Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 13.07.1995 - 9 M 1462/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9)
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2008 - 4 L 348/06
Voraussetzungen einer auf Dauer gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit des …
Bietet der Entsorgungspflichtige, wie vorliegend, einen Anschluss an einen Hauptsammler, der in einer im Eigentum eines Dritten stehenden Privatstraße verläuft und dessen Lage und rechtlicher Bestand nicht durch Eintragung einer Baulast oder Grunddienstbarkeit zugunsten des Beklagten gesichert ist, so fehlt es (noch) an einer auf Dauer gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit (…OVG LSA, Beschl. v. 30.06.2003, a. a. O.; NdsOVG, Beschl. v. 13.07.1995 - 9 M 1462/95 - vgl. auch OVG LSA, Beschl. v. 28.02.2008, a. a. O.;… Klausing in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, § 8 Rdnr. 1050a m. w. N.). - VG Halle, 22.08.2022 - 4 A 345/22
Heranziehung zu Beiträgen für die Herstellung einer zentralen …
Diese ist vielmehr erst dann gegeben, wenn der Hauptsammler, an den das Grundstück angeschlossen ist bzw. angeschlossen werden kann, auf dem gesamten Weg bis zum Klärwerk rechtlich und tatsächlich gesichert ist, das heißt entweder durchgehend über Grundstücke verläuft, die im öffentlichen Eigentum stehen, oder - beim Verlauf über private Grundstücke auf dem Weg zum Klärwerk - durch Eintragung einer Baulast oder Grunddienstbarkeit gesichert ist ( OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 16. Juni 2020 - 4 L 7/19 -, juris Rn. 50 ff.;… Beschluss vom 14. Oktober 2019 - 4 L 210/19 -, juris, Rdnr. 22 ;… Beschluss vom 2. Dezember 2008, - 4 L 348/06 -, juris Rn. 4,6; Beschluss vom 28. Februar 2008, - 4 L 462/06-; Beschluss vom 30. Juni 2003, - 1 M 253/02 - NdsOVG Beschluss vom 13. Juli 1995, - 9 M 1462/95 - vgl. auch Blomenkamp, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 1050a.).Das Erfordernis einer rechtlich und tatsächlich auf Dauer gesicherten Anschlussmöglichkeit wurzelt - wie grundsätzlich auch der Beklagte nicht in Abrede stellt - bereits im gesetzlichen Begriff des "Vorteils" (so auch OVG NdS., Urteil vom 13. Juli 1995, - 9 M 1462/95 -, juris Rn. 19).
- OVG Niedersachsen, 21.09.2006 - 9 LA 2/06
Verpflichtung von Grundstückseigentümern zur Eigenentsorgung von …
Die Erhebung eines Beitrags nach § 6 Abs. 1 NKAG setzt sowohl im Straßenausbau- als auch im Kanalbaubeitragsrecht voraus, dass der Grundstückseigentümer die auf Dauer gesicherte Möglichkeit zur Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung hat und ihm dadurch dauerhaft besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen (st. Rspr. d. Sen. , vgl. Beschl. v. 13.7.1995 - 9 M 1462/95 -, v. 31.5.1999 - 9 L 1960/99 -, v. 31.3.1995 - 9 M 7995/94 - und v. 10.1.1995 - 9 M 527/94 -, siehe ferner z.B. Dietzel, a.a.O., § 8 Rn. 543).
- OVG Niedersachsen, 04.06.2003 - 9 ME 60/03
Abwasserkanal; betriebsfertige Herstellung; Entwässerung; …
Es entspricht vielmehr der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 10.1.1995 - 9 M 527/94 -, vom 31.3.1995 - 9 M 7995/94 -, vom 13.7.1995 - 9 M 1462/95 - …und vom 31.5.1999 - 9 L 1960/99 - ebenso das Schrifttum, vgl. z.B. Klausing, in: Driehaus, Kommunalabgabengesetz, Stand: Januar 2003 § 8 Rdnr. 1050 a) und auch der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts - beispielsweise zur Bevorteilung von Hinterliegergrundstücken -, dass die Erhebung eines Kanalbaubeitrags nur bei einem gesicherten und dauerhaften Vorteil gerechtfertigt ist. - OVG Niedersachsen, 11.05.1999 - 9 L 3427/98
Beitragspflicht; Kanalbaubeitrag; Satzungsfreie Zeit; Regenwasserkanalisation
Zwar hat der Senat in mehreren Entscheidungen in der Tat eine dauerhafte Sicherung verlangt (so etwa Beschl. v. 13.7.1995 - 9 M 1462/95 - m.w.N.). - VG Halle, 04.04.2025 - 4 A 353/22
Beitragserhebung für Herstellung einer Schmutzwasserbeseitigungsanlage und …
Diese ist vielmehr erst dann gegeben, wenn der Hauptsammler, an den das Grundstück angeschlossen ist bzw. angeschlossen werden kann, auf dem gesamten Weg bis zum Klärwerk rechtlich und tatsächlich gesichert ist, das heißt entweder durchgehend über Grundstücke verläuft, die im öffentlichen Eigentum stehen, oder - beim Verlauf über private Grundstücke auf dem Weg zum Klärwerk - durch Eintragung einer Baulast oder Grunddienstbarkeit gesichert ist (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. Dezember 2024 - 4 L 155/24 - juris; Beschluss vom 14. Oktober 2024 - 4 L 90/24 - juris;… Urteil vom 16. Juni 2020 - 4 L 7/19 -, juris Rn. 50 ff.;… Beschluss vom 14. Oktober 2019 - 4 L 210/19 -, juris, Rdnr. 22;… Beschluss vom 2. Dezember 2008, - 4 L 348/06 -, juris Rn. 4,6; Beschluss vom 28. Februar 2008, - 4 L 462/06-; Beschluss vom 30. Juni 2003, - 1 M 253/02 - NdsOVG Beschluss vom 13. Juli 1995, - 9 M 1462/95 - vgl. auch Blomenkamp, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 1050a.). - OVG Niedersachsen, 11.05.2022 - 9 LB 263/21
Anschluss; Festsetzungsverjährung; Genehmigung; Grundstücksanschluss; …
Rn. 40 Wie der Senat in seinem Beschluss vom 9. November 2021 (9 LA 415/19) ausgeführt hat, setzt nach seiner Rechtsprechung die Erhebung eines Beitrags nach § 6 Abs. 1 NKAG allerdings auch im Kanalbaubeitragsrecht voraus, dass der Grundstückseigentümer die auf Dauer gesicherte Möglichkeit zur Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung hat und ihm dadurch dauerhaft besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen (…Beschlüsse vom 21.9.2006 - 9 LA 2/06 - juris Rn. 6 …und vom 4.6.2003 - 9 ME 60/03 - juris Rn. 1; vgl. auch Senatsbeschluss vom 13.7.1995 - 9 M 1462/95 - juris Rn. 19). - OVG Niedersachsen, 11.05.1999 - 9 L 2589/96
Kanalbaubeitrag: Entstehung der Beitragspflicht auch ohne Satzung; …
Zwar hat der Senat in mehreren Entscheidungen in der Tat eine dauerhafte Sicherung verlangt (so etwa Beschl. v. 13.7.1995 - 9 M 1462/95 -, m.w.N.). - VG Magdeburg, 27.09.2012 - 9 A 105/11
Kommunalabgaben: Schmutzwasseranschlussbeiträge; dingliche Sicherung
Bietet der Entsorgungspflichtige, wie vorliegend, einen Anschluss an einen Hauptsammler, der in einer im Eigentum eines Dritten stehenden Privatstraße verläuft und dessen Lage und rechtlicher Bestand nicht durch Eintragung einer Baulast oder Grunddienstbarkeit zugunsten des Beklagten gesichert ist, so fehlt es - noch - an einer auf Dauer gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit (so ausdrücklich: OVG LSA, B. v. 02.12.2008, 4 L 348/06 mit Verweis auf B. v. 30.06.2003, 1 M 253/02 und B. v. 28.02.2008, 4 L 462/06 und Niedersächsisches OVG, B. v. 13.07.1995, 9 M 1462/95 und Klausing in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rz. 1050 a m. w. N.; juris).
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