Rechtsprechung
| LG München I, 11.02.2009 - 9 O 16992/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Unterlassung der Verwendung des Namens des Trainers der deutschen Fußballnationalmannschaft für Werbezwecke; Veröffentlichung von Abbildungen einer Person ohne deren vorherige Genehmigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- markenmagazin:recht (Pressemitteilung)
Keine Bierwerbung mit "Klinsmann”
- bayern.de (Pressemitteilung)
Werben mit ‚Klinsmann’… - … aber ohne dessen Zustimmung -
- drbuecker.de (Pressemitteilung)
Jürgen Klinsmann: 5:0, 1:2 und ein Sieg gegen die Bierbrauerei!
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Klinsmann will nicht für Bier werben
- dr-bahr.com (Pressemitteilung)
Bier-Werbung mit "Klinsmann" ohne dessen Zustimmung verboten
- lempe-kessler.com (Kurzinformation)
Werben mit Klinsmann
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Bier-Werbung mit "Klinsmann" ohne dessen Zustimmung verboten
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.06.2008 - I ZR 96/07
Zerknitterte Zigarettenschachtel
Auszug aus LG München I, 11.02.2009 - 9 O 16992/08
Entscheidungen vom 05.06.2008 (I ZR 96/07 = NJW 2008, 3782 und I ZR 223/05) entschieden, dass in bestimmten Fällen die Meinungsfreiheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch bei einer Namensverwendung in der Werbung überwiegen kann. - BGH, 18.03.1959 - IV ZR 182/58
Anforderungen an die Wiederholungsgefahr bei Verletzung des allgemeinen …
Auszug aus LG München I, 11.02.2009 - 9 O 16992/08
Wer eigenmächtig den Ruf eines anderen, sein Ansehen und die ihm in der Öffentlichkeit entgegengebrachte Wertschätzung zur Förderung seiner eigenen materiellen Interessen vor der Allgemeinheit ausnutzt, überschreitet diese Grenzen, es kann grundsätzlich nur von der persönlichen Entscheidung des Betreffenden abhängen, ob er sich dafür zur Verfügung stellen will (BGH NJW 1959, 1269, 1270 - Caterina Valente). - BGH, 05.06.2008 - I ZR 223/05
Namensnennung von Prominenten in der Werbung
Auszug aus LG München I, 11.02.2009 - 9 O 16992/08
Entscheidungen vom 05.06.2008 (I ZR 96/07 = NJW 2008, 3782 und I ZR 223/05) entschieden, dass in bestimmten Fällen die Meinungsfreiheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch bei einer Namensverwendung in der Werbung überwiegen kann. - BGH, 26.06.1981 - I ZR 73/79
Carrera
Auszug aus LG München I, 11.02.2009 - 9 O 16992/08
Im Wesen des Namensrechts als eines Persönlichkeitsrechts liege es, ihn selber entscheiden zu lassen, ob und unter welchen Voraussetzungen sein Name für Werbezwecke anderer zur Verfügung steht (BGH NJW 1981, 2402, 2403 - Carrera, Rennsportgemeinschaft).
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