Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 21.10.2014 - 9 ME 255/13 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10)
- OVG Niedersachsen, 09.08.2016 - 9 LC 29/15
Anliegerstraße; Durchgangsstraße; Einstufung; Straße; Straße mit starkem …
Rn. 15 Die Kläger haben am 16. Januar 2015 Berufung gegen das am 18. Dezember 2014 zugestellte Urteil des Verwaltungsgerichts eingelegt, die von diesem wegen einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im Hinblick auf die Frage, welche Kriterien bei der Klassifizierung einer öffentlichen Einrichtung nach Maßgabe des NKAG und der einschlägigen Straßenausbaubeitragssatzung anzuwenden seien, und wegen einer von der Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht vom 21. Oktober 2014 (9 ME 255/13) abweichenden Schwerpunktsetzung bei der Klassifizierung der öffentlichen Einrichtung gemäß § 124 a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 124 Abs. 2 Nr. 3 und 4 VwGO zugelassen worden ist.Rn. 49 Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (…siehe u. a. Beschlüsse vom 2.9.2015 - 9 LA 274/14 - 1. Leitsatz und Rn. 3 in juris, vom 21.10.2014 - 9 ME 255/13 - Rn. 3 ff. in juris …und vom 12.3.2004 - 9 ME 45/04 - Rn. 3 in juris) ist für die Einstufung einer Straße bzw. für die Festlegung des besonderen Vorteils der Allgemeinheit vom Straßenausbau im Sinne des § 6 Abs. 5 Satz 4 NKAG von ausschlaggebender Bedeutung, welcher Verkehr zu den vom Straßenausbau bevorteilten Anlieger- und Hinterliegergrundstücken hinführt und von ihnen ausgeht und welchen Anteil dieser sogenannte Ziel- und Quellverkehr zu und von den bevorteilten Grundstücken am Gesamtverkehrsaufkommen auf der betreffenden Straße ausmacht.
Rn. 50 Eine Einstufung als überwiegend dem Anliegerverkehr dienende öffentliche Einrichtung, die es rechtfertigt, den Anliegern den deutlich größten Teil des beitragsfähigen Aufwands aufzuerlegen, ist nach der Rechtsprechung des Senats erst dann gerechtfertigt, wenn der Anliegerverkehr den Fremdverkehr spürbar übersteigt (Senatsbeschluss vom 21.10.2014, a.a.O.), was erst bei einem Anteil des Anliegerverkehrs von mehr als 60 % anzunehmen ist.
Überwiegt der Fremdverkehr deutlich, was bei einem Anteil des Fremdverkehrs von mehr als 60 % anzunehmen ist, liegt straßenausbaubeitragsrechtlich regelmäßig eine Durchgangsstraße vor (Senatsbeschluss vom 21.10.2014, a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 19.02.2020 - 9 LB 132/17
Allwetterbad; Anliegerstraße; Ausbaubeitrag; Ausbaubeitragsrecht; Ausbaumaßnahme; …
Vielmehr ist bei Anwendung des dargestellten Maßstabs auf die jeweiligen Verhältnisse im Einzelfall eine typisierende Betrachtung vorzunehmen, die zwar die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse zugrunde legen muss, diese aber (zumindest im Regelfall) nur anhand von Erfahrungswerten zu ermitteln braucht (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 16.7.2019 - 9 LA 45/18 - juris Rn. 12 und vom 9.1.2018 - 9 LA 83/17 -, a. a. O., unter Hinweis auf Senatsbeschluss vom 21.10.2014 - 9 ME 255/13 - juris Rn. 5 m. w. N.). - VG Lüneburg, 06.03.2018 - 3 A 105/15
Abschnitt; Abschnittsbildung; Austausch; Leuchtenköpfe
Dabei zählen lediglich solche Grundstücke nicht zu den vom Straßenausbau bevorteilten Grundstücken, die weder an die maßgebliche öffentliche Einrichtung angrenzen, noch sonst mit ihr durch eine Zuwegung verbunden sind (Nds. OVG, Beschl. v. 21.10.2014 - 9 ME 255/13 -, juris Rn. 9).
- OVG Niedersachsen, 16.07.2019 - 9 LA 45/18
Anliegerstraße; Anliegerverkehr; Busverkehr; Durchgangsverkehr; Einstufung; …
Vielmehr ist bei Anwendung des dargestellten Maßstabs auf die jeweiligen Verhältnisse im Einzelfall eine typisierende Betrachtung vorzunehmen, die zwar die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse zugrunde legen muss, diese aber (zumindest im Regelfall) nur anhand von Erfahrungswerten zu ermitteln braucht (vgl. Senatsbeschluss vom 9.1.2018 - 9 LA 83/17 - unter Hinweis auf Senatsbeschluss vom 21.10.2014 - 9 ME 255/13 - juris Rn. 5 m. w. N.). - VG Lüneburg, 23.09.2021 - 3 B 15/21
Beleuchtung; Hinterliegergrundstück; Straßenausbaubeitrag
Die Einstufung einer Straße als Anliegerstraße, die es rechtfertigt, den Anliegern den deutlich größten Teil des beitragsfähigen Aufwands aufzuerlegen, ist dann gerechtfertigt, wenn der Anliegerverkehr den Fremdverkehr spürbar übersteigt (…vgl. Nds. OVG, Urt. v. 9.8.2016 - 9 LC 29/15 -, juris Rn. 50; Beschl. v. 21.10.2014 - 9 ME 255/13 -, juris Rn. 6), was erst bei einem Anteil des Anliegerverkehrs von mehr als 60 v.H. anzunehmen ist. - OVG Niedersachsen, 02.09.2015 - 9 LA 274/14
Anliegeranteil; Außenbereichsstraße; Einstufung; Gemeindeanteil; Straße; …
Rn. 3 Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (siehe u. a. Beschlüsse vom 21.10.2014 - 9 ME 255/13 - und 12.3.2004 - 9 ME 45/04 - Rn. 3 in juris, jeweils m.w.N.) ist für die Einstufung einer Straße bzw. für die Festlegung des besonderen Vorteils der Allgemeinheit vom Straßenausbau im Sinne des § 6 Abs. 5 Satz 4 NKAG von ausschlaggebender Bedeutung, welcher Verkehr zu den vom Straßenausbau bevorteilten Anlieger- und Hinterliegergrundstücken hinführt und von ihnen ausgeht und welchen Anteil dieser sogenannte Ziel- und Quellverkehr zu und von den bevorteilten Grundstücken am Gesamtverkehrsaufkommen auf der betreffenden Straße ausmacht. - VG Lüneburg, 26.06.2020 - 3 A 224/16
Abschnittsbildung; Anlagenbegriff; Ausbau, weiterer; Betrachtungsweise, …
Eine bei natürlicher Betrachtungsweise einheitliche öffentliche Einrichtung kann aus Gründen des Straßenausbaubeitragsrechts rechtlich in zwei öffentliche Einrichtungen zerfallen, wenn wesentliche Teilstrecken verschiedenen Straßentypen (beispielsweise einerseits einer Anliegerstraße und andererseits einer Straße mit starkem innerörtlichen Verkehr) zuzuordnen sind und demzufolge zu unterschiedlichen Gemeindeanteilen an den Ausbaukosten führen (…Nds. OVG, Beschl. v. 12.3.2004 - 9 ME 45/04 -, juris Rn. 6 ff.; ferner Beschl. v. 21.10.2014 - 9 ME 255/13 -, juris Rn. 3). - VG Braunschweig, 20.03.2024 - 8 A 440/21
Abweichende Verteilungsregelung; Anliegeranteil; Anwendungsbereich der Satzung; …
Vielmehr ist bei Anwendung des dargestellten Maßstabs auf die jeweiligen Verhältnisse im Einzelfall eine typisierende Betrachtung vorzunehmen, die zwar die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse zugrunde legen muss, diese aber (zumindest im Regelfall) nur anhand von Erfahrungswerten zu ermitteln braucht (vgl. Nds. OVG, Beschluss v. 09.01.2018 - 9 LA 83/17 -, unter Hinweis auf den Beschluss v. 21.10.2014 - 9 ME 255/13 -, juris Rn. 5 m.w.N.). - VG Lüneburg, 06.04.2021 - 3 A 15/17
Herstellung, technisch; Straßenbaulast; Straßenbaulast, Übernahme der; …
Die Einstufung einer Straße als Anliegerstraße, die es rechtfertigt, den Anliegern den deutlich größten Teil des beitragsfähigen Aufwands aufzuerlegen, ist dann gerechtfertigt, wenn der Anliegerverkehr den Fremdverkehr spürbar übersteigt (Nds. OVG, Beschl. v. 21.10.2014 - 9 ME 255/13 -, juris Rn. 6), was erst bei einem Anteil des Anliegerverkehrs von mehr als 60 % anzunehmen ist. - VG Braunschweig, 21.12.2022 - 8 A 33/20
Alleenartig; Anlagenbegriff; Anliegerstraße; Ausbauzustand; Durchgangsstraße; …
Vielmehr ist bei Anwendung des dargestellten Maßstabs auf die jeweiligen Verhältnisse im Einzelfall eine typisierende Betrachtung vorzunehmen, die zwar die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse zugrunde legen muss, diese aber (zumindest im Regelfall) nur anhand von Erfahrungswerten zu ermitteln braucht (vgl. Nds. OVG, B. v. 09.01.2018 - 9 LA 83/17 - unter Hinweis auf B. v. 21.10.2014 - 9 ME 255/13 - juris Rn. 5 m. w. N.).
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