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Rechtsprechung
   LG Bonn, 28.12.2015 - 9 O 170/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,70573
LG Bonn, 28.12.2015 - 9 O 170/15 (https://dejure.org/2015,70573)
LG Bonn, Entscheidung vom 28.12.2015 - 9 O 170/15 (https://dejure.org/2015,70573)
LG Bonn, Entscheidung vom 28. Dezember 2015 - 9 O 170/15 (https://dejure.org/2015,70573)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rabüro.de

    Zur Kündigung eines Gastschulvertrages ohne Abmahnung wegen Alkoholkonsum eines minderjährigen Teilnehmers in Texas

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch wegen Beendigung des Vertrages über einen Gastschulaufenthalt durch außerordentliche Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (hier: Verstoß eines minderjährigen Teilnehmers gegen eine amerikanische Strafnorm im Zusammenhang mit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 04.06.2013 - 16 U 231/12

    Zu den Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung eines Gastschulvertrages ohne …

    Auszug aus LG Bonn, 28.12.2015 - 9 O 170/15
    Entgegen der Auffassung des Klägers ist der der Entscheidung des OLG Frankfurt (NJW-RR 2013, 1272) zugrunde liegende Fall durchaus vergleichbar.
  • OLG Köln, 30.11.2016 - 16 U 16/16

    Schadensersatzansprüche wegen unberechtigter Kündigung eines Gastschulvertrages

    Unter teilweiser Abänderung des Urteils des Landgerichts Bonn vom 28.12.2015 (Az: 9 O 170/15) und Abweisung der weitergehenden Klage wird der Beklagte verurteilt, an den Kläger 9.458,83 EUR sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 455, 41 EUR, jeweils zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.02.2015 zu zahlen.

    Rn. 16 das Urteil des Landgerichts Bonn vom 28.12.2015 (Az: 9 O 170/15) abzuändern und den Beklagten zu verurteilen, an ihn 9.801,54 EUR nebst vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Höhe von 526, 58 EUR, jeweils zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.02.2015, zu zahlen.

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