Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 09.02.2021 - 9 O 292/20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Keine Entschädigung für Restaurantinhaber aus Betriebsschließungsversicherung bei Versicherungsbedingungen, die auf das Infektionsschutzgesetz Stand 20.07.2000 verweisen
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Keine Entschädigung wegen Corona-Lockdown aus Betriebsschließungsversicherung wenn Versicherungsbedingungen auf altes Infektionsschutzgesetz aus Vor-Corona-Zeit verweist
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Keine Entschädigung aus Betriebsschließungsversicherung wenn das Infektionsschutzgesetz ...
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Keine Entschädigung aus Betriebsschließungsversicherung wegen Corona - Keine Entschädigung aus Betriebsschließungsversicherung wegen Corona
- etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Keine Leistungen vom Betriebsschließungsversicherer wegen fehlender Auflistung von Corona im Infektionsschutzgesetz
- duslaw.de (Rechtsprechungsübersicht)
COVID-19: Versicherungsrechtliche Entscheidungen
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.03.2019 - IV ZR 72/18
Rechtsschutzversicherung: Voraussetzungen des Risikoausschlusses für die …
Auszug aus LG Düsseldorf, 09.02.2021 - 9 O 292/20
Der mit dem Bedingungswerk verfolgte Zweck und der Sinnzusammenhang der Klauseln sind zusätzlich zu berücksichtigen, soweit sie für den Versicherungsnehmer erkennbar sind (BGH, r+s 2020, 85 Rn. 15, beck-online). - LG Stuttgart, 30.09.2020 - 16 O 305/20
Corona: Kein Anspruch auf Leistung aus Betriebsschließungsversicherung
Auszug aus LG Düsseldorf, 09.02.2021 - 9 O 292/20
Rn. 35 Nach in der Rechtsprechung vertretener Auffassung wird dem Versicherer der Wille des Versicherers zur Begrenzung des Risikos auf bestimmte Erreger bereits ausreichend vor Augen geführt, wenn die Leistungspflicht einleitend dahin beschrieben wird, dass "die zuständige Behörde aufgrund von Gesetzen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten am Menschen … den versicherten Betrieb ganz oder teilweise zur Verhinderung und Verbreitung von meldepflichtigen Krankheiten oder Krankheitserregern bei Menschen schließt" und nach diesem Eingangssatz formuliert wird: "Meldepflichtige Krankheiten oder meldepflichtigen Krankheitserreger im Sinne dieses Vertrages sind nur die im Folgenden aufgeführten:" LG Stuttgart, r+s 2020, 693, beck-online).
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