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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 04.06.2003 - 9 ME 60/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,23413
OVG Niedersachsen, 04.06.2003 - 9 ME 60/03 (https://dejure.org/2003,23413)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.06.2003 - 9 ME 60/03 (https://dejure.org/2003,23413)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Juni 2003 - 9 ME 60/03 (https://dejure.org/2003,23413)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 Abs 1 KAG ND; § 6 Abs 6 KAG ND
    Abwasserkanal; betriebsfertige Herstellung; Entwässerung; Entwässerungsmöglichkeit; Grundstücksanschluss; Herstellung; Kanalbaubeitrag; Vorteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 292
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 13.07.1995 - 9 M 1462/95
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.06.2003 - 9 ME 60/03
    Es entspricht vielmehr der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 10.1.1995 - 9 M 527/94 -, vom 31.3.1995 - 9 M 7995/94 -, vom 13.7.1995 - 9 M 1462/95 - …und vom 31.5.1999 - 9 L 1960/99 - ebenso das Schrifttum, vgl. z.B. Klausing, in: Driehaus, Kommunalabgabengesetz, Stand: Januar 2003 § 8 Rdnr. 1050 a) und auch der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts - beispielsweise zur Bevorteilung von Hinterliegergrundstücken -, dass die Erhebung eines Kanalbaubeitrags nur bei einem gesicherten und dauerhaften Vorteil gerechtfertigt ist.
  • OVG Niedersachsen, 11.05.2022 - 9 LB 263/21

    Anschluss; Festsetzungsverjährung; Genehmigung; Grundstücksanschluss; …

    Rn. 40 Wie der Senat in seinem Beschluss vom 9. November 2021 (9 LA 415/19) ausgeführt hat, setzt nach seiner Rechtsprechung die Erhebung eines Beitrags nach § 6 Abs. 1 NKAG allerdings auch im Kanalbaubeitragsrecht voraus, dass der Grundstückseigentümer die auf Dauer gesicherte Möglichkeit zur Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung hat und ihm dadurch dauerhaft besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen (…Beschlüsse vom 21.9.2006 - 9 LA 2/06 - juris Rn. 6 und vom 4.6.2003 - 9 ME 60/03 - juris Rn. 1;… vgl. auch Senatsbeschluss vom 13.7.1995 - 9 M 1462/95 - juris Rn. 19).

    Besteht diese Möglichkeit für die Entwässerung eines Grundstücks oder bestimmter Teilflächen davon aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls ausnahmsweise nicht, so fehlt es hinsichtlich dieser (folglich nicht bevorteilten) Grundstücksflächen an der - für das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht erforderlichen - betriebsfertigen Herstellung im Rechtssinn (Beschluss vom 4.6.2003, a. a. O., Rn. 2;… vgl. Senatsbeschluss vom 21.9.2006, a. a. O., Rn. 6;… Blomenkamp, a. a. O., § 8 Rn. 1050 und Unkel, daselbst, § 8 Rn. 542).

    Durch die Herstellung des Anschlusses an irgendeiner Stelle wird im Regelfall die gesamte Grundstücksfläche bevorteilt, weil es der Eigentümer fast immer in der Hand hat, nach der ihm obliegenden Herstellung der privaten Grundstücksentwässerungsanlage alle bebaubaren Teile seines großen Grundstücks über den Anschluss zu entwässern (Senatsbeschluss vom 4.6.2003 - 9 ME 60/03 - juris Rn. 2).

    Nur wenn die tatsächliche und rechtliche Möglichkeit für die Entwässerung eines Grundstücks oder bestimmter Teilflächen davon aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls ausnahmsweise nicht besteht, fehlt es hinsichtlich dieser (folglich nicht bevorteilten) Grundstücksflächen an der - für das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht erforderlichen - betriebsfertigen Herstellung im Rechtssinn (Senatsbeschluss vom 4.6.2003, a. a. O., Rn. 2).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.2004 - 8 A 10380/04

    Beitragspflicht während eines Umlegungsverfahrens

    Die Dauerhaftigkeit der grundstücksbezogenen Vorteilslage ist aber Voraussetzung der Beitragsentstehung (s. z.B. Nds. OVG, Beschluss vom 04. Juni 2003 - 9 ME 60/03; juris; Bad.-Württemb. VGH, Urteil vom 27. Juni 2002 -2 S 807/01 - juris;… Lohmann, aaO., Rn 857).
  • VG Hannover, 03.02.2026 - 1 A 5251/22

    Abfalldeponie; Abwasserbeitrag; Vorteilslage; Außenbereichsgrundstück; …

    Durch die Herstellung des Anschlusses an irgendeiner Stelle wird im Regelfall die gesamte Grundstücksfläche bevorteilt, weil es der Eigentümer fast immer in der Hand hat, nach der ihm obliegenden Herstellung der privaten Grundstücksentwässerungsanlage alle bebaubaren Teile seines großen Grundstücks über den Anschluss zu entwässern (Nds. OVG, Beschl. v. 04.06.2003 - 9 ME 60/03 -, juris Rn. 2).

    aa) Die Erhebung eines Abwasserbeitrags ist nur bei Bestehen eines gesicherten und dauerhaften Vorteils gerechtfertigt (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 04.06.2003 - 9 ME 60/03 -, juris Rn. 1;… Blomenkamp, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2015, § 8 Rn. 1017).

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