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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2009 - 9 M 97.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,20216
OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2009 - 9 M 97.08 (https://dejure.org/2009,20216)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.10.2009 - 9 M 97.08 (https://dejure.org/2009,20216)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Oktober 2009 - 9 M 97.08 (https://dejure.org/2009,20216)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Judicialis

    VwGO § 166; ; ZPO § 117 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 166; ZPO § 117 Abs. 2
    Erkennbarkeit aller maßgeblichen Fragen für den Antragsteller einer Beschwerde gegen die Ablehnung des Prozesskostenhilfeantrags nach Zustellung des ablehnenden Beschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erkennbarkeit aller maßgeblichen Fragen für den Antragsteller einer Beschwerde gegen die Ablehnung des Prozesskostenhilfeantrags nach Zustellung des ablehnenden Beschlusses

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2010 - 10 M 8.10

    Keine Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfe- und darauf bezogenes …

    Die Klägerin trägt zwar die Darlegungs- und Beweislast für ihre Bedürftigkeit (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Oktober 2009 - OVG 9 M 97.08 -, juris Rn. 2); im Hinblick auf den Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten weitgehend den gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, dürfen die Anforderungen an die Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse aber nicht überspannt werden (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 14. Oktober 2003 - 1 BvR 901/03 -, NVwZ 2004, 334, juris Rn. 17; BGH…, Beschluss vom 21. September 2005 - IV ZB 21/05 -, FamRZ 2005, 2062, juris Rn. 7).

    Danach ist für die rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht nur Raum, wenn das Prozesskostenhilfegesuch bereits vor der Entscheidung des Gerichts - bezogen auf die Prüfung der Bedürftigkeit des Antragstellers - bewilligungsreif, d.h. bewilligungsfähig war, sondern auch, soweit es bei sachgerechter Ausübung der gerichtlichen Hinweispflicht bewilligungsfähig gewesen wäre (ähnlich OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Oktober 2009, a.a.O., Rn. 3; vgl. zu einer ähnlichen Fallkonstellation auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16. September 1992 - 7 W 54/92 -, juris).

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