Rechtsprechung
| VG Münster, 21.01.2009 - 9 Nc 202/08 |
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Münster, 21.01.2009 - 9 Nc 202/08
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2009 - 13 C 9/09
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2004 - 13 C 1283/04
Ermittlung von Ausbildungskapazitäten an einer Hochschule unter Berücksichtigung …
Auszug aus VG Münster, 21.01.2009 - 9 Nc 202/08
Rn. 51 Der Aufklärung eines etwaigen Einsatzes von Drittmittelbediensteten in der Pflichtlehre bedarf es nicht, weil deren eventuelle Leistungen nach der ständigen Rechtsprechung auch des OVG NRW (vgl. etwa Beschlüsse vom 31. März 2004 -13 C 471/04 - und vom 11. Mai 2004 - 13 C 1283/04 -) im Lehrangebot nicht zu berücksichtigen sind. - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2003 - 13 C 9/03
Ausgestaltung der Ermittlung der Jahresausbildungskapazität einer Hochschule für …
Auszug aus VG Münster, 21.01.2009 - 9 Nc 202/08
So sind, wie es auch in der Rechtsprechung des Gerichts und des OVG NRW zu letzterer vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20. Februar 2003 - 13 C 9/03 - (Zahnmedizin WS 02/03, Universität Düsseldorf). - VG Münster, 17.01.2007 - 9 Nc 240/06
Streit um die vorläufige Zulassung zu einem Studium außerhalb der festgesetzten …
Auszug aus VG Münster, 21.01.2009 - 9 Nc 202/08
Rn. 53 Den von einigen Antragstellern gegen den Parameter 30 v. H. und damit gegen die Höhe des pauschalen Abzugs erhobenen Einwendungen ist das Gericht bereits bei der Überprüfung der Kapazitätsermittlung für den Berechnungszeitraum 2006/2007 (Beschlüsse vom 17. Januar 2007 - 9 Nc 240/06 u. a. ) nicht gefolgt.
- VG Köln, 21.02.2008 - 6 Nc 272/07
Auszug aus VG Münster, 21.01.2009 - 9 Nc 202/08
Rn. 47 Vgl. zu dem System der Übergangsregelungen auch VG Köln, Beschluss vom 21. Februar 2008 - 6 Nc 272/07 -, juris. - OLG Bremen, 21.01.2009 - Ws 200/08
Auszug aus VG Münster, 21.01.2009 - 9 Nc 202/08
In der Lehreinheit Zahnmedizin sind nämlich im maßgeblichen Zeitraum (hier: SS 2007 und WS 200/2008) keine im Sinne dieser Vorschrift in die Berechnung einzubeziehenden der Pflichtlehre zugehörigen Lehrauftragsstunden angefallen (siehe Seite 4 des Schriftsatzes des Antragsgegners vom 22. Oktober 2008 im Leitverfahren 9 NC 202/08). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.1998 - 13 C 3/98
Hochschulrechtliche Ausgestaltung der Kapazitätsberechnung einer medizinischen …
Auszug aus VG Münster, 21.01.2009 - 9 Nc 202/08
Rn. 43 Vgl. hierzu etwa: OVG NRW, Urteil vom 24. April 1985 13 A 1595/83 u.a., KMK-HSchR 1986, 443; Beschlüsse vom 7. Januar 1993 - 13 C 296/92 - und vom 22. September 1998 - 13 C 3/98 -, siehe zuletzt auch Beschlüsse vom 22. April 2004 - 13 C 461/03 u.a. - (Medizin, WWU Münster, WS 2003/2004) und vom 28. Mai 2004 - 13 C 508/04 u.a. - (Zahnmedizin, WWU Münster, WS 2003/2004),.
- VG Münster, 13.05.2009 - 9 Nc 111/09
Vorläufige Zulassung zum Studium der Zahnmedizin an der Westfälischen …
Rn. 10 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens, ferner des Leitverfahrens WWU (Zahnmedizin) des SS 2009 - 9 Nc 4/09 - und des Leitverfahrens WWU (Zahnmedizin) aus dem WS 2008/2009 - 9 Nc 202/08 - mit den dort von der Antragsgegnerin auf Anforderung des Gerichts vorgelegten Kapazitätsunterlagen für das Studienjahr 2008/2009 sowie der hierauf bezogenen Erläuterungen verwiesen.Rn. 15 Die festgesetzte Aufnahmekapazität von 57 Studienanfängerplätzen für das SS 2009 im hier streitbetroffenen Studiengang und Studiensemester entspricht dem Ergebnis der Überprüfung, die das Gericht in den auf denselben Berechnungszeitraum (Studienjahr 2008/2009) bezogenen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ( 9 Nc 202/08 u.a.) für das WS 2008/2009 (veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE, www.justiz.nrw.de) vorgenommen hat.
Rn. 19 Das Gericht hat bereits in seinen auf das WS 2008/2009 bezogenen Verfahren 9 Nc 202/08 u.a., a.a.O., im Einzelnen ausgeführt, dass die jährliche Aufnahmekapazität für das 1. Fachsemester des Studienjahres 2008/2009 unter Berücksichtigung des vom Ministerium angesetzten Schwundfaktors von 1/0,87 mit (99 : 0,87 =) 113, 80, gerundet 114 Studienplätzen beanstandungsfrei ist.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2022 - 13 B 98/22
Vorläufige Zulassung eines Bewerbers zum Studium der Humanmedizin i.R.d. …
Rn. 30 Vgl. zum Lehrdeputat der unbefristet beschäftigten wissenschaftlichen Angestellten OVG NRW, Beschlüsse vom 8. Juni 2010 - 13 C 260/10 -, juris, Rn. 3, vom 12. Februar 2008 - 13 C 8/08 u.a. -, n.v., (Beschlussabdruck Bl. 3), vom 10. März 2005 - 13 C 2/05 -, juris, Rn. 4 ff. (zur Frage der Erhöhung der Lehrverpflichtung von acht auf neun Stunden für unbefristet angestellte wissenschaftliche Mitarbeiter), vom 9. März 2005 - 13 C 127/05 -, n.v.; vgl. auch VG Münster, Beschlüsse vom 17. November 2010 - 9 Nc 198/10 -, juris, Rn. 18, und vom 21. Januar 2009 - 9 Nc 202/08 -, juris, Rn. 47 ff.; vgl. ferner BVerfG, Beschluss vom 8. Februar 1984 - 1 BvR 580/83 -, juris, Rn. 66, seinerzeit unter Verweis auf die Vereinbarung der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 1977, sowie zur Lehrverpflichtung wissenschaftlicher Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1987 - 7 C 10.86 -, juris; Bahro/Berlin, Das Hochschulzulassungsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, 4. Aufl. 2003, S. 381 zu § 9 KapVO. - VG Münster, 12.05.2009 - 9 Nc 4/09
Vorläufige Zulassung zum Studium der Zahnmedizin an der Westfälischen …
Rn. 6 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens, ferner des Leitverfahrens WWU (Zahnmedizin) des SS 2009 - 9 Nc 4/09 - und des Leitverfahrens WWU (Zahnmedizin) aus dem WS 2008/2009 - 9 Nc 202/08 - mit den dort von der Antragsgegnerin auf Anforderung des Gerichts vorgelegten Kapazitätsunterlagen für das Studienjahr 2008/2009 sowie der hierauf bezogenen Erläuterungen verwiesen.Rn. 10 Die festgesetzte Aufnahmekapazität von 57 Studienanfängerplätzen für das SS 2009 im hier streitbetroffenen Studiengang und Studiensemester entspricht dem Ergebnis der Überprüfung, die das Gericht in den auf denselben Berechnungszeitraum (Studienjahr 2008/2009) bezogenen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ( 9 Nc 202/08 u.a.) für das WS 2008/2009 (veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE, www.justiz.nrw.de) vorgenommen hat.
- VG Münster, 23.06.2026 - 9 Nc 16/25 Rn. 31 Vgl. zum Lehrdeputat der unbefristet beschäftigten wissenschaftlichen Angestellten etwa OVG NRW, Beschluss vom 24. Juni 2022 - 13 B 98/22 u.a. -, juris, Rn. 28 f., m. w. N.; VG Münster, Beschluss vom 21. Januar 2009 - 9 Nc 202/08 -, juris, Rn. 47 ff.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2022 - 13 B 121/22
Vorläufige Zulassung eines Bewerbers zum Studium der Humanmedizin i.R.d. …
Rn. 30 Vgl. zum Lehrdeputat der unbefristet beschäftigten wissenschaftlichen Angestellten OVG NRW, Beschlüsse vom 8. Juni 2010 - 13 C 260/10 -, juris, Rn. 3, vom 12. Februar 2008 - 13 C 8/08 u.a. -, n.v., (Beschlussabdruck Bl. 3), vom 10. März 2005 - 13 C 2/05 -, juris, Rn. 4 ff. (zur Frage der Erhöhung der Lehrverpflichtung von acht auf neun Stunden für unbefristet angestellte wissenschaftliche Mitarbeiter), vom 9. März 2005 - 13 C 127/05 -, n.v.; vgl. auch VG Münster, Beschlüsse vom 17. November 2010 - 9 Nc 198/10 -, juris, Rn. 18, und vom 21. Januar 2009 - 9 Nc 202/08 -, juris, Rn. 47 ff.; vgl. ferner BVerfG, Beschluss vom 8. Februar 1984 - 1 BvR 580/83 -, juris, Rn. 66, seinerzeit unter Verweis auf die Vereinbarung der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 1977, sowie zur Lehrverpflichtung wissenschaftlicher Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1987 - 7 C 10.86 -, juris; Bahro/Berlin, Das Hochschulzulassungsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, 4. Aufl. 2003, S. 381 zu § 9 KapVO. - VGH Bayern, 08.03.2010 - 7 CE 09.10605
Zahnmedizin Regensburg (Wintersemester 2009/2010); Lehrverpflichtung befristet …
Ohne konkrete Anhaltspunkte besteht daher keine Veranlassung, der Anregung der Antragsteller folgend die UR quasi "ins Blaue hinein" im Rahmen der Amtsermittlung zur Vorlage der Verträge mit sämtlichen wissenschaftlichen Mitarbeitern aufzufordern, zumal eine Überschreitung der zulässigen Befristungsdauer ohnehin nicht ohne Weiteres zu einer Erhöhung der Ausbildungskapazität führen würde, da es für die Kapazitätsberechnung grundsätzlich nicht auf eine arbeitsrechtliche Betrachtung ankommt (so auch VG Münster vom 21.1.2009 Az. 9 Nc 202/08 und VG Köln vom 21.1.2010 Az. 6 Nc 237/09 ; vgl. auch OVG Berlin-Bbg. vom 20.11.2009 Az. 5 NC 72.09 ). - VG Münster, 11.12.2009 - 9 Nc 357/09
Beachtung der festgesetzten Aufnahmekapazität hinsichtlich der Zulassung zum …
Rn. 17 vgl. Beschlüsse des Gerichts vom 21. Januar 2009 - 9 Nc 202/08 u.a. -, bestätigt durch das OVG NRW, Beschluss vom 4. März 2009 - 13 C 9/09 -,. - VG Münster, 14.12.2009 - 9 Nc 487/09
Vorläufige Zulassung zum Studium der Zahnmedizin an der Westfälischen …
Rn. 31 vgl. Beschlüsse des Gerichts vom 21. Januar 2009 - 9 Nc 202/08 u.a. -, bestätigt durch das OVG NRW, Beschluss vom 4. März 2009 - 13 C 9/09 -,.
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