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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 08.03.1996 - 9 M 7369/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4913
OVG Niedersachsen, 08.03.1996 - 9 M 7369/95 (https://dejure.org/1996,4913)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.03.1996 - 9 M 7369/95 (https://dejure.org/1996,4913)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. März 1996 - 9 M 7369/95 (https://dejure.org/1996,4913)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Straßenausbaubeitragssatzung; Beitragsmaßstab; Tiefenbegrenzungsregelung; Tiefenbegrenzung als Maßstab

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Straßenausbaubeitragssatzung; Beitragsmaßstab; Tiefenbegrenzungsregelung; Tiefenbegrenzung als Maßstab

 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OVG Niedersachsen, 22.01.1997 - 9 L 6290/95

    Straßenausbau; Heranziehung von Grundstücken; Differenzierung nach …

    Nach dem vom erkennenden Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. Beschl. v. 8.3.1996, 9 M 7369/95) vertretenen Grundsatz der regionalen Teilbarkeit setzt die Erhebung eines Straßenausbaubeitrags voraus, daß die Straßenausbaubeitragssatzung einen Beitragsmaßstab vorsieht, der zwar nicht für das gesamte Gemeindegebiet, wohl aber für das betreffende Abrechnungsgebiet eine vorteilsgerechte Verteilung des beitragsfähigen Aufwands ermöglicht.

    Der erkennende Senat hat in seiner jüngeren Rechtsprechung (vgl. Beschl. v. 25.7.1995, 9 M 2457/95, Beschl. v. 8.3.1996, 9 M 7369/95, Urt. v. 30.4.1996, 9 L 1379/93 und 9 L 1380/93) wiederholt darauf hingewiesen, daß derartige Verteilungsregelungen möglicherweise eine dem Vorteilsprinzip des § 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 Satz 1 NKAG hinreichend Rechnung tragende Aufwandsverteilung nicht gewährleisten.

    Die in bezug auf solche Grundstücke bestehende Unwirksamkeit einer Tiefenbegrenzungsregelung steht allerdings einer Beitragserhebung im Einzelfall nicht entgegen, weil sie nicht eine Nichtigkeit der Maßstabsregelung, sondern lediglich zur Folge hat, daß nicht nur die innerhalb der Tiefenbegrenzung liegende Teilfläche, sondern die gesamte Grundstücksfläche für die Beitragsberechnung als Bauland zu berücksichtigen ist (vgl. bereits den Beschluß des erkennenden Senats vom 8.3.1996, 9 M 7369/95, Abdruck S. 6).

    Dies beantwortet sich im Regelfall nach der Größe der dahinterliegenden Fläche, der Art und Intensität ihrer Nutzung und danach, ob von ihr ein Zugang zu anderen Straßen besteht (vgl. im einzelnen den Beschl. d. erk. Sen. v. 8.3.1996, 9 M 7369/95, Abdruck S. 7 ff.).

    Bei der Prüfung, inwieweit diese Voraussetzungen im Abrechnungsgebiet vorliegen, steht der Gemeinde ein weiter Beurteilungsspielraum zu, der erst dann überschritten ist, wenn nicht mehr nachvollzogen werden kann, weshalb bestimmte Grundstücksteile vom Ausbau der Straße bevorteilt oder nicht mehr gesondert bevorteilt sein sollen (vgl. Beschl. d. erk. Sen. v. 8.3.1996, 9 M 7369/95, sowie Urt. d. erk. Sen. v. 30.4.1996, 9 L 1379/93).

  • OVG Niedersachsen, 19.01.1999 - 9 M 3626/98

    Kommunalabgaben; Kanalbaubeitrag; Tiefenbegrenzungsregelung; Beitragsberechnung

    "Der erkennende Senat hat in seiner jüngeren Rechtsprechung (vgl. Beschl. v. 25.7.1995, 9 M 2457/95; Beschl. v. 8.3.1996, 9 M 7369/95;… Urt. v. 30.4.1996, 9 L 1379/93 und 9 L 1380/93) wiederholt darauf hingewiesen, daß derartige Verteilungsregelungen möglicherweise eine dem Vorteilsprinzip des § 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 Satz 1 NKAG hinreichend Rechnung tragende Aufwandsverteilung nicht gewährleisten.

    Die in bezug auf solche Grundstücke bestehende Unwirksamkeit einer Tiefenbegrenzungsregelung steht allerdings einer Beitragserhebung im Einzelfall nicht entgegen, weil sie nicht eine Nichtigkeit der Maßstabsregelung, sondern lediglich zur Folge hat, daß nicht nur die innerhalb der Tiefenbegrenzung liegende Teilfläche, sondern die gesamte Grundstücksfläche für die Beitragsberechnung als Bauland zu berücksichtigen ist (vgl. bereits den Beschl. d. erk. Sen. v. 8.3.1996, 9 M 7369/95, Abdrucks S. 6).

  • OVG Thüringen, 25.06.2009 - 4 KO 615/08

    Ausbaubeiträge; Zum Grundsatz regionaler Teilbarkeit und zur Tiefenbegrenzung im …

    Deshalb ist eine Verteilungsregelung im Straßenausbaubeitragsrecht nur dann keine geeignete Grundlage für die Beitragserhebung, wenn sie nicht genügt, um den entstandenen umlagefähigen Aufwand für eine bestimmte beitragsfähige Maßnahme vorteilsgerecht zu verteilen (…hierzu im Einzelnen Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Auflage 2007, Rn. 11 zu § 36; Nds.OVG, Beschluss vom 08.03.1996 - 9 M 7369/95 - NdsVBl. 1996, 258; OVG SA…, Urteil vom 16.12.1999 - A 2 S 335/98 - a. a. O.).
  • OVG Thüringen, 17.08.2009 - 4 EO 451/04

    Kommunalaufsichtsrecht; Kommunalaufsichtsrecht; Satzungsbeschluss; Anzeige; …

    Deshalb ist eine Verteilungsregelung im Straßenausbaubeitragsrecht nur dann keine geeignete Grundlage für die Beitragserhebung, wenn sie nicht genügt, um den entstandenen umlagefähigen Aufwand für eine bestimmte beitragsfähige Maßnahme vorteilsgerecht zu verteilen (…hierzu im Einzelnen: Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Auflage 2007, Rn. 11 zu § 36; Nds.OVG, Beschluss vom 08.03.1996 - 9 M 7369/95 - NdsVBl. 1996, 258; OVG LSA, Urteil vom 16.12.1999 - A 2 S 335/98 - VwRR MO 2000, 103).
  • OVG Brandenburg, 23.05.2000 - 2 A 226/98
    Sie ist in diesem Fall systemwidrig, da diese Grundstücke einheitlich zu Bau- und Wohnzwecken nutzbar sind und führt zu einer mit dem Gleichheitssatz unvereinbaren Benachteiligung kleinerer Grundstücke, die vollständig innerhalb der Tiefenbegrenzung liegen; auch sind keine Gründe der Verwaltungspraktikabilität ersichtlich, die geeignet wären, die Abweichung von der Einzelfallgerechtigkeit im öffentlichen Interesse zu rechtfertigen (vgl. Nds. OVG, Urteile vom 19. Januar 1999 - 9 L 3626/98 -, zit. nach Juris zum Kanalbaubeitragsrecht; vom 17. März 1997 - 9 L 5826/94 - und vom 22. Januar 1997 - 9 L 6290/95 -, zit. nach Juris; Beschluß vom 8. März 1996 - 9 M 7369/95; OVG M. V., Beschluß vom 12. November 1999 - 1 M 103/99 -, Mitt.
  • VGH Hessen, 02.08.2001 - 5 TG 3723/00

    Vorteil iSd KAG HE § 11 Abs 1 - Außenbereichsgrundstück

    Dies ist dann anzunehmen, wenn sie den Gebrauchswert eines Grundstücks positiv beeinflusst, die ausgebaute Anlage somit wirtschaftliche Vorteile im Hinblick auf die Grundstücksnutzung bewirkt (vgl. auch OVG NW, Beschluss vom 28.04.1997 - 15 B 211/97 - und Urteil vom 19.01.1998 - 15 A 2939/95 -, GemHH 1999, 284; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 08.03.1996 - IX M 7369/95 -, Die Gemeinde 1997, S. 145; OVG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 11.02.1998 - 2 L 79/96 -, NordÖR 1998, S. 269).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - 2 L 79/96

    Grundstücksbreite; Frontmetermaßstab; Straßenbaumaßnahme; Tiefenbegrenzung; …

    Auch Außenbereichsnutzungen sind grundsätzlich in den Vorteilsausgleich einzubeziehen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 08.03.1996, Die Gemeinde 1997, 145, 146, Driehaus, EuA, § 34 Rdnr. 25).
  • OVG Niedersachsen, 16.10.2003 - 9 ME 150/03

    Heranziehung zu Straßenausbaubeitrag bei großflächigen Grundstücken; Begrenzung …

    Das Verwaltungsgericht meint, nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 8.3.1996 - 9 M 7369/95 - NdsVBl 1996, 258 = dng 1996, 240 = NSt-N 1996, 272 …sowie Urt. v. 22.1.1997 - 9 L 6290/95 - NdsRpfl. 1997, 147 = NdsVBl. 1997, 180 = NSt-N 1997, 217) hätte die Antragsgegnerin berücksichtigen müssen, dass der hintere Teil des Grundstücks der Antragstellerin über den A. -Weg erschlossen werde.
  • VG Kassel, 11.07.2013 - 6 K 899/11

    Straßenbeitragssatzung unvollständig

    Eine Tiefenbegrenzung ist jedoch nach übereinstimmender obergerichtlicher Rechtsprechung unzulässig bei Grundstücken, die auf der gesamten Fläche einheitlich genutzt werden (Hessischer VGH…, Urteil vom 21. November 2006 - 5 UE 463/06 -, a.a.O.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 8. März 1996 - 9 M 7369/95 - nach Juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 6 CS 11.1697 -, nach Juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. April 2011 - 9 LA 23/10 - NVwZ-RR 2011, 619;… vgl. auch Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, a.a.O, § 35 RdNr. 42).
  • OVG Niedersachsen, 30.04.1996 - 9 L 1380/93

    Straßenausbau; Ausbaubeitrag; Beitragsmaßstab; Vorteil; Bemessung des Vorteils; …

    Nach dem Grundsatz, daß die Gültigkeit einer Verteilungsregelung im Straßenausbaubeitragsrecht regional teilbar ist (vgl. dazu Urt. d. Senats vom 25. Oktober 1978 - IX OVG A 68/77 -, OVGE 34, 463 (464 f.);… Driehaus, Kommunalabgabenrecht, KAG NW § 8 Rdnr. 442 m. w. Nachw.) ist es nicht erforderlich, daß die Straßenausbaubeitragssatzung einen für das gesamte Gemeindegebiet geltenden Beitragsmaßstab enthält, es genügt, ist aber auch geboten, daß der Satzunggeber einen Beitragsmaßstab vorsieht, der für das betreffende Abrechnungsgebiet eine vorteilsgerechte Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes ermöglicht (Beschluß des Senats vom 8. März 1996 - 9 M 7369/95 - s. NST-N 11/96. S. 272).
  • VG Osnabrück, 06.12.2005 - 1 A 257/05

    Abgabe; Abgabenpflicht; Artzuschlag; Aufwand; Aufwandsverteilung; …

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