Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2018 - 9 N 12.18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 8 Abs 7 S 2 KAG BB, ZwVerbSichG BB
Sinn und Zweck des ZwVerbStabG (juris: ZwVerbSichG BB), Heranziehung zu einem Trinkwasserbeitrag - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 124 VwGO, § 124a VwGO, § 8 Abs 7 S 2 KAG BB
Schmutzwasseranschlussbeitrag; Beitragsgrundstück im "Gründungsgebiet"; Entstehung der sachlichen Beitragspflicht; Gesetzesänderung; Rückwirkung; Vertrauensschutz; hypothetische Festsetzungsverjährung; Gründungsmangel; Verbandsbeitritte; Gemeindebeitritte; gesetzliche ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Cottbus, 18.12.2017 - 6 K 826/14
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2018 - 9 N 12.18
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2018 - 9 N 12.18
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2017 - 9 S 14.16
Beitragserhebung unter Beachtung der Hemmungsregelung des KAG BB § 12 Abs 3; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2018 - 9 N 12.18
Der Landesgesetzgeber wollte Rechtsicherheit u. a. für die "bisherige" Tätigkeit der Wasser- und Abwasserzweckverbände schaffen (vgl. LT-Drs. 2/5171, Vorblatt, Buchstabe B; s. dazu auch bereits OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2017 - OVG 9 S 14.16 -, juris Rn. 17).Diese Maßnahmen sind überdies dem Einwand entzogen, sie seien wegen der Gründungsfehler rechtswidrig oder gar unwirksam (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2017 - OVG 9 S 14.16 -, juris Rn. 17).
Ist die Festsetzungsverjährung anlagenbezogen, so gilt dies denknotwendig auch für die an die Regelungen über die Festsetzungsverjährung anknüpfende "hypothetische Festsetzungsverjährung", auf die sich der vom Bundesverfassungsgericht (…a. a. O.) angenommene Vertrauensschutz stützt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 11. Februar 2016 OVG 9 B 43.15 -, juris, Rn. 27;… Urteil vom 11. Februar 2016 - OVG 9 N 1.16 -, juris, Rn. 32;… Beschluss vom 20. Januar 2017 - OVG 9 S 28.16 -, juris, Rn. 9; Beschluss vom 28. Juni 2017 - OVG 9 S 14.16 -, juris, Rn. 16).
Nur Maßnahmen, die nicht als Teil der einmal begonnenen Herstellung der Anlage und auch nicht als deren Erweiterung, Erneuerung oder Verbesserung einzuordnen sind, führen zur Herstellung einer beitragsrechtlich neuen Anlage und können damit aus Sicht einzelner Grundstücke eine sozusagen "zweite" Herstellungsbeitragspflicht auslösen (s. zu alledem bereits OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2017 - OVG 9 S 14.16 -, juris, Rn. 18).
Gibt es dort ein Beitrittsgebiet, liegt es nach der Verkehrsauffassung nahe, dass es auf der Anlagenebene auch ein "Erweiterungsgebiet" gibt (so schon OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2017 - OVG 9 S 14.16 -, juris, Rn. 20).
Diese Auslegung galt auch für die Fälle, in denen ursprünglich nicht die Absicht bestanden hatte, "Altanschließer" zu Beiträgen heranzuziehen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2017 - OVG 9 S 14.16 -, juris, Rn. 29 ff.).
Danach konnten im Zeitpunkt der Änderung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG auch die "Altanschließer" davon ausgehen, nicht mehr zu einem Anschlussbeitrag herangezogen werden zu können, wenn der Zweckverband nur früh genug einen ersten Satzungsgebungsversuch unternommen hatte, und zwar unabhängig davon, ob die erste Satzung ihre Grundstücke mutmaßlich erfasst hatte oder nicht (so bereits OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2017 - OVG 9 S 14.16 -, juris Rn. 34).
Insbesondere hat der Landesgesetzgeber die Zweckverbandsstabilisierung nicht mit verjährungshemmenden Regelungen flankiert (vgl. auch hierzu den OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2017 - OVG 9 S 14.16 -, juris, Rn. 33).
- BVerwG, 22.03.2007 - 10 BN 5.06
Äquivalenzprinzip, kommunaler Abwasserverband, Rechtsnachfolge, Trägerwechsel, …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2018 - 9 N 12.18
Zwar verlieren Grundstückseigentümer, die schon einen Beitrag in Bezug auf eine Anlage gezahlt haben, durch das Aufgehen dieser Anlage in einer rechtlich anderen Anlage ohnehin nicht den Schutz des Gleichheitssatzes und des Äquivalenzprinzips, sondern können ggf. einen Belastungsausgleich verlangen, wenn es um die Abgabenerhebung bezüglich der anderen Anlage geht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. März 2007 - 10 BN 5.06 -, juris, Rn. 10). - BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2018 - 9 N 12.18
Das ist keine "Neuerfindung" aus Anlass der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/15 - (juris), sondern beitragsrechtlich lange anerkannt (vgl. etwa OVG Weimar…, Beschluss vom 3. Mai 2007 - 4 EO - 101 -, juris, Rn. 38; VGH München…, Urteil vom 14. April 2011 - 20 BV 11.133 -, juris, Rn. 34;… Urteil vom 19. Mai 2010 - 20 N 09.3077 -, juris, Rn. 42;… Beschluss vom 29. Juni 2006 - 23 N 05.3090 -, juris, Rn. 27).
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.02.2016 - 9 B 43.15
Heranziehung zu einem Schmutzwasseranschlussbeitrag nach stattgebender …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2018 - 9 N 12.18
Ist die Festsetzungsverjährung anlagenbezogen, so gilt dies denknotwendig auch für die an die Regelungen über die Festsetzungsverjährung anknüpfende "hypothetische Festsetzungsverjährung", auf die sich der vom Bundesverfassungsgericht (…a. a. O.) angenommene Vertrauensschutz stützt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Februar 2016 OVG 9 B 43.15 -, juris, Rn. 27;… Urteil vom 11. Februar 2016 - OVG 9 N 1.16 -, juris, Rn. 32;… Beschluss vom 20. Januar 2017 - OVG 9 S 28.16 -, juris, Rn. 9;… Beschluss vom 28. Juni 2017 - OVG 9 S 14.16 -, juris, Rn. 16). - OVG Brandenburg, 08.06.2000 - 2 D 29/98
Normenkontrollantrag gegen Beitragssatzungen für Wasserversorgung; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2018 - 9 N 12.18
Das OVG Frankfurt (Oder) hatte § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG a. F. inzwischen mit Urteil vom 8. Juni 2000 - 2 D 29/98.NE -, juris, dahin ausgelegt, dass im Falle eines wegen Rechtsfehlern erfolglosen früheren Satzungsgebungsversuchs die Beitragspflicht in Bezug auf bestimmte Grundstücke nur durch eine wirksame Satzung zur Entstehung gebracht werden konnte, die auf das Inkrafttretens-datum der früheren Satzung (oder einen in dieser Satzung geregelten späteren Zeitpunkt) zurückwirkte (…a.a.O., Rn. 43). - VGH Bayern, 29.06.2006 - 23 N 05.3090
Umwandlung eines Zweckverbandes vom "Innenverband" zum "Außenverband" - …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2018 - 9 N 12.18
Das ist keine "Neuerfindung" aus Anlass der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/15 - (juris), sondern beitragsrechtlich lange anerkannt (vgl. etwa OVG Weimar…, Beschluss vom 3. Mai 2007 - 4 EO - 101 -, juris, Rn. 38; VGH München…, Urteil vom 14. April 2011 - 20 BV 11.133 -, juris, Rn. 34;… Urteil vom 19. Mai 2010 - 20 N 09.3077 -, juris, Rn. 42; Beschluss vom 29. Juni 2006 - 23 N 05.3090 -, juris, Rn. 27). - OVG Berlin-Brandenburg, 20.01.2017 - 9 S 28.16
Auswirkungen einer Eingemeindung auf die Anschlussmöglichkeit
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2018 - 9 N 12.18
Ist die Festsetzungsverjährung anlagenbezogen, so gilt dies denknotwendig auch für die an die Regelungen über die Festsetzungsverjährung anknüpfende "hypothetische Festsetzungsverjährung", auf die sich der vom Bundesverfassungsgericht (…a. a. O.) angenommene Vertrauensschutz stützt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 11. Februar 2016 OVG 9 B 43.15 -, juris, Rn. 27;… Urteil vom 11. Februar 2016 - OVG 9 N 1.16 -, juris, Rn. 32; Beschluss vom 20. Januar 2017 - OVG 9 S 28.16 -, juris, Rn. 9;… Beschluss vom 28. Juni 2017 - OVG 9 S 14.16 -, juris, Rn. 16). - VGH Bayern, 19.05.2010 - 20 N 09.3077
Beitragssatzung für die Verbesserung der Entwässerungseinrichtung der Stadt …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2018 - 9 N 12.18
Das ist keine "Neuerfindung" aus Anlass der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/15 - (juris), sondern beitragsrechtlich lange anerkannt (vgl. etwa OVG Weimar…, Beschluss vom 3. Mai 2007 - 4 EO - 101 -, juris, Rn. 38; VGH München…, Urteil vom 14. April 2011 - 20 BV 11.133 -, juris, Rn. 34; Urteil vom 19. Mai 2010 - 20 N 09.3077 -, juris, Rn. 42;… Beschluss vom 29. Juni 2006 - 23 N 05.3090 -, juris, Rn. 27). - VGH Bayern, 14.04.2011 - 20 BV 11.133
Herstellungsbeitrag für öffentliche Wasserversorgungseinrichtung; Verstöße gegen …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2018 - 9 N 12.18
Das ist keine "Neuerfindung" aus Anlass der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/15 - (juris), sondern beitragsrechtlich lange anerkannt (vgl. etwa OVG Weimar…, Beschluss vom 3. Mai 2007 - 4 EO - 101 -, juris, Rn. 38; VGH München, Urteil vom 14. April 2011 - 20 BV 11.133 -, juris, Rn. 34;… Urteil vom 19. Mai 2010 - 20 N 09.3077 -, juris, Rn. 42;… Beschluss vom 29. Juni 2006 - 23 N 05.3090 -, juris, Rn. 27).
- VG Cottbus, 20.11.2019 - 4 K 1583/14 Ein derart gelegenes Grundstück, das bereits vor dem Jahr 2000 die Anschlussmöglichkeit oder einen tatsächlichen Anschluss an die Wasserversorgungsanlage erhalten hat, kann wegen eingetretener hypothetischer Festsetzungsverjährung aufgrund des Umstandes, dass die erste Wasserversorgungsabgabensatzung des Zweckverbandes am 17. November 1994 beschlossen und am 22. Dezember 1994 öffentlich bekannt gemacht wurde, nicht mehr zu einem Beitrag herangezogen werden, wobei der Verband insbesondere nicht einwenden kann, dass durch die seit Verbandsgründung erfolgten Veränderungen - etwa infolge des Beitritts von weiteren Gemeinden - sich die Anlage in einer Weise verändert habe, dass die Anlage, auf die sich die in Rede stehende Beitragserhebung beziehe, nicht mehr mit der Anlage in den 1990-er Jahren identisch sei (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Mai 2018 - OVG 9 N 12.18 - juris).Um nicht in Konflikt mit der hypothetischen Festsetzungsverjährung zu kommen, hätte - bei unterstellter erstmaliger Inanspruchnahmemöglichkeit (erst) im Jahre 1999 - spätestens bis zum Ablauf des Jahres 2003 ein erster Beitragsbescheid erlassen worden sein müssen.
- VG Cottbus, 12.12.2019 - 4 K 622/16
Schmutzwasserbeitrag
Ein derart gelegenes Grundstück, das bereits vor dem Jahr 2000 die Anschlussmöglichkeit oder einen tatsächlichen Anschluss an die Wasserversorgungsanlage erhalten hat, konnte wegen eingetretener hypothetischer Festsetzungsverjährung aufgrund des Umstandes, dass die erste Wasserversorgungsabgabensatzung des Zweckverbandes am 17. November 1994 beschlossen und am 22. Dezember 1994 öffentlich bekannt gemacht wurde, nicht mehr zu einem Beitrag herangezogen werden, wobei der Verband insbesondere nicht einwenden kann, dass durch die seit Verbandsgründung erfolgten Veränderungen - etwa infolge des Beitritts von weiteren Gemeinden - sich die Anlage in einer Weise verändert habe, dass die Anlage, auf die sich die in Rede stehende Beitragserhebung beziehe, nicht mehr mit der Anlage in den 1990-er Jahren identisch sei (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Mai 2018 - OVG 9 N 12.18 - juris).
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Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2018 - 9 N 12.18 |
Verfahrensgang
- VG Cottbus, 18.12.2017 - 6 K 826/14
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2018 - 9 N 12.18
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2018 - 9 N 12.18
Wird zitiert von ... (8)
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2018 - 4 L 97/17
Erfordernis der subjektiven Rechtsverletzung in VwGO § 113 Abs 1 S 1 bei …
Rn. 54 Ebenfalls nicht entschieden werden muss, ob eine Beitragserhebung trotz einer möglichen unzulässigen Rückwirkung des § 6 Abs. 6 Satz 2 KAG LSA deshalb zulässig sein könnte, weil hier ein Wechsel des Einrichtungs- und Aufgabenträgers stattgefunden hat (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 28. September 2017 - 4 M 131/17 -, zit. nach JURIS, m.w.N.; vgl. dazu auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 3. Juli 2018 - OVG 9 N 4.18 -, Beschl. v. 24. Mai 2018 - OVG 9 N 12.18 - und v. 28. Juni 2017 - OVG 9 S 14/16 -, jeweils zit. nach JURIS). - VG Cottbus, 22.09.2020 - 4 K 1787/14
Beiträge
Hat also wegen des Eintritts "hypothetischer Festsetzungsverjährung" Vertrauensschutz gegenüber der Änderung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG bestanden, so greift dieser nicht mehr, wenn es nunmehr um eine Beitragserhebung in Bezug auf eine rechtlich andere Anlage geht (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Mai 2018 - OVG 9 N 12.18 -, Rn 20, juris). - VG Cottbus, 14.05.2020 - 6 L 84/20 Hat also wegen des Eintritts "hypothetischer Festsetzungsverjährung" Vertrauensschutz gegenüber der Änderung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG bestanden, so greift dieser nicht mehr, wenn es nunmehr um eine Beitragserhebung in Bezug auf eine rechtlich andere Anlage geht (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Mai 2018 - OVG 9 N 12.18 -, juris Rn 20).
- VG Cottbus, 14.05.2020 - 6 K 1723/15 Hat also wegen des Eintritts "hypothetischer Festsetzungsverjährung" Vertrauensschutz gegenüber der Änderung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG bestanden, so greift dieser nicht mehr, wenn es nunmehr um eine Beitragserhebung in Bezug auf eine rechtlich andere Anlage geht (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Mai 2018 - OVG 9 N 12.18 -, juris Rn 20).
- VG Cottbus, 19.11.2019 - 4 K 400/18
Schmutzwasserbeitrag
Hat also wegen des Eintritts "hypothetischer Festsetzungsverjährung" Vertrauensschutz gegenüber der Änderung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG bestanden, so greift dieser nicht mehr, wenn es nunmehr um eine Beitragserhebung in Bezug auf eine rechtlich andere Anlage geht (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Mai 2018 - OVG 9 N 12.18 -, juris Rn 20). - VG Cottbus, 16.08.2021 - 6 K 734/19 Hat also wegen des Eintritts "hypothetischer Festsetzungsverjährung" Vertrauensschutz gegenüber der Änderung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG bestanden, so greift dieser nicht mehr, wenn es nunmehr um eine Beitragserhebung in Bezug auf eine rechtlich andere Anlage geht (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Mai 2018 - OVG 9 N 12.18 -, juris Rn 20).
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2018 - 9 N 4.18
Wasserversorgungsbeitrag; Beitragsgrundstück im "Beitrittsgebiet" eines …
Dazu muss indessen die Lebensgeschichte der ersten Anlage, an die das Grundstück anschließbar gewesen ist, abgebrochen sein und stattdessen die Lebensgeschichte einer zweiten Anlage begonnen haben (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Mai 2018 - OVG 9 N 12.18 -, juris Rn 20). - VG Cottbus, 26.08.2021 - 6 K 950/19 Hat also wegen des Eintritts "hypothetischer Festsetzungsverjährung" Vertrauensschutz gegenüber der Änderung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG bestanden, so greift dieser nicht mehr, wenn es nunmehr um eine Beitragserhebung in Bezug auf eine rechtlich andere Anlage geht (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Mai 2018 - OVG 9 N 12.18 -, juris Rn 20).
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