Rechtsprechung
| VGH Bayern, 26.07.1994 - 9 N 92.02455 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Bayern, 20.11.2012 - 22 A 10.40041
Planfeststellung zur Errichtung und zum Betrieb einer 110kV-Freileitung
Der Verordnungsgeber hat beim Erlass einer Landschaftsschutzgebietsverordnung grundsätzlich Ermessen, ob und in welchem Umfang er einzelne Teilbereiche, für welche die Voraussetzungen einer Unterschutzstellung als Landschaftsschutzgebiet nach Art. 10 BayNatSchG 2005 gegeben sind, in das förmlich festgesetzte Gebiet einbezieht; er wäre sogar nicht gehindert, nach abwägender Prüfung, ob die Preisgabe von Landschaftsschutz mit naturschutzrechtlichen Bestimmungen vereinbar ist und der Landschaftsschutz Nutzungsinteressen weichen soll, die Grenzen eines festgesetzten Landschaftsschutzgebiets trotz fortbestehender Voraussetzungen für die Unterschutzstellung enger zu ziehen (BayVGH, U.v. 26.7.1994 - 9 N 92.02455 - juris Rn. 12, m.w.N.; BVerwG, B.v. 18.12.1987 - 4 NB 1/87 - NVwZ 1988, 728). - VerfGH Bayern, 04.05.2012 - 10-VII-11
Unzulässigkeit einer gegen die Änderung einer Landschaftsschutzverordnung und …
Auf die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Normgeber Gebietsteile aus dem Schutzbereich einer Verordnung herausnehmen könnte, kommt es daher in diesem Zusammenhang nicht an (vgl. BVerwG vom 18.12.1987 = NVwZ 1988, 728/730; BayVGH vom 26.7.1994 Az. 9 N 92.02455; Egner in Engelhardt/Brenner/Fischer-Hüftle/Egner/Meßerschmidt, Naturschutzrecht in Bayern, RdNr. 21 zu Art. 10 BayNatSchG a. F.). - VGH Bayern, 19.06.2012 - 22 A 11.40018
Planfeststellung für Erneuerung einer Hochspannungsfreileitung
Der Verordnungsgeber hat beim Erlass einer Landschaftsschutzgebietsverordnung grundsätzlich Ermessen, ob und in welchem Umfang er einzelne Teilbereiche, für welche die Voraussetzungen einer Unterschutzstellung als Landschaftsschutzgebiet nach Art. 10 BayNatSchG 2005 gegeben sind, in das förmlich festgesetzte Gebiet einbezieht; er wäre sogar nicht gehindert, nach abwägender Prüfung, ob die Preisgabe von Landschaftsschutz mit naturschutzrechtlichen Bestimmungen vereinbar ist und der Landschaftsschutz Nutzungsinteressen weichen soll, die Grenzen eines festgesetzten Landschaftsschutzgebiets trotz fortbestehender Voraussetzungen für die Unterschutzstellung enger zu ziehen (BayVGH, U.v. 26.7.1994 - 9 N 92.02455 - juris Rn. 12, m.w.N.; BVerwG, B.v. 18.12.1987 - 4 NB 1/87 - NVwZ 1988, 728). - VerfGH Bayern, 13.05.2015 - 16-VII-14
Popularklage gegen Landschaftsschutzgebiet berührenden Bebauungsplan
Jede bauliche Entwicklung seither musste und muss so zwangsläufig in Konflikt mit den Festsetzungen der Anordnung vom 28. Oktober 1955 geraten (vgl. VerfGHE 65, 152/165; BayVGH vom 26.7.1994 - 9 N 92.02455 - juris Rn. 12). - VG München, 13.06.2012 - M 7 K 11.4737 Dass für die fragliche Fläche die naturschutzrechtlichen Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung als Landschaftsschutzgebiet gegeben sind, schafft noch keine Verpflichtung zum Erlass einer Landschaftsschutzverordnung (BayVGH, U. v. 26. Juli 1994 - 9 N 92.02455 - Rz 12).
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