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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 12.02.1993 - 9 M 5946/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,14564
OVG Niedersachsen, 12.02.1993 - 9 M 5946/92 (https://dejure.org/1993,14564)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.02.1993 - 9 M 5946/92 (https://dejure.org/1993,14564)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Februar 1993 - 9 M 5946/92 (https://dejure.org/1993,14564)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 12.11.1991 - 9 L 20/90

    Gebührenbemessung; Entsorgung; Hauskläranlage; Frischwasserverbrauch; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.02.1993 - 9 M 5946/92
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats, daß der die öffentliche Einrichtung betreibenden Kommune bei der Bestimmung des Umfangs der Einrichtung ein gerichtlich nur beschränkt überprüfbares Organisationsermessen zukommt (Urt. d. Sen. v. 24.5.1989 - 9 L 3189 - NST-N 1989, 250 zum Kanalbaubeitragsrecht; Urt. d. Sen. v. 12.11.1991 - 9 L 20/90 - NST-N 1992, 47 zum Kanalbenutzungsgebührenrecht).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.05.1989 - 9 L 3/89
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.02.1993 - 9 M 5946/92
    Ermessensfehlerhaft ist die Zusammenfassung technisch getrennter Anlagen aber dann, wenn die zusammengefaßten Systeme in Arbeitsweise und/oder Arbeitsergebnis schlechterdings nicht mehr vergleichbar sind (Urt. d. Sen. v. 24.5.1989, - 9 L 3/89 -, a. a. O. und vom 13.3.1990, - 9 L 74/89-).
  • OVG Niedersachsen, 23.09.1992 - 9 L 67/90
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.02.1993 - 9 M 5946/92
    Nach der regelmäßig in der Entwässerungssatzung zu treffenden Entscheidung richtet sich die Kalkulation der Abgabensätze, die durch Ermittlung der Investitions- bzw. Betriebskosten für die gesamte Einrichtung und Teilnahme der Summe durch die Gesamtzahl der Beitrags- bzw. Gebührenmaßstabseinheiten zu ermitteln sind (Urt. d. Sen. v. 23.9.1992 - 9 L 67/90 -).
  • OVG Niedersachsen, 03.05.2021 - 9 KN 162/17

    Allgemeinanteil; Allgemeininteresse; Anliegergrundstück; Anliegergrundstücke; …

    Rn. 113 Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass der die öffentliche Einrichtung betreibenden Kommune bei der Bestimmung des Umfangs der Einrichtung ein gerichtlich nur beschränkt überprüfbares Organisationsermessen zukommt (…vgl. Senatsurteil vom 12.10.2012 - 9 KN 47/10 - juris Rn. 46 zum Abfallgebührenrecht; Senatsurteil vom 24.5.1989 - 9 L 3/89 - juris Rn. 25 und Senatsbeschluss vom 12.2.1993 - 9 M 5946/92 - juris Rn. 3 zum Kanalbaubeitragsrecht;… Senatsurteil vom 12.11.1991 - 9 L 20/90 - juris Rn. 20 zum Kanalbenutzungsgebührenrecht).
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