Rechtsprechung
| LG Wiesbaden, 20.06.2013 - 9 O 294/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schmerzensgeldansprüche gegen einen Arzt wegen im Zusammenhang mit einer operativen Abszessausräumung behaupteter Behandlungsfehler und Aufklärungspflichtverletzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 2014, 377
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BGH, 06.07.2010 - VI ZR 198/09
Arzthaftung: Aufklärungspflicht über das Risiko einer Querschnittslähmung bei …
Auszug aus LG Wiesbaden, 20.06.2013 - 9 O 294/10
Er braucht nicht etwa darzulegen, wie er sich tatsächlich entschieden hätte (vgl. BGH, NJW 2010, 3230 ff. [BGH 06.07.2010 - VI ZR 198/09] ); es kommt auch nicht darauf an, wie ein "vernünftiger" Patient, dem die erforderliche Aufklärung zuteil geworden ist, sich voraussichtlich verhalten hätte; allein entscheidend ist die persönliche Entscheidungssituation des konkreten Patienten aus seinerzeitiger Sicht (vgl. BGH, NJW 1994, 799 ff. [BGH 09.11.1993 - VI ZR 248/92] ). - BGH, 08.01.1985 - VI ZR 15/83
Anforderungen an den Beweis der Aufklärung durch einen Arzt; Verwertung eines …
Auszug aus LG Wiesbaden, 20.06.2013 - 9 O 294/10
Ferner sollte dann, wenn einiger Beweis oder Anbeweis für ein gewissenhaftes Aufklärungsgespräch erbracht ist, dem Arzt im Zweifel geglaubt werden, daß die Aufklärung auch im Einzelfall in der gebotenen Weise geschehen ist (vgl. BGH, NJW 1985, 1399 ff. [BGH 08.01.1985 - VI ZR 15/83] ). - BGH, 09.11.1993 - VI ZR 248/92
Aufklärungspflicht eines Zahnarztes
Auszug aus LG Wiesbaden, 20.06.2013 - 9 O 294/10
Er braucht nicht etwa darzulegen, wie er sich tatsächlich entschieden hätte (vgl. BGH, NJW 2010, 3230 ff. [BGH 06.07.2010 - VI ZR 198/09] ); es kommt auch nicht darauf an, wie ein "vernünftiger" Patient, dem die erforderliche Aufklärung zuteil geworden ist, sich voraussichtlich verhalten hätte; allein entscheidend ist die persönliche Entscheidungssituation des konkreten Patienten aus seinerzeitiger Sicht (vgl. BGH, NJW 1994, 799 ff. [BGH 09.11.1993 - VI ZR 248/92] ).
- BGH, 12.11.1991 - VI ZR 369/90
Beratungspflicht des Arztes über Risiken einer Vaginalentbindung bei indizierter …
Auszug aus LG Wiesbaden, 20.06.2013 - 9 O 294/10
An den hiernach dem Arzt obliegenden Beweis der ordnungsgemäßen Aufklärung des Patienten dürfen jedoch keine unbillig hohen Anforderungen gestellt werden; vielmehr können die ständige Übung und die gewöhnliche Handhabung der Aufklärung von Patienten ein wichtiges Indiz für eine ordnungsgemäße Aufklärung des Patienten auch im jeweiligen Einzelfall darstellen (vgl. BGH, VersR 1992, 237, 238 [BGH 12.11.1991 - VI ZR 369/90] ). - BGH, 07.04.1992 - VI ZR 216/91
Aufklärungspflicht bei operativer Brustkrebsbehandlung
Auszug aus LG Wiesbaden, 20.06.2013 - 9 O 294/10
Eine ordnungsgemäße Aufklärung und damit wirksame Einwilligung des Patienten in die Behandlung steht zunächst einmal in der Tat zur Beweislast des Arztes (vgl. BGH, NJW 1992, 2354, 2356 [BGH 07.04.1992 - VI ZR 216/91] ). - OLG Stuttgart, 16.11.2010 - 1 U 124/09
Arzthaftung: Aufklärung eines Minderjährigen vor einer Schilddrüsenentfernung; …
Auszug aus LG Wiesbaden, 20.06.2013 - 9 O 294/10
Damit läßt die Klägerin aber gerade außer acht, daß die allein maßgebende Situation im Zeitpunkt der Aufklärung naturgemäß gerade dadurch gekennzeichnet ist, daß der Patient bei ordnungsgemäßer und vollständiger Aufklärung zwar um die Risiken der Operation weiß, nicht aber um deren spätere Verwirklichung (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2011, 747 ff. [OLG Stuttgart 16.11.2010 - 1 U 124/09] ).
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