Rechtsprechung
| VGH Hessen, 22.06.1987 - 9 OE 98/82 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,21987) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Hessen, 09.06.2006 - L 9 SO 13/06
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - …
Rechtliches Kriterium ist aufgrund der zum Bundessozialhilfegesetz entwickelten Rechtsprechung, deren Grundgedanken bei der Auslegung des SGB XII weiterhin Anwendung finden können, ob eine Versicherung zu einer Verbesserung für den Hilfebedürftigen oder zu einer Entlastung der Sozialhilfe (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 22. Juni 1987 -9 OE 98/82 - zur Übernahme von Lebensversicherungsbeiträgen) führen würde und ob insoweit Versicherungsaufwand und -ertrag in einem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis zueinander stehen; dies muss absehbar und nicht völlig ungewiss sein (BVerwG vom 24. Juni 1999 -5 C 18/98 - zur Übernahme von Altersrentenbeiträgen). - SG Nordhausen, 27.02.2017 - S 15 SO 484/16
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - notwendiger …
Rn. 26 Entgegen der Ansicht des Beklagten kommt es nicht darauf an, ob eine Versicherung ein Risiko abdeckt, für das gegebenenfalls der Träger der Sozialhilfe einstehen müsste (a.A. wohl HessVGH v. 22.06.1987 - 9 OE 98/82 zur Vorgängervorschrift § 76 Abs. 2 Nr. 3 BSHG).
dejure.org
Übersicht VGH Hessen
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.