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| OVG Niedersachsen, 23.08.1993 - 9 M 1867/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 07.03.1980 - 4 C 40.78
Beitragssatzung - Erschließungsaufwand - Prozentsätze - Tabelle - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.1993 - 9 M 1867/93
Art und Maß der baulichen Nutzung sind nicht mehr als inhaltliche Anknüpfungspunkte für die Verwirklichung des Vorteilsprinzips, nicht jedoch absoluter Maßstab für eine vorteilsgerechte Beitragsbelastung (BVerwG, Urteil vom 14.12.1979 - 4 C 12-16 und 18.77 -, BRS Bd. 37 S. 258; Urteil vom 7.3.1980 - 4 C 40.78 -, BRS Bd. 43 S. 188 = KStZ 1981 S. 9).
- OVG Niedersachsen, 19.10.1993 - 9 M 2240/93
Verwendung; Vollgeschoßmaßstab; Grundstücksfläche; Kanalbaubeitragsrecht
Bei Schwimmbädern und Campingplätzen kommt hinzu, daß die dazugehörigen Freiflächen häufig einen Umfang haben, der selbst unter Berücksichtigung der gegebenen Grundstücksnutzung einen prozentualen Abschlag rechtfertigen kann (vgl. das Urt. d. erk. Sen. v. 25.10.1989, 9 L 71/89, dng 1990, 61; so zuletzt Beschl. v. 23.8.1993, 9 M 1867/93).Der Senat hat mit Beschluß vom 23.8.1993 (9 M 1867/93) entschieden, daß eine Regelung der in § 4 Abs. 3e vorhandenen Art für unbebaute Grundstücke beitragsrechtlich nicht hinreichend vorteilsorientiert ist, weil sie zu keinen sachgerechten Ergebnissen führt, wenn es in der näheren Umgebung an einer Bebauung fehlt, anhand derer die überwiegende Zahl der Vollgeschosse ermittelt werden kann, oder wenn nach dem Bebauungsplan auf dem unbebauten Grundstück eine Bebauung zulässig ist, die hinsichtlich der Zahl der zulässigen Vollgeschosse von der in der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Bebauung abweicht.
- VG Lüneburg, 17.11.2016 - 3 A 16/15
Aufrundung; Bestimmtheit; Divisor; Erschließungsbeitrag; Gebäudehöhe; …
Daraus folgt, dass eine Regelung, die unter baurechtlichen Gesichtspunkten nicht bedenkenfrei ist, weder aus Gründen des Rechtsstaatsprinzips noch wegen allgemeiner Grundsätze der Abgabengerechtigkeit oder Abgabengleichheit gleichermaßen unter beitragsrechtlichen Gesichtspunkten fehlerhaft sein muss (OVG Lüneburg, Beschl. v. 23.08.1993 - 9 M 1867/93 -, juris Rn. 15 unter Bezugnahme auf die Ausführungen des Vordergerichts).Dem Vorteilsprinzip genügt es daher vielmehr, dass die Verteilungsregelung sich generell an der baulichen Ausnutzbarkeit der betreffenden Grundstücke orientiert, ohne dass dabei Art und Maß der baulichen Nutzung absoluter Maßstab für eine vorteilsgerechte Beitragsbelastung wären (OVG Lüneburg, Beschl. v. 23.08.1993 - 9 M 1867/93 -, juris Rn. 15 unter Bezugnahme auf die Ausführungen des Vordergerichts für § 6 NKAG).
- OVG Niedersachsen, 14.10.1997 - 9 L 3432/96
Straßenreinigungsgebühr; Kommunalabgaben; Kleingartengrundstück; …
Auch der ebenfalls von der Klägerin angeführte Senatsbeschluß vom 23. August 1993 - 9 M 1867/93 - (NST-N 1993, 266) ist hier nicht einschlägig. - OVG Niedersachsen, 11.06.1996 - 9 L 7116/94
Vollgeschoßmaßstab im Kanalbaubeitragsrecht; Abwasserbeitrag; Vollgeschoßmaßstab; …
Dies steht in Einklang mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Beschl. v. 19.10.1993, 9 M 2240/93, wonach selbst der Ansatz von nur 50 % der Grundstücksfläche bei Wochenendhausgrundstücken noch zulässig ist, sowie Beschl. v. 23.8.1993, 9 M 1867/93 m.w.N., wo auf die eingeschränkte Nutzung der Wochenendhausgebiete hingewiesen wird).
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