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| LG Bremen, 10.05.2012 - 9 O 476/12 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bremen, 10.05.2012 - 9 O 476/12
- OLG Bremen, 12.10.2012 - 2 U 61/12
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Baden-Württemberg, 23.05.2012 - 6 S 389/11
Bundesligamanagerspiel kein öffentliches Glücksspiel; Entgeltbegriff im …
Soweit das Land Baden-Württemberg durch das Änderungsgesetz vom 29.11.2011 die Fortgeltung des Glücksspielstaatsvertrages als Landesrecht über den 31.12.2011 angeordnet hat, folgt daraus kein über den Glücksspielstaatsvertrag hinausgehender notifizierungspflichtiger Inhalt des Änderungsgesetzes (…vgl. Urteil des Senats vom 10.12.2009, a.a.O.; VG Karlsruhe, Urteil vom 26.04.2012 - 3 K 330/10 -, juris; anders LG Bremen, Urteil vom 10.05.2012 - 9 O 476/12 - im Hinblick auf § 2 Abs. 3 Satz 1 BremGlüStVG). - VGH Bayern, 26.06.2012 - 10 BV 09.2259
Untersagung von Glücksspielwerbung im Internet; Klageänderung
Rn. 55 Dabei kann offenbleiben, ob sich dies, wie die Klägerin meint, bereits daraus ergibt, dass § 5 Abs. 3 GlüStV, soweit er nach Art. 10 Abs. 2 AGGlüStV über den 31. Dezember 2011 hinaus fortgilt, entgegen Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 34/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft vom 22. Juni 1998 (RL 34/98/EG) der Kommission nicht notifiziert worden wäre (zur Vereinbarkeit der baden-württembergischen Regelung zur Fortgeltung des Glücksspielstaatsvertrags mit Art. 8 RL 34/98/EG vgl. VG Karlsruhe vom 26.04.2012 Az. 3 K 330/10 RdNr. 28; zur Unvereinbarkeit der betreffenden Bremer Regelung mit Art. 8 RL 34/98/EG vgl. LG Bremen vom 10.05.2012 Az. 9 O 476/12) und der darin liegende Verstoß gegen die durch Art. 8 RL 34/98/EG begründete Mitteilungspflicht zur Unanwendbarkeit der notifizierungspflichtigen Regelung mit der Folge geführt hätte, dass sie dem Einzelnen nicht entgegengehalten werden kann (vgl. EuGH vom 08.09.2009 Rs. C-303/04 - Lidl Italia - RdNr. 24; BGH vom 28.09.2011 Az. I ZR 189/08 RdNr. 33; BGH vom 28.09.2011 Az. I ZR 92/09 RdNr. 35; zur entsprechenden Rechtslage nach der Richtlinie 83/189/EWG des Rates über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften vom 28. März 1983 vgl. EuGH vom 30. April 1996 Rs. C-194/94 - CIA Security International - RdNr. 54). - OLG Naumburg, 27.09.2012 - 9 U 73/11
Wettbewerb im Bereich des Glücksspiels: Zulässigkeit von Online-Sportwetten ohne …
Es handelte sich nämlich nicht um eine "Verschärfung", weil der Regelungsinhalt unverändert blieb (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 10.12.2009; VG Karlsruhe, Urteil vom 26.04.2012 - 3 K 330/10; a.A. LG Bremen, Urteil vom 10.05.2012 - 9 O 476/12). - OLG Bremen, 12.10.2012 - 2 U 61/12
Zulässigkeit der Veranstaltung von Glücksspiel im Internet; Regelungsgehalt des …
Die Klägerin hat beantragt, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Bremen vom 10.05.2012 die Beschlussverfügung des Landgerichts Bremen vom 19.03.2012, Az. 9 O 476/12, zu bestätigen.
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