Rechtsprechung
| LG Mainz, 02.02.2018 - 9 O 142/17 |
Verfahrensgang
- LG Mainz, 02.02.2018 - 9 O 142/17
- OLG Koblenz, 13.12.2018 - 1 U 262/18
Wird zitiert von ...
- OLG Koblenz, 13.12.2018 - 1 U 262/18
Tierkaufvertrag: Entlastungsbeweis des Verkäufers bei Lieferung eines infizierten …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der Einzelrichterin der 9. Zivilkammer des Landgerichts Mainz vom 02.02.2018, Az. 9 O 142/17, wird zurückgewiesen.Rn. 20 unter Abänderung des am 02.02.2018 verkündeten Urteils des Landgerichts Mainz, Az.: 9 O 142/17, die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 6715, 13 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.03.2017 nebst vorgerichtlicher Anwaltskosten in Höhe von 650, 34 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz hieraus seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
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Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 11.12.2017 - 9 O 142/17 |
Kurzfassungen/Presse
- test.de (Kurzinformation)
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