Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2011 - 9 N 28.09 |
Verfahrensgang
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2011 - 9 N 28.09
- VerfG Brandenburg, 21.09.2012 - VfGBbg 46/11
Wird zitiert von ... (2)
- VerfG Brandenburg, 21.09.2012 - VfGBbg 46/11
Inanspruchnahme von Altanschließern zu Abwasseranschlussbeiträgen für …
Rn. 21 Den Antrag des Beschwerdeführers auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil wies das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 8. August 2011 (OVG 9 N 28.09) zurück.Die Annahme eines Gleichheitsverstoßes wegen einer strukturell defizitären Umsetzung der durch die Satzung begründeten Beitragspflichten scheidet jedoch aus, weil zum Zeitpunkt des Ergehens der angegriffenen Entscheidungen die sich nunmehr aus § 12 Abs. 3a KAG ergebende Festsetzungsfrist (31. Dezember 2011) noch nicht abgelaufen war (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. August 2011 - OVG 9 N 28.09 -, S. 6 des Beschlussabdrucks).
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2017 - 3 A 21.16
Entschädigung wegen unangemessener Dauer eines Klageverfahrens
In der Folgezeit bekräftigte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Beschlüsse vom 8. August 2011 - OVG 9 N 28.09 -, 16. Juli 2014 - OVG 9 N 69.14 - juris und 29. September 2014 - OVG 9 N 40.14 -) diese Rechtsauffassung ausdrücklich und ließ die Berufung insoweit nicht zu, wodurch deutlich wird, dass es (erneuten) Klärungsbedarf in einem Berufungsverfahren nicht sah.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".