Rechtsprechung
| VG Aachen, 02.12.2013 - 9 Nc 3/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Kapazität; Vorklinik; Lehrangebot; Dienstleistungsexport; Schwund
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Kapazität; Vorklinik; Lehrangebot; Dienstleistungsexport; Schwund
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ermittlung der Ausbildungskapazität bei einem Uni-Studiengang
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2004 - 13 C 20/04
Zulassung zum Medizinstudium
Auszug aus VG Aachen, 02.12.2013 - 9 Nc 3/13
Diesen rechtlichen Ansatz haben auch das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in seinen Beschlüssen vom 31. März 2004 (13 C 75/04, betr. Beschwerden), vom 28. Mai 2004 (13 C 20/04 u.a., betr. - OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2012 - 13 B 376/12
Prägung der Kapazitätsverordnung auf der Lehrangebotsseite durch das sog. …
Auszug aus VG Aachen, 02.12.2013 - 9 Nc 3/13
Gegenvorstellungen), vom 2. Juni 2010 - 13 C 239/10 - und vom 12. Juni 2012 - 13 B 376/12 - jedenfalls für die Dauer des befristet laufenden Modellstudiengangs sowie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 31. August 2004. - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2012 - 13 C 21/12
Berücksichtigung der Lehre von Drittmittelbediensteten bei der …
Auszug aus VG Aachen, 02.12.2013 - 9 Nc 3/13
Eine weitere Erhöhung kommt auch nicht mit Blick auf die Berücksichtigung der Lehre von Drittmittelbediensteten und durch Einsatz von Lehrpersonen aus der Klinik in Betracht (vgl. dazu Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. Juni 2012 - 13 C 21/12 -, NRWE). - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2010 - 13 C 239/10
Kapazitätsberechnung für den Modellstudiengang der Medizin an der Universität zu …
Auszug aus VG Aachen, 02.12.2013 - 9 Nc 3/13
Gegenvorstellungen), vom 2. Juni 2010 - 13 C 239/10 - und vom 12. Juni 2012 - 13 B 376/12 - jedenfalls für die Dauer des befristet laufenden Modellstudiengangs sowie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 31. August 2004.
- VG Münster, 03.06.2013 - 9 Nc 35/13
Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Medizin an der WWU Münster …
Rn. 10 Nach Mitteilung der Antragsgegnerin (Schriftsatz vom 8. April 2013 im gerichtlichen Leitverfahren "Medizin, SS 2013" - 9 Nc 3/13 - ) stehen diesen Sollzahlen folgende tatsächlichen Einschreibungs- bzw. Rückmeldezahlen (Stand: 8. April 2013 = Vorlesungsbeginn) gegenüber:.Rn. 22 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens, des gerichtlichen Leitverfahrens Medizin des WS 2012/2013 - 9 Nc 45/12 - , des gerichtlichen Leitverfahrens Medizin für das SS 2013 - 9 Nc 3/13 - und der von der Antragsgegnerin auf Anforderung des Gerichts zu jenen Verfahren vorgelegten Kapazitätsunterlagen sowie der hierauf bezogenen Erläuterungen verwiesen.
Rn. 26 Das Gericht hat , auch ohne dass es zur weiteren Glaubhaftmachung der Vorlage etwa einer zusätzlichen dienstlichen Erklärung des Studierendensekretariats oder gar der Vorlage entsprechender Einschreibungslisten durch die Antragsgegnerin bedarf, keinen Anlass daran zu zweifeln, dass die Studienplätze für das erste Fachsemester des Studiengangs Medizin entsprechend den Angaben der Antragsgegnerin im gerichtlichen Leitverfahren 9 Nc 3/13 aufgrund von entsprechend ausgenutzten Zulassungen durch die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) in den verschiedenen Vergabequoten vergeben sind.
- VG Münster, 25.10.2013 - 9 Nc 111/13
Antragsberechtigung für auf einen außerkapazitären Studienplatz gerichtete …
Beschlüsse vom 31. Oktober 2012 - 9 Nc 45/12 u. a. - (WS 2012/2013) und vom 31. Mai 2013 - 9 Nc 3/13 u. a. - (SS 2013); s. hierzu OVG NRW, Beschlüsse vom 11. Januar 2013 - 13 C 87/12 - (WS 2012/2013) und vom 26. August 2013 - 13 C 88/13 -, vom 2. September 2013 - 13 C 60/13 - und vom 18. September 2013 - 13 C 91/13 - (jeweils SS 2013), sämtlich www.nrwe.de.Dass der Curriculareigenanteil nicht etwa im Hinblick auf das von den Studierenden der Medizin scheinpflichtig bis zum 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung zu absolvierende Wahl(pflicht)fach (§ 2 Abs. 8 ÄAppO) im Wege einer "Stauchung" zu vermindern ist, hat das Gericht bereits in den auf das SS 2013 bezogenen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Beschlüsse vom 31. Mai 2013 - 9 Nc 3/13 u. a. - entschieden. Das OVG NRW ist dieser Beurteilung in den hierauf bezogenen (vgl. Beschlüsse vom 2. September 2013 …und vom 18. September 2013 a.a.O.) und auch in verschiedenen andere Hochschulen des Landes mit medizinischen Studiengängen betreffenden Beschwerdeentscheidungen (vgl. etwa Beschluss vom 3. September 2013 - 13 C 56/13 -) gefolgt.
- VG Münster, 29.10.2013 - 9 Nc 104/13
Anforderungen an einen auf einen außerkapazitären Studienplatz gerichteten …
Beschlüsse vom 31. Oktober 2012 - 9 Nc 45/12 u. a. - (WS 2012/2013) und vom 31. Mai 2013 - 9 Nc 3/13 u. a. - (SS 2013); s. hierzu OVG NRW, Beschlüsse vom 11. Januar 2013 - 13 C 87/12 - (WS 2012/2013) und vom 26. August 2013 - 13 C 88/13 -, vom 2. September 2013 - 13 C 60/13 - und vom 18. September 2013 - 13 C 91/13 - (jeweils SS 2013), sämtlich www.nrwe.de.Dass der Curriculareigenanteil nicht etwa im Hinblick auf das von den Studierenden der Medizin scheinpflichtig bis zum 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung zu absolvierende Wahl(pflicht)fach (§ 2 Abs. 8 ÄAppO) im Wege einer "Stauchung" zu vermindern ist, hat das Gericht bereits in den auf das SS 2013 bezogenen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Beschlüsse vom 31. Mai 2013 - 9 Nc 3/13 u. a. - entschieden. Das OVG NRW ist dieser Beurteilung in den hierauf bezogenen (vgl. Beschlüsse vom 2. September 2013 …und vom 18. September 2013 a.a.O.) und auch in verschiedenen andere Hochschulen des Landes mit medizinischen Studiengängen betreffenden Beschwerdeentscheidungen (vgl. etwa Beschluss vom 3. September 2013 - 13 C 56/13 -) gefolgt.
- VG Münster, 25.10.2013 - 9 Nc 78/13
Kein Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Medizinstudium außerhalb normativ …
Beschlüsse vom 31. Oktober 2012 - 9 Nc 45/12 u. a. - (WS 2012/2013) und vom 31. Mai 2013 - 9 Nc 3/13 u. a. - (SS 2013); s. hierzu OVG NRW, Beschlüsse vom 11. Januar 2013 - 13 C 87/12 - (WS 2012/2013) und vom 26. August 2013 - 13 C 88/13 -, vom 2. September 2013 - 13 C 60/13 - und vom 18. September 2013 - 13 C 91/13 - (jeweils SS 2013), sämtlich www.nrwe.de.Dass der Curriculareigenanteil nicht etwa im Hinblick auf das von den Studierenden der Medizin scheinpflichtig bis zum 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung zu absolvierende Wahl(pflicht)fach (§ 2 Abs. 8 ÄAppO) im Wege einer "Stauchung" zu vermindern ist, hat das Gericht bereits in den auf das SS 2013 bezogenen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Beschlüsse vom 31. Mai 2013 - 9 Nc 3/13 u. a. - entschieden. Das OVG NRW ist dieser Beurteilung in den hierauf bezogenen (vgl. Beschlüsse vom 2. September 2013 …und vom 18. September 2013 a.a.O.) und auch in verschiedenen, andere Hochschulen des Landes mit medizinischen Studiengängen betreffenden Beschwerdeentscheidungen (vgl. etwa Beschluss vom 3. September 2013 - 13 C 56/13 -) gefolgt.
- VG Münster, 18.04.2013 - 9 Nc 2/13
Zulassung zum Studium, WWU Münster, Medizin, 1. klinisches Fachsemester, SS 2013
Rn. 11 Dem stehen nach Mitteilung der Antragsgegnerin (Schriftsatz vom 8. April 2013 auf Anforderung im gerichtlichen Leitverfahren Medizin SS 2013 - 9 Nc 3/13 - vom 13. März 2013) folgende tatsächlichen Einschreibungs- bzw. Rückmeldungszahlen (Stand: 8. April 2013) gegenüber:.Rn. 19 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahrens, des gerichtlichen Leitverfahrens des SS 2013 - 9 Nc 3/13 - und des WS 2012/2013 - 9 Nc 45/12 - und der von der Antragsgegnerin dort vorgelegten Kapazitätsunterlagen sowie die jeweils hierauf bezogenen Erläuterungen verwiesen.
- VG Münster, 17.11.2015 - 9 Nc 14/15 Dass der Curriculareigenanteil nicht etwa im Hinblick auf ein von den Studierenden der Medizin scheinpflichtig bis zum 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bei umfangreichen Auswahlmöglichkeiten in verschiedensten Fachbereichen zu absolvierendes Wahl(pflicht)fach (§ 2 Abs. 8 ÄAppO) im Wege einer "Stauchung" vermindert werden müsste, hat das Gericht bereits mehrfach in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. etwa Beschlüsse vom 31. Mai 2013 - 9 Nc 3/13 u. a. - ) entschieden.
- VG Münster, 17.11.2015 - 9 Nc 10/15
Vorläufige Zulassung zum Medizinstudium außerhalb der normativ festgesetzten …
Dass der Curriculareigenanteil nicht etwa im Hinblick auf ein von den Studierenden der Medizin scheinpflichtig bis zum 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bei umfangreichen Auswahlmöglichkeiten in verschiedensten Fachbereichen zu absolvierendes Wahl(pflicht)fach (§ 2 Abs. 8 ÄAppO) im Wege einer "Stauchung" vermindert werden müsste, hat das Gericht bereits mehrfach in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. etwa Beschlüsse vom 31. Mai 2013 - 9 Nc 3/13 u. a. - ) entschieden. - VG Münster, 06.11.2014 - 9 Nc 27/14
Zulassung zum Studium, Medizin, 1. vorklinisches Fachsemester, WWU Münster, WS …
Dass der Curriculareigenanteil nicht etwa im Hinblick auf das von den Studierenden der Medizin scheinpflichtig bis zum 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung zu absolvierende Wahl(pflicht)fach (§ 2 Abs. 8 ÄAppO) im Wege einer "Stauchung" zu vermindern ist, hat das Gericht bereits mehrfach in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. etwa Beschlüsse vom 31. Mai 2013 - 9 Nc 3/13 u. a. - ) entschieden. - VG Aachen, 11.06.2014 - 9 Nc 3/14
Humanmedizin; Vorklinik; Kapazität
Rn. 13 Mit Beschluss vom 2. Dezember 2013 - 9 NC 3/13 u.a. -, NRWE, hat die beschließende Kammer die Kapazitätsermittlung der Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen (MIWF) für das Studienjahr 2013/2014 überprüft und die verordnungsrechtlichen Zulassungszahlen für das Wintersemester 2013/2014 bestätigt.
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