Rechtsprechung
| VG Münster, 26.04.2012 - 9 Nc 37/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Zulassung zum Studium, WWU Münster, Medizin, höhere vorklinische Fachsemester, kohortenbezogene Wirkung von Stellenvermehrungen, Sondervereinbarung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Zulassung zum Studium, WWU Münster, Medizin, höhere vorklinische Fachsemester, kohortenbezogene Wirkung von Stellenvermehrungen, Sondervereinbarung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestehen eines freien Studienplatzes über die kapazitätsdeckend tatsächlich vergebenen 141 Studienanfängerplätze hinaus im Studiengang Medizin der WWU Münster; Kohortenbezogene Wirkung von Stellenvermehrungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- VG Münster, 25.11.2011 - 9 Nc 184/11
Zulassung zum Studium, WWU Münster, Medizin, 1. vorklinisches Fachsemester, WS …
Auszug aus VG Münster, 26.04.2012 - 9 Nc 37/12
Rn. 16 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens, des Leitverfahrens Medizin des Sommersemesters 2012 - 9 Nc 2/12 -, des auf das Wintersemester 2011/2012 bezogenen Leitverfahrens 9 Nc 184/11 und der von der Antragsgegnerin auf Anforderung des Gerichts zu jenem Verfahren vorgelegten Kapazitätsunterlagen sowie der hierauf bezogenen Erläuterungen verwiesen.Rn. 23 9 Nc 184/11 u.a., veröffentlicht in der Online-Datenbank www.nrwe.de,.
- VG Münster, 02.05.2012 - 9 Nc 2/12
Zulassung zum Studium, WWU Münster, SS 2012, 1. Fs.
Auszug aus VG Münster, 26.04.2012 - 9 Nc 37/12
Rn. 10 Dem stehen nach Mitteilung der Antragsgegnerin (Schriftsatz vom 16. April 2012 im gerichtlichen Leitverfahren Medizin, SS 2012 - 9 Nc 2/12 -) folgende tatsächlichen Einschreibungs- bzw. Rückmeldezahlen (Stand: 12. April 2012) gegenüber:.Rn. 16 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens, des Leitverfahrens Medizin des Sommersemesters 2012 - 9 Nc 2/12 -, des auf das Wintersemester 2011/2012 bezogenen Leitverfahrens 9 Nc 184/11 und der von der Antragsgegnerin auf Anforderung des Gerichts zu jenem Verfahren vorgelegten Kapazitätsunterlagen sowie der hierauf bezogenen Erläuterungen verwiesen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2012 - 13 C 74/11
Anspruch auf eine weitergehende kapazitätsrechtliche Erhöhung der …
Auszug aus VG Münster, 26.04.2012 - 9 Nc 37/12
Rn. 40 Dieses Ergebnis gilt erst recht, wenn man auf der Grundlage der Ausführungen des OVG NRW in dessen Beschluss vom 15. Februar 2012 - 13 C 74/11 -, www.nrwe.de, der im Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss des Gerichts vom 1. Dezember 2011 - 9 Nc 244/11 - ergangen ist, davon ausgehen wollte, dass bei der Berechnung der für das Studienjahr 2011/2012 maßgeblichen Auffüllgrenzen in den höheren vorklinischen Fachsemestern des Studiengangs Medizin an der WWU Münster die nach Maßgabe der "Sondervereinbarung zum Hochschulpakt II vom 5. Mai 2011" in diesem Studienjahr um drei Stellen für wissenschaftliche Angestellte erhöhte Stellenausstattung der Lehreinheit noch nicht berücksichtigt werden könne, weil sich die entsprechend erhöhte Kapazität erst ab dem WS 2011/2012 auswirke und deshalb lediglich denjenigen Studierenden zugute komme, die im Studienjahr 2011/2012 Veranstaltungen des 1. oder 2. Fachsemesters nachfragten.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2019 - 13 C 30/19
Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 3. …
Rn. 19 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 10. Januar 2018 - 13 C 43/17 -, juris, Rn. 3, vom 4. September 2017 - 13 C 16/17 -, juris, Rn. 16, und vom 15. Februar 2012 - 13 C 74/14 -, juris, Rn. 5; vgl. demgegenüber VG Münster, Beschluss vom 26. April 2012 - 9 Nc 37/12 -, juris, Rn. 38. - VG Münster, 31.10.2012 - 9 Nc 53/12
Zulassung zum Studium,WWU Münster, Medizin, zweites, hilfsw. 1. vorklinisches …
Den vom Dezernat 5.3 der Antragsgegnerin unter dem 25. Oktober 2012 dargestellten und dem Gericht auf Anforderung mit Schriftsatz vom 30. Oktober 2012 zur Kenntnis gebrachten Erwägungen zu einer in Bezug auf höhere Fachsemester nur eingeschränkten kapazitären Beachtlichkeit von zusätzlichen, auf der Sondervereinbarung zum Hochschulpakt beruhenden Stellen dürfte aus den Gründen, die das Gericht bereits in seinem Beschluss vom 26. April 2012 - 9 Nc 37/12 -, S. 6 f. des Beschlussabdrucks angesprochen hat, nicht zu folgen sein. - VG Münster, 31.10.2012 - 9 Nc 62/12
Zulassung zum Studium, WWU Münster, WS 2012/2013, Medizin, viertes oder …
Den vom Dezernat 5.3 der Antragsgegnerin unter dem 25. Oktober 2012 dargestellten und dem Gericht auf Anforderung mit Schriftsatz vom 30. Oktober 2012 zur Kenntnis gebrachten Erwägungen zu einer in Bezug auf höhere Fachsemester nur eingeschränkten - nämlich kohortenbezogenen - kapazitären Beachtlichkeit von zusätzlichen, auf der Sondervereinbarung zum Hochschulpakt beruhenden Stellen dürfte aus den Gründen, die das Gericht bereits in seinem Beschluss vom 26. April 2012 - 9 Nc 37/12 -, S. 6 f. des Beschlussabdrucks angesprochen hat, nicht zu folgen sein. - OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2019 - 13 C 28/19
Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 3. …
Rn. 18 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 10. Januar 2018 - 13 C 43/17 -, juris, Rn. 3, vom 4. September 2017 - 13 C 16/17 -, juris, Rn. 16, und vom 15. Februar 2012 - 13 C 74/14 -, juris, Rn. 5; vgl. demgegenüber VG Münster, Beschluss vom 26. April 2012 - 9 Nc 37/12 -, juris, Rn. 38.
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