehen vorliegend bei natürlicher Betrachtungsweise hingegen an der von den Beteiligten übereinstimmenden Beurteilung der Ausdehnung der J. Straße von der Kreuzung der Straße Steinsumpfweg bis zur X. Straße als eine (einzige) öffentliche Einrichtung im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 NKAG und des § 1 Abs. 1 SABS (vgl. hierzu etwa Nds. OVG, Beschl. v. 4.3.2016 - 9 LA 154/15 - Beschl. v. 12.1.2006 - 9 ME 245/05 - Urt. v. 9.4.2015 - 9 LC 320/13 - jeweils juris).
Rn. 41 Ein - von diesem Grundsatz abweichender - "beitragsfähiger Teilstreckenausbau" setzt voraus, dass die Erfüllung des Beitragstatbestands nur in einem Teilbereich notwendig ist, d.h. beispielsweise (Nds. OVG, Beschl. v. 22.8.2011 - 9 LC 101/10 -, n.v.) bei einer Erneuerung darf das nicht ausgebaute Reststück nicht ebenfalls erneuerungsbedürftig sein (Nds. OVG, Urt. v. 9.4.2015 - 9 LC 320/13 -, juris Rn. 33 m.w.N.).
In solchen Fällen spricht das Gebot einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung dafür, die Beitragsfähigkeit der auf einer Teilstrecke durchgeführten Erneuerungsmaßnahme anzuerkennen, sofern die Ausbaustrecke innerhalb der öffentlichen Einrichtung einen nicht nur untergeordneten Teilbereich erfasst und die Gemeinde sowohl die Notwendigkeit eines nur teilweisen Ausbaus als auch Umfang sowie Beendigung der Baumaßnahmen deutlich macht (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 9.4.2015 - 9 LC 320/13 -, juris Rn. 33 m.w.N.; Beschl. v. 22.8.2011 - 9 LC 101/10 -, n.v. m.w.N.;… Beschl. v. 22.12.2009 - 9 ME 108/09 -, juris Rn. 8;… Urt. v. 11.7.2007 - 9 LC 262/04 -, juris Rn. 42).
Rn. 45 Die ausgebaute Teilstrecke erfasst mit ca. 770 Metern im Hinblick auf die Gesamtlänge der öffentlichen Einrichtung von ca. 970 Metern auch nicht nur einen untergeordneten Teilbereich (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 9.4.2015 - 9 LC 320/13 -, juris Rn. 34, wonach jedenfalls 30 % der Gesamtlänge ausreichend sind).
Bei dem vorliegend gegebenen beitragsfähigen Ausbau (nur) einer Teilstrecke der öffentlichen Einrichtung ist die Beklagte berechtigt, alle Anlieger der öffentlichen Einrichtung an den Kosten der Maßnahme zu beteiligen und ist nicht darauf beschränkt, ausschließlich die im Bereich der Ausbaustrecke liegenden Grundstücke bei der Verteilung des umlagefähigen Aufwands zu berücksichtigen (Nds. OVG, Urt. v. 9.4.2015 - 9 LC 320/13 -, juris Rn. 26;… Beschl. v. 19.3.2015 - 9 ME 1/15 -, juris Rn. 8;… Urt. v. 11.7.2007 - 9 LC 262/04 -, juris Rn. 44;… vgl. auch Bay. VGH, Beschl. v. 24.11.2016 - 6 ZB 16.1476 -, juris Rn. 10).
- OVG Niedersachsen, 24.08.2020 - 9 LB 146/17
Abweichungssatzung; Allgemeinheit; Anliegeranteil; Beitragspflicht; …
Vorausleistungen können jedoch nur verlangt werden, wenn die begonnene Maßnahme im Fall ihrer Vollendung beitragsfähig wäre (vgl. Senatsurteil vom 9.4.2015 - 9 LC 320/13 - juris Rn. 23).Dieser natürlichen Betrachtungsweise folgt der Senat im Regelfall auch für die Festlegung der öffentlichen Einrichtung im Straßenausbaubeitragsrecht (…vgl. Senatsurteile vom 19.2.2020 - 9 LB 132/17 - juris Rn. 103 und vom 9.4.2015 - 9 LC 320/13 - juris Rn. 25 m. w. N.).
Rn. 39 Danach kommt es für die räumliche Ausdehnung einer öffentlichen Einrichtung weder auf die Parzellierung noch auf eine einheitliche oder unterschiedliche Straßenbezeichnung an (vgl. Senatsurteil vom 9.4.2015, a. a. O., Rn. 25 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 10.6.2009 - 9 C 2.08 - juris; Senatsurteil vom 19.3.2007 - 9 LC 149/04 - juris).
Rn. 44 Im Hinblick auf die trennende Wirkung von Kreuzungen geht der Senat von folgenden Grundsätzen aus (hierzu ebenfalls das Senatsurteil vom 9.4.2015, a. a. O., Rn. 26):.
- OVG Sachsen, 04.05.2022 - 5 A 1425/18
Verkehrsanlage; Ausdehnung; natürliche Betrachtungsweise; Zäsur; Kreuzung; …
Bei sehr langen, im Wesentlichen gleichförmig verlaufenden Innerortsstraßen sind danach an die Zäsurwirkung von Kreuzungen geringere Anforderungen zu stellen als bei kurzen Innerortsstraßen (Anschluss an NdsOVG, Urt. v. 9. April 2015 - 9 LC 320/13 - juris, Rn. 26; BayVGH, Beschl. v. 26. November 2018 - 6 CS 18.1567 -, juris Rn. 13.Mit zunehmender Straßenlänge habe der natürliche Betrachter eher den Eindruck, dass die Zusammengehörigkeit durch beampelte Kreuzungsbereiche unterbrochen werde (Verweis auf NdsOVG, Urt. v. 9. April 2015 - 9 LC 320/13 -, juris Rn. 26).
Rn. 28 Der Senat schließt sich in diesem Zusammenhang ferner der Auffassung an, dass der natürliche Betrachter mit zunehmender Straßenlänge eher den Eindruck hat, dass die Zusammengehörigkeit durch beampelte Kreuzungsbereiche unterbrochen wird, als bei kürzeren Straßen (NdsOVG, Urt. v. 9. April 2015 - 9 LC 320/13 - juris, Rn. 26; BayVGH, Beschl. v. 26. November 2018 - 6 CS 18.1567 -, juris Rn. 13).
Rn. 29 Hierfür streitet - erstens - überzeugend schon das Argument, dass der Sinn und Zweck der bei der Festlegung der öffentlichen Einrichtung anzuwendenden natürlichen Betrachtungsweise darin besteht, dass für einen Straßenzug, der vom unbefangenen Betrachter als Einheit angesehen wird, alle Anlieger Beiträge für dessen Ausbau entrichten sollen, dass dieser Gedanke der Verbundenheit mit zunehmender Länge einer öffentlichen Einrichtung infolge der regelmäßig weiteren Entfernungen der an sie grenzenden Grundstücke zum ausgebauten Teilstück aber immer mehr zurücktritt und der Rechtfertigungszusammenhang für die Beitragspflicht so immer zweifelhafter wird (vgl. NdsOVG, Urt. v. 9. April 2015 - 9 LC 320/13 - juris, Rn. 26).
- OVG Niedersachsen, 04.03.2016 - 9 LA 154/15
Außenbereichsstraße; sachliche Beitragspflicht; Beschwer; Dauerkleingärten; …
Rn. 39 Das Verwaltungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass als Einrichtung - Gleiches gelte im Fall der Anwendung des Erschließungsbeitragsrechts für eine Erschließungsanlage - jeder Straßenzug anzusehen ist, den der unbefangene Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise als selbstständiges, von anderen Straßen abgegrenztes Element des gemeindlichen Straßenverkehrsnetzes ansieht, wobei insbesondere die Länge, Breite, Führung, Ausstattung und äußere Gestaltung der Straße zu berücksichtigen sind (vgl. Senatsurteil vom 9.4.2015 - 9 LC 320/13 - juris Rn. 25).Die Festsetzungen der Straßenteilflächen als Verkehrsflächen in den Bebauungsplänen Nr. M. und Nr. N. sind erst im Hinblick darauf bedeutsam, ob die Beklagte die Anlage bzw. Einrichtung auf gesamter Länge plangemäß hergestellt bzw. ausgebaut hat; erst ein Ausbau bzw. eine Herstellung auf gesamter Länge führt in der Regel zum Entstehen der sachlichen Beitragspflicht (vgl. Senatsurteil vom 9.4.2015, a.a.O., Rn. 32).
- OVG Niedersachsen, 19.06.2025 - 9 LB 155/22
Abschnittsbildung; natürliche Betrachtungsweise; Straßenausbaubeitrag; …
Dieser natürlichen Betrachtungsweise folgt der Senat im Regelfall auch für die Festlegung der öffentlichen Einrichtung im Straßenausbaubeitragsrecht (…vgl. Senatsurteile vom 19.2.2020 - 9 LB 132/17 - juris Rn. 103 und vom 9.4.2015 - 9 LC 320/13 - juris Rn. 25 m. w. N.).Für die räumliche Ausdehnung einer öffentlichen Einrichtung kommt es dabei weder auf die Parzellierung noch auf eine einheitliche oder unterschiedliche Straßenbezeichnung an (vgl. Senatsurteil vom 9.4.2015, a. a. O., Rn. 25).
Es haben daher auch die Anlieger Beiträge zu entrichten, deren Grundstücke an die öffentliche Einrichtung, nicht aber auch an die ausgebaute Teilstrecke angrenzen (vgl. Senatsurteile vom 9.4.2015 - 9 LC 320/13 - juris Rn. 26 …und vom 11.7.2007 - 9 LC 262/04 - juris Rn. 44 m. w. N.).
Für die Beurteilung der räumlichen Ausdehnung einer öffentlichen Einrichtung kommt es weder auf die Parzellierung noch auf eine einheitliche oder unterschiedliche Straßenbezeichnung an (…vgl. Senatsurteile vom 19.2.2020 - 9 LB 132/17 - juris Rn. 103 und vom 9.4.2015 - 9 LC 320/13 - juris Rn. 25 m. w. N.).
- VG Lüneburg, 23.09.2021 - 3 B 15/21
Beleuchtung; Hinterliegergrundstück; Straßenausbaubeitrag
Als öffentliche Einrichtung im Sinne des Straßenausbaubeitragsrechts ist danach jeder Straßenzug anzusehen, den der unbefangene Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise als selbständiges, von anderen Straßen abgegrenztes Element des gemeindlichen Straßenverkehrsnetzes ansieht, wobei insbesondere die Länge, Breite, Führung, Ausstattung und äußere Gestaltung der Straße zu berücksichtigen sind; Kreuzungen kann bei langen Innerortsstraßen eine trennende Wirkung zukommen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 9.4.2015 - 9 LC 320/13 -, juris Rn. 25 f.).Erscheint eine Verkehrsfläche augenfällig als abgegrenztes, eigenständiges Element des Straßennetzes, liegt eine selbstständige Verkehrsanlage vor (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 9.4.2015 - 9 LC 320/13 -, juris Rn. 25 f..;… SächsOVG, Urt. v. 31.3.2016 - 5 A 99/14 -, juris Rn. 23, Beschl. v. 20.2.2013 - 5 A 541/10 -, juris Rn. 16, Urt. v. 3.9.2008 - 5 B 289/04 -, juris Rn. 47;… OVG Magdeburg, Beschl. v. 21.12.2009 - 4 L 137/09 -, juris Rn. 8;… BayVGH, Beschl. v. 6.5.2008 - 6 CS 08.105 -, juris Rn. 6).
Maßgeblich für die Beurteilung sind die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 9.4.2015 - 9 LC 320/13 -, juris Rn. 25 f.).
- VG Lüneburg, 01.11.2022 - 3 A 201/18
Außenbereich; begrenzte Vorteilswirkung; Elastizität der Widmung; Gemeindestraße; …
Rn. 21 a) Öffentliche Einrichtung im Sinne des Straßenausbaubeitragsrechts ist jeder Straßenzug, den der unbefangene Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise als selbständiges, von anderen Straßen abgegrenztes Element des gemeindlichen Straßenverkehrsnetzes ansieht, wobei insbesondere die Länge, Breite, Führung, Ausstattung und äußere Gestaltung der Straße zu berücksichtigen sind (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 9.4.2015 - 9 LC 320/13 -, juris Rn. 25 f.).Erscheint eine Verkehrsfläche augenfällig als abgegrenztes, eigenständiges Element des Straßennetzes, liegt eine selbstständige Verkehrsanlage vor (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 9.4.2015 - 9 LC 320/13 -, juris Rn. 25 f..;… SächsOVG, Urt. v. 31.3.2016 - 5 A 99/14 -, juris Rn. 23, Beschl. v. 20.2.2013 - 5 A 541/10 -, juris Rn. 16, Urt. v. 3.9.2008 - 5 B 289/04 -, juris Rn. 47;… OVG Magdeburg, Beschl. v. 21.12.2009 - 4 L 137/09 -, juris Rn. 8;… BayVGH, Beschl. v. 6.5.2008 - 6 CS 08.105 -, juris Rn. 6).
Maßgeblich für die Beurteilung dieser Umstände sind die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 9.4.2015 - 9 LC 320/13 -, juris Rn. 25 f.).
- VG Lüneburg, 06.04.2021 - 3 A 15/17
Herstellung, technisch; Straßenbaulast; Straßenbaulast, Übernahme der; …
Rn. 23 Als öffentliche Einrichtung im Sinne des Straßenausbaubeitragsrechts ist jeder Straßenzug anzusehen, den der unbefangene Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise als selbständiges, von anderen Straßen abgegrenztes Element des gemeindlichen Straßenverkehrsnetzes ansieht, wobei insbesondere die Länge, Breite, Führung, Ausstattung und äußere Gestaltung der Straße zu berücksichtigen sind; Kreuzungen kann bei langen Innerortsstraßen eine trennende Wirkung zukommen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 9.4.2015 - 9 LC 320/13 -, juris Rn. 25 f.).Erscheint eine Verkehrsfläche augenfällig als abgegrenztes, eigenständiges Element des Straßennetzes, liegt eine selbstständige Verkehrsanlage vor (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 9.4.2015, a.a.O.;… Sächs. OVG, Urt. v. 31.3.2016 - 5 A 99/14 -, juris Rn. 23 …und Beschl. v. 20.2.2013 - 5 A 541/10 -, juris Rn. 16;… OVG Magdeburg, Beschl. v. 21.12.2009 - 4 L 137/09 -, juris Rn. 8;… Bay. VGH, Beschl. v. 6.5.2008 - 6 CS 08.105 -, juris Rn. 6).
Maßgeblich für die Beurteilung sind die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 9.4.2015 - 9 LC 320/13 -, juris Rn. 25).
- VG Lüneburg, 06.05.2020 - 3 A 226/16
Abschnittsbildung; Ausbau, gesamte Länge; Gemeindestraße; Ortsdurchfahrt; …
Rn. 33 Der Begriff der öffentlichen Einrichtung ist im Straßenausbaubeitragsrecht grundsätzlich identisch mit dem erschließungsbeitragsrechtlichen Begriff der Straße (…vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 4.3.2016 - 9 LA 154/15 -, juris Rn. 38; Urt. v. 9.4.2015 - 9 LC 320/13 -, juris Rn. 25).Voraussetzung für einen solchen beitragsfähigen Teilstreckenausbau ist, dass für die durchgehende Anlegung einer Teileinrichtung aus tatsächlichen Gründen (z.B. wegen einer vorhandenen Altbebauung oder einer Felswand) unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgeschlossen erscheint oder wenn für die durchgehende Anlegung einer Teileinrichtung aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ein Bedürfnis besteht (Nds. OVG, Urt. v. 9.4.2015 - 9 LC 320/13 -, juris Rn. 32 …und Urt. v. 11.7.2007 - 9 LC 262/04 -, juris Rn. 42).
- OVG Niedersachsen, 15.01.2020 - 9 LA 155/18
Anstoßfunktion; Aushang; Aushangfrist; Auslegung; Bekanntmachung; Hauptsatzung; …
- VG Braunschweig, 20.03.2024 - 8 A 440/21
Abweichende Verteilungsregelung; Anliegeranteil; Anwendungsbereich der Satzung; …
- OVG Niedersachsen, 28.10.2024 - 9 LB 46/22
Anpflanzungsgebot; Aufwandsspaltungsbeschluss; schutzwürdige Erwartung; …
- VGH Bayern, 26.11.2018 - 6 CS 18.1569
Einrichtungsbegriff im Staßenausbaubeitragsrecht
- VG Lüneburg, 07.12.2016 - 3 A 138/14
Aufgestauter Reparaturbedarf; Aufwandsspaltungsbeschluss; Baumpflanzung; …
- VGH Bayern, 26.11.2018 - 6 CS 18.1571
Straßenausbaubeitragsbescheid
- VGH Bayern, 26.11.2018 - 6 CS 18.1567
Straßenausbaubeitragsbescheid
- VG Lüneburg, 26.06.2020 - 3 A 224/16
Abschnittsbildung; Anlagenbegriff; Ausbau, weiterer; Betrachtungsweise, …
- OVG Sachsen, 04.05.2022 - 5 A 277/19
Artzuschlag; Gewerbezuschlag; Straßenausbaubeitrag
- VG Lüneburg, 20.06.2023 - 3 A 68/19
Aufwandsspaltungsbeschluss; Festsetzungsverjährung; klassifizierte Straße; …
- VG Braunschweig, 20.09.2023 - 8 A 325/20
Abrechnungsgebiet; Besonderer wirtschaftlicher Vorteil; Gestaltungsmissbrauch; …
- VG Braunschweig, 21.12.2022 - 8 A 33/20
Alleenartig; Anlagenbegriff; Anliegerstraße; Ausbauzustand; Durchgangsstraße; …
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