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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2018 - 9 N 29.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,1963
OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2018 - 9 N 29.14 (https://dejure.org/2018,1963)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.01.2018 - 9 N 29.14 (https://dejure.org/2018,1963)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. Januar 2018 - 9 N 29.14 (https://dejure.org/2018,1963)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Entstehung der sachlichen Anschlussbeitragspflicht; heranführen eine Anschlussleitung an die "Grenzlinie"; Ausfüllung des satzungsrechtlichen Erfordernisses des "auf die Höhe des Grundstücks führen"

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 124 VwGO, § 8 Abs 7 S 2 KAG BB
    Anschlussbeitrag; Entstehung der sachlichen Beitragspflicht; Anschlussmöglichkeit; Anschlussrecht; Ver- oder Entsorgungssatzung; technische Satzung; Erschlossensein; Hauptleitung; Grundstück; Heranführen; Grenzlinie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2003 - 15 A 2254/01

    Beitragspflicht und tatsächliche Anschlussmöglichkeit

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2018 - 9 N 29.14
    Nach der Rechtsprechung des OVG Münster zum Kanalanschlussbeitragsrecht (Urteil vom 1. April 2003 - 15 A 2254/01 -, juris), die auf das Trinkwasserbeitragsrecht übertragen werden könne, werde mit einer solchen Satzungsregelung ausgedrückt, dass ein Anschlussrecht erst dann entstehe, wenn in dem an das Grundstück angrenzenden Straßenbereich eine betriebsfertige Leitung vorhanden sei.

    Rn. 6 Der Zulassungsantrag macht zunächst geltend, die Frage der Erschließung des Beitragsgrundstücks durch die Hauptleitung könne nicht unter Rückgriff auf das Urteil des OVG Münster vom 1. April 2003 - 15 A 2254/01 -, juris, Rn. 14, beantwortet werden, weil die darin geprägte Formel ausdrücklich nicht für am Ende einer Sackgasse liegende Grundstücke gelten solle und es hier um ein solches Grundstück gehe.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2014 - 15 B 516/14

    Wann besteht für ein Grundstück die Anschlussmöglichkeit an einen Kanal?

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2018 - 9 N 29.14
    Zwar geht inzwischen auch das OVG Münster davon aus, dass eine in einer Straße verlegte Hauptleitung ein an die Straße anliegendes Grundstück erschließt, wenn sie "bis in dessen Höhe herangeführt" ist (vgl. Beschluss vom 26. Mai 2014 - 15 B 516/14 -, juris, Rn. 6).

    Das OVG Münster geht im Urteil vom 26. Mai 2014, a. a. O., davon aus, dass die Hauptleitung regelmäßig nur dann bis in Höhe des Grundstücks geführt ist, wenn die schon im Urteil vom 1. April 2003 aufgestellten Mindestanforderungen erfüllt sind.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2026 - 9 B 8.20

    Anerkenntnis, Anschlussmöglichkeit, Außenbereich, Bauherrenerklärung, …

    Das setzt aus Gründen der Rechtssicherheit regelmäßig eine in der Straße vor dem Grundstück verlegte öffentliche Hauptleitung voraus, die bis "vor" das Grundstück geführt ist, das heißt in den Straßenabschnitt mit gemeinsamer Grenze von Grundstück und Straße (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Januar 2018 - OVG 9 N 29.14 -, juris Rn. 9).
  • VG Cottbus, 09.05.2019 - 6 K 423/17

    Schmutzwasserbeitrag

    Ein - wie hier - Vorderliegergrundstück ist insoweit durch eine Entwässerungseinrichtung in der Regel (zumindest) dann erschlossen, wenn es an einer öffentlichen Verkehrsfläche liegt, in der ein zur Einrichtung gehörender, betriebsfertiger Kanal verläuft, der bis an die Grundstücksgrenze herangeführt ist (vgl. im Einzelnen OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 26. Januar 2018 - 9 N 29.14 -, juris; OVG Nordrhein- Westfalen…, Urteil vom 1. April 2003 - 15 A 2254/01 -, juris, Rn. 14,).Der Begriff der gemeingewöhnlichen Umstände richtet sich insoweit auf die Zumutbarkeit des Anschlusses im Hinblick auf den finanziellen Aufwand für die Anschlussleitungen (…vgl. Urteile der Kammer vom 20. Dezember 2016, jeweils a.a.O., Rn. 24 und Rn. 22; OVG Nordrhein- Westfalen…, Urteil vom 1. April 2003 - 15 A 2254/01 -, juris Rn. 8f., Beschluss vom 27. November 1997 - 15 A 7031/95 - S. 4 d. E. A.).
  • VG Potsdam, 12.12.2019 - 8 K 2983/14
    Dessen Voraussetzung ist jedenfalls dann erfüllt, wenn der öffentliche Kanal zumindest eine gedachte Linie berührt, die ihren Ausgangspunkt an einer der Schnittstellen von Grundstücksgrenze und Straße hat und mit dem Kanal einen rechten Winkel bildet (vgl. nur OVG Münster…, Urteil vom 1. April 2003 - 15 A 2254/01 -, juris Rn. 10 ff.;… Beschluss vom 26. Mai 2014 - 15 B 516/14 -, juris Rn. 6; siehe auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Januar 2018 - OVG 9 N 29.14 -, juris Rn. 5 ff.).
  • VG Cottbus, 14.09.2018 - 6 K 1174/14

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Hierfür ist mindestens erforderlich, dass der öffentliche Kanal die sog. Grenzlinie berührt, eine - gedachte - Linie, die ihren Ausgangspunkt an einer der Schnittstellen von Grundstücksgrenze und Straße hat und mit dem Kanal einen rechten Winkel bildet (vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 1. April 2003 - 15 A 2254/01 -, juris Rn. 10 ff. …sowie Beschluss vom 12. August 2009 - 15 A 2267/07 -, juris Rn. 32; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Januar 2018 - OVG 9 N 29.14 -, juris Rn. 7 ff.).
  • VG Potsdam, 25.07.2018 - 8 K 5455/17
    Macht der Satzungsgeber hingegen das Anschlussrecht vom Vorhandensein des Grundstücksanschlusses abhängig, besteht die Anschlussmöglichkeit erst nach dessen Herstellung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 28. Juni 2017 - OVG 9 S 14.16 -, juris, Rz. 22; vgl. auch Beschluss vom 26. Januar 2018 - OVG 9 N 29.14 -, juris, Rz. 10;… Kluge in Becker u.a., KAG Bbg, Stand September 2017, Rz. 28 zu § 10).
  • VG Cottbus, 07.09.2020 - 6 L 443/19
    Denn dann ist unter dem Gesichtspunkt der Vorteilsvermittlung die Anschlussmöglichkeit im Sinne des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG erst in diesem Zeitpunkt gegeben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 28. Juni 2017, - 9 S 14.16 -, juris Rn. 32; hierzu auch Beschluss vom 26. Januar 2018 - 9 N 29.14 -, juris Rn. 10; VG Cottbus…, Urteil vom 9. Mai 2019 - 6 K 423/17 -, juris Rn. 27;… Urteil vom 5. Juli 2012 - 6 K 844/11 -, juris Rn. 39;… Urteil vom 14. April 2016 - 6 K 1160/15 -, juris, Rn. 93).
  • VG Cottbus, 01.04.2020 - 6 K 1918/16

    Schmutzwasserbeitrag

    Bei einem Vorderliegergrundstück besteht eine tatsächliche Anschlussmöglichkeit in der Regel (zumindest) dann, wenn es an einer öffentlichen Verkehrsfläche liegt, in der ein zur Einrichtung gehörender, betriebsfertiger Kanal verläuft, der bis an die Grundstücksgrenze herangeführt ist (vgl. im Einzelnen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Januar 2018 - 9 N 29.14 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 1. April 2003 - 15 A 2254/01 -, juris, Rn. 14; VG Cottbus…, Urteil vom 9. Mai 2019 - 6 K 423/17 -, juris Rn. 22).
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