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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2011 - 9 N 28.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,102704
OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2011 - 9 N 28.09 (https://dejure.org/2011,102704)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.08.2011 - 9 N 28.09 (https://dejure.org/2011,102704)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. August 2011 - 9 N 28.09 (https://dejure.org/2011,102704)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VerfG Brandenburg, 21.09.2012 - VfGBbg 46/11

    Inanspruchnahme von Altanschließern zu Abwasseranschlussbeiträgen für …

    Rn. 21 Den Antrag des Beschwerdeführers auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil wies das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 8. August 2011 (OVG 9 N 28.09) zurück.

    Die Annahme eines Gleichheitsverstoßes wegen einer strukturell defizitären Umsetzung der durch die Satzung begründeten Beitragspflichten scheidet jedoch aus, weil zum Zeitpunkt des Ergehens der angegriffenen Entscheidungen die sich nunmehr aus § 12 Abs. 3a KAG ergebende Festsetzungsfrist (31. Dezember 2011) noch nicht abgelaufen war (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. August 2011 - OVG 9 N 28.09 -, S. 6 des Beschlussabdrucks).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2017 - 3 A 21.16

    Entschädigung wegen unangemessener Dauer eines Klageverfahrens

    In der Folgezeit bekräftigte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Beschlüsse vom 8. August 2011 - OVG 9 N 28.09 -, 16. Juli 2014 - OVG 9 N 69.14 - juris und 29. September 2014 - OVG 9 N 40.14 -) diese Rechtsauffassung ausdrücklich und ließ die Berufung insoweit nicht zu, wodurch deutlich wird, dass es (erneuten) Klärungsbedarf in einem Berufungsverfahren nicht sah.
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