Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 14.05.2014 - 9 ME 230/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,10694
OVG Niedersachsen, 14.05.2014 - 9 ME 230/13 (https://dejure.org/2014,10694)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.05.2014 - 9 ME 230/13 (https://dejure.org/2014,10694)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Mai 2014 - 9 ME 230/13 (https://dejure.org/2014,10694)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,10694) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Erschütterung der Vermutung des Vorhaltens einer Zweitwohnung zum Zweck der persönlichen Lebensführung; Anforderungen an das Vorliegen eines rechtlich wirksamen Ausschlusses der Eigen- bzw. Fremdnutzung einer Zweitwohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 105 Abs. 2a
    Erschütterung der Vermutung des Vorhaltens einer Zweitwohnung zum Zweck der persönlichen Lebensführung; Anforderungen an das Vorliegen eines rechtlich wirksamen Ausschlusses der Eigen- bzw. Fremdnutzung einer Zweitwohnung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Zweitwohnungsteuerpflicht bei Einschaltung von Vermittlungsagentur und Ausschluss von Eigennutzung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Zweitwohnungssteuer bei als Kapitalanlage genutzter Ferienwohnung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Zweitwohnungsteuerpflicht bei Einschaltung von Vermittlungsagentur und Ausschluss von Eigennutzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erschütterung der Vermutung des Vorhaltens einer Zweitwohnung zum Zweck der persönlichen Lebensführung; Anforderungen an das Vorliegen eines rechtlich wirksamen Ausschlusses der Eigen- bzw. Fremdnutzung einer Zweitwohnung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2014, 1040
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93

    Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.05.2014 - 9 ME 230/13
    Rn. 13 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z. B. Urteile vom 30.6.1999 - 8 C 6/98 - BVerwGE 109, 188 und vom 10.10.1995 - 8 C 40/93 - BVerwGE 99, 303), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. z. B. Urteil vom 3.12.2007 - 9 LB 1/07 -), ist die Zweitwohnungsteuer als Aufwandsteuer im Sinne von Artikel 105 Abs. 2a GG eine Steuer auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die in der Verwendung des Einkommens für den persönlichen Lebensbedarf sichtbar wird.

    Diese sind für die Abgrenzung zwischen zweitwohnungsteuerfreier reiner Kapitalanlage einerseits und zweitwohnungsteuerpflichtigem Vorhalten der Wohnung (auch) für die persönliche Lebensführung andererseits einer umfassenden Würdigung im Einzelfall zu unterziehen (BVerwG, Urteile vom 10.10.1995 - 8 C 40/93 - BVerwGE 99, 303, vom 26.9.2001 - 9 C 1/01 - BVerwGE 115, 165, vom 27.10.2004 - 10 C 2/04 - KStZ 2005, 50; Urteile des Senats vom 13.12.2010 - 9 LB 20/09 -, vom 15.1.2010 - 9 LB 256/08 - und vom 13.8.2010 - 9 LB 312/08 - Beschluss des Senats vom 25.1.2008 - 9 ME 322/07 -).

  • BVerwG, 30.06.1999 - 8 C 6.98

    Zweitwohnungsteuer bei vertraglicher Befristung der Eigennutzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.05.2014 - 9 ME 230/13
    Rn. 13 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z. B. Urteile vom 30.6.1999 - 8 C 6/98 - BVerwGE 109, 188 und vom 10.10.1995 - 8 C 40/93 - BVerwGE 99, 303), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. z. B. Urteil vom 3.12.2007 - 9 LB 1/07 -), ist die Zweitwohnungsteuer als Aufwandsteuer im Sinne von Artikel 105 Abs. 2a GG eine Steuer auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die in der Verwendung des Einkommens für den persönlichen Lebensbedarf sichtbar wird.

    Hingegen scheiden solche Wohnungen als Gegenstand einer örtlichen Aufwandsteuer aus, die als reine Geld- oder Vermögensanlage gehalten werden, also nicht der Einkommensverwendung (privatem Aufwand), sondern allein der Einkommenserzielung dienen (BVerwG, Urteil vom 30.6.1999 - 8 C 6/98 -, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 15.01.2010 - 9 LB 256/08

    Heranziehung zu einer Zweitwohnungsteuer für die Fälle der sog. Mischnutzung; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.05.2014 - 9 ME 230/13
    Diese sind für die Abgrenzung zwischen zweitwohnungsteuerfreier reiner Kapitalanlage einerseits und zweitwohnungsteuerpflichtigem Vorhalten der Wohnung (auch) für die persönliche Lebensführung andererseits einer umfassenden Würdigung im Einzelfall zu unterziehen (BVerwG, Urteile vom 10.10.1995 - 8 C 40/93 - BVerwGE 99, 303, vom 26.9.2001 - 9 C 1/01 - BVerwGE 115, 165, vom 27.10.2004 - 10 C 2/04 - KStZ 2005, 50; Urteile des Senats vom 13.12.2010 - 9 LB 20/09 -, vom 15.1.2010 - 9 LB 256/08 - und vom 13.8.2010 - 9 LB 312/08 - Beschluss des Senats vom 25.1.2008 - 9 ME 322/07 -).

    Anhaltspunkte dafür, dass von der in § 9 Satz 3 geregelten Vermittlung durch den Eigentümer auch die Eigennutzung umfasst sein sollte bzw. sich die Antragsteller dieses Recht ausdrücklich eingeräumt hätten, lassen sich dem Gesamtkontext (anders als in dem Fall, der der Entscheidung des Senats vom 15.1.2010 - 9 LB 256/08 - zugrunde lag) nicht entnehmen.

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.05.2014 - 9 ME 230/13
    Auch der vorübergehende Gebrauch stellt einen steuerpflichtigen Aufwand dar, wenn er für die persönliche Lebensführung bestimmt ist (BVerfG, Beschluss vom 6.12.1983 - 2 BvR 1275/79 -, BVerfGE 65, 325).
  • BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Nichtnutzung; Eigennutzung; Fremdvermietung; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.05.2014 - 9 ME 230/13
    Diese sind für die Abgrenzung zwischen zweitwohnungsteuerfreier reiner Kapitalanlage einerseits und zweitwohnungsteuerpflichtigem Vorhalten der Wohnung (auch) für die persönliche Lebensführung andererseits einer umfassenden Würdigung im Einzelfall zu unterziehen (BVerwG, Urteile vom 10.10.1995 - 8 C 40/93 - BVerwGE 99, 303, vom 26.9.2001 - 9 C 1/01 - BVerwGE 115, 165, vom 27.10.2004 - 10 C 2/04 - KStZ 2005, 50; Urteile des Senats vom 13.12.2010 - 9 LB 20/09 -, vom 15.1.2010 - 9 LB 256/08 - und vom 13.8.2010 - 9 LB 312/08 - Beschluss des Senats vom 25.1.2008 - 9 ME 322/07 -).
  • BVerwG, 27.10.2004 - 10 C 2.04

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Mischnutzung der Wohnung; Leerstandszeiten; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.05.2014 - 9 ME 230/13
    Diese sind für die Abgrenzung zwischen zweitwohnungsteuerfreier reiner Kapitalanlage einerseits und zweitwohnungsteuerpflichtigem Vorhalten der Wohnung (auch) für die persönliche Lebensführung andererseits einer umfassenden Würdigung im Einzelfall zu unterziehen (BVerwG, Urteile vom 10.10.1995 - 8 C 40/93 - BVerwGE 99, 303, vom 26.9.2001 - 9 C 1/01 - BVerwGE 115, 165, vom 27.10.2004 - 10 C 2/04 - KStZ 2005, 50; Urteile des Senats vom 13.12.2010 - 9 LB 20/09 -, vom 15.1.2010 - 9 LB 256/08 - und vom 13.8.2010 - 9 LB 312/08 - Beschluss des Senats vom 25.1.2008 - 9 ME 322/07 -).
  • OVG Niedersachsen, 17.04.2002 - 13 L 4530/99

    Eigennutzung; Eigentümer; Eigenvermietung; Feriengast; Ferienwohnung; Wohnung; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.05.2014 - 9 ME 230/13
    Eine solche tatsächliche Nichtnutzung einer Zweitwohnung über mehrere Jahre ist ein objektivierbarer und nachprüfbarer Umstand, der darauf schließen lässt, dass keine Absicht besteht, die Wohnung für eigene Zwecke zu nutzen (Nds. OVG, Urteil vom 17.4.2002 - 13 L 4530/99 - NordÖR 2002, 333; Urteil des Senats vom 13.12.2010 - 9 LB 20/09 -).
  • OVG Niedersachsen, 14.04.2008 - 9 LA 37/07

    Zweitwohnungsteuer für Ferienwohnung - auch bei möglichem Vollzugsdefizit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.05.2014 - 9 ME 230/13
    Damit steht es den Antragstellern gerade nicht frei, ihre Wohnung zu beliebigen Konditionen, also ggf. auch kostenlos, Dritten zur Nutzung zu überlassen (vgl. zur Abgrenzung BVerwG, Beschluss vom 21.2.1994 - 8 B 22/94 -, zitiert nach Juris; Urteil des Senats vom 13.8.2010 - 9 LB 311/08 - Beschluss des Senats vom 14.4.2008 - 9 LA 37/07 -).
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2008 - 9 ME 322/07

    Absicht; Eigennutzung; Ferienwohnung; GbR; Gemeinde; Gesellschaft bürgerlichen …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.05.2014 - 9 ME 230/13
    Diese sind für die Abgrenzung zwischen zweitwohnungsteuerfreier reiner Kapitalanlage einerseits und zweitwohnungsteuerpflichtigem Vorhalten der Wohnung (auch) für die persönliche Lebensführung andererseits einer umfassenden Würdigung im Einzelfall zu unterziehen (BVerwG, Urteile vom 10.10.1995 - 8 C 40/93 - BVerwGE 99, 303, vom 26.9.2001 - 9 C 1/01 - BVerwGE 115, 165, vom 27.10.2004 - 10 C 2/04 - KStZ 2005, 50; Urteile des Senats vom 13.12.2010 - 9 LB 20/09 -, vom 15.1.2010 - 9 LB 256/08 - und vom 13.8.2010 - 9 LB 312/08 - Beschluss des Senats vom 25.1.2008 - 9 ME 322/07 -).
  • VG München, 03.02.2011 - M 10 K 10.3523

    Zweitwohnungsteuer; Kapitalanlage; Ausschluss der Eigennutzung durch …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.05.2014 - 9 ME 230/13
    Die dauerhafte Einschaltung einer Vermietungsagentur bei gleichzeitigem rechtlich wirksamen Ausschluss der Selbstnutzung sowie der unentgeltlichen Fremdnutzung ist geeignet, die Vermutung des Vorhaltens der Wohnung zum Zwecke der persönlichen Lebensführung zu erschüttern (vgl. VG München, Urteil vom 3.2.2011 - M 10 K 10.3523 -, zitiert nach Juris).
  • OVG Niedersachsen, 19.04.2023 - 9 LB 189/20

    Eigennutzung; Ferienwohnung; Jahresnettokaltmiete; Maßstab; Mietspiegel; …

    Daher genügt nicht schon jeder formal-vertragliche Ausschluss über die Verfügbarkeit der Zweitwohnung (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 14.5.2014 9 ME 230/13 juris Rn. 15).

    Erhobene Einwände kann die Gemeinde ihrerseits gegebenenfalls entkräften und dadurch die ursprüngliche tatsächliche Vermutung zugunsten des Steuertatbestandes wiederherstellen (BVerwG…, Urteil vom 10.10.1995 - 8 C 40.93 - juris Rn. 12; s. a. Senatsbeschluss vom 14.5.2014 - 9 ME 230/13 - juris Rn. 14).

    Erforderlich ist vielmehr ein Vertrag, der die Verfügungsbefugnis des Inhabers der Zweitwohnung mit der Folge wirksam ausschließt, dass er nicht mehr über die rechtliche Möglichkeit verfügt, während des Veranlagungszeitraums eine Eigennutzung vorzunehmen bzw. sie Dritten unentgeltlich zur Verfügung zu stellen (vgl. Senatsbeschluss vom 14.5.2014 - 9 ME 230/13 - juris Rn. 15).

  • VG München, 08.10.2015 - M 10 K 15.1135

    Steuersatz bei Nacherhebung einer Zweitwohnungssteuer

    Das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf neben der Hauptwohnung ist ein besonderer Aufwand, der gewöhnlich die Verwendung finanzieller Mittel erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.10.2014 - 9 C 5/13; OVG Lüneburg, Beschluss vom 14.5.2014 - 9 ME 230/13).

    Die Abgrenzung zwischen Zweitwohnungsteuerfreier reiner Kapitalanlage und Zweitwohnungsteuerpflichtiger Vorhaltung auch für die persönliche Lebensführung erfordert im Hinblick auf die Zweckbestimmung der Zweitwohnung eine umfassende Würdigung aller objektiven Umstände des Einzelfalls (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.9.2001- 9 C 1.01; OVG Lüneburg, Beschluss vom 14.5.2014 - 9 ME 230/13; VG München, Urteil vom 7.12.2006 - M 10 K 06.778).

    Bei der Überprüfung des gesamten objektiven Sachverhalts auf die subjektive Zweckbestimmung der Zweitwohnung kann die steuererhebende Gemeinde zur Aufrechterhaltung einer nur durch Typisierung und Pauschalierung gewährleistbaren Praktikabilität von der tatsächlichen Vermutung der Vorhaltung der Zweitwohnung auch für Zwecke der persönlichen Lebensführung ausgehen, solange der Zweitwohnungsinhaber keine Umstände vorträgt, die diese tatsächliche Vermutung erschüttern (vgl. VGH München, Urteil vom 27.6.2013 - 4 B 13.592; OVG Lüneburg, Beschluss vom 14.5.2014 - 9 ME 230/13).

  • VG Stade, 15.08.2024 - 10 A 1019/21

    Eigennutzungsausschluss; Kapitalanlage; Renovierungsarbeiten; Überregionale …

    Erhobene Einwände kann die Gemeinde ihrerseits gegebenenfalls entkräften und dadurch die ursprüngliche tatsächliche Vermutung zugunsten des Steuertatbestandes wiederherstellen (…BVerwG, Urt. v. 10.10.1995 - 8 C 40.93 -, juris Rn. 12; Nds. OVG, Beschl. v. 14.05.2014 - 9 ME 230/13 -, juris Rn. 14).

    Erforderlich ist vielmehr ein Vertrag, der die Verfügungsbefugnis des Inhabers der Zweitwohnung mit der Folge wirksam ausschließt, dass er nicht mehr über die rechtliche Möglichkeit verfügt, während des Veranlagungszeitraums eine Eigennutzung vorzunehmen bzw. sie Dritten unentgeltlich zur Verfügung zu stellen (Nds. OVG, Beschl. v. 14.05.2014 - 9 ME 230/13 -, juris Rn. 15 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 21.03.2016 - 4 ZB 15.2544

    Zweitwohnungssteuer für fremdenverkehrsgenutzte Eigentumswohnung

    Dass diesen Eheleuten S. irgendeine (durchsetzbare) Rechtsmacht zum tatsächlichen Ausschluss von Eigentümern eingeräumt worden sei (zum wirksamen Ausschluss der Verfügungsbefugnis vgl. OVG Lüneburg, B. v. 14.5.2014 - 9 ME 230/13 - juris Rn. 15), liegt fern, was auch die Tatsache unterstreicht, dass es offensichtlich im tatsächlichen Vollzug der "internen Vereinbarung" mit anderen Eigentümern zu vom Kläger so bezeichneten "einzelnen Ausreißern" (also doch zu längerer zeitlicher Belegung durch die Wohnungseigentümer selbst) gekommen ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Niedersachsen
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht