Rechtsprechung
| LG Aachen, 13.01.2006 - 9 O 538/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Leistungen aus einer dynamischen Sach-Gebäudeversicherung wegen Brandschäden in einem mobilen Kaufhaus für Sonderposten; Offenbarungspflicht eines Versicherten bei Abschluss einer Gebäudeversicherung über das Bestehen einer befristeten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 13.01.2006 - 9 O 538/03
- OLG Köln, 22.05.2007 - 9 U 30/06
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Köln, 26.08.2009 - 9 U 208/07
Anforderungen an den Nachweis einer Eigenbrandstiftung
Rn. 15 Dem vorliegenden Verfahren ist das Parallelverfahren der Parteien 9 O 538/03 LG Aachen (9 U 30/06 OLG Köln/ IV ZR 163/07 BGH) vorausgegangen, in welchem der Kläger aus der zwischen den Parteien weiter bestehenden Gebäudeversicherung Schadensersatz in Höhe von über 3, 7 Mio. EUR geltend gemacht hatte.Rn. 70 Nicht unberücksichtigt bei der Würdigung kann schließlich auch der für die Frage nach Gesinnung und Motivation bedeutsame Umstand bleiben, dass der Kläger nach den nunmehr rechtskräftigen Feststellungen im beigezogenen Verfahren 9 O 538/03 LG Aachen (9 U 30/06 OLG Köln/ IV ZR 163/07 BGH) auch vor einer arglistigen Täuschung seines Versicherers im Zusammenhang mit dem Wert des versicherten Gebäudes nicht zurückgescheut ist.
- OLG Köln, 22.05.2007 - 9 U 30/06
Informationspflicht bei befristeter Baugenehmigung
Die Berufung des Klägers gegen das am 13. Januar 2006 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 538/03 - wird zurückgewiesen.unter Abänderung des Endurteils des Landgerichts Aachen vom13. Januar 2006 - Az. 9 O 538/03 -.
- OLG Naumburg, 25.06.2022 - 2 U 63/18
Keine Mängelansprüche ohne ordnungsgemäße Mängelanzeige!
Rn. 19 (Die Klägerin) "... verzichtet auf die Aufrechnung mit Forderungen, die Gegenstand des beim Landgericht Halle unter dem Aktenzeichen 9 O 538/03 anhängigen Rechtsstreits sind.
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