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Rechtsprechung
   BSG, 16.03.1979 - 9 RV 18/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,13925
BSG, 16.03.1979 - 9 RV 18/78 (https://dejure.org/1979,13925)
BSG, Entscheidung vom 16.03.1979 - 9 RV 18/78 (https://dejure.org/1979,13925)
BSG, Entscheidung vom 16. März 1979 - 9 RV 18/78 (https://dejure.org/1979,13925)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BSG, 06.07.1972 - 9 RV 656/71
    Auszug aus BSG, 16.03.1979 - 9 RV 18/78
    Es kann hier dahinstehen, wieweit die dem Grunde nach bestehende Betreuungs- und Fürsorgepflicht (vgl Urteil des Senats vom 6° Juli 1972 9 RV 656/71 - in KOV-Mitteilung Berlin 19759 5 = SozArb 1972s> 507) reicht9 insbesondere braucht nicht entschieden zu werden$ ob eine Belehrungspflicht nur anzuerkennen ist hinsichtlich des bereits geltenden Rechts oder auch hinsichtlich der Kenntnis über bevorstehende" einschlägige Gesetzesänderungen.
  • BSG, 29.05.1980 - 9 RV 18/79

    Antrag auf Berufsschadensausgleich Zeitlicher Geltungsbereich des Antrags - …

    Der Antrag ist als auf alle nach Lage des Falles in Betracht kommenden Leistungen gerichtet anzusehen (vgl BSG vom 1979-03-16 9 RV 18/78 = SozR 3900 § 40 Nr. 12 und BSG vom 1980-01-30 12 RK 16/79 = SozR 5070 § 10a Nr. 3).

    Mit einem Antrag werden nicht nur die Ansprüche geltend gemacht, die bei seiner Stellung im Gesetz vorgesehen sind, sondern darüber hinaus auch diejenigen, die bis zu seiner endgültigen Bearbeitung durch Gesetzesänderung entstehen (vgl BSG vom 1979-03-16 9 RV 18/78 = SozR 3900 § 40 Nr. 12 und BVerwG vom 1963-07-10 VI C 91.60 = BVerwGE 16, 198, 201).

    Es ist nicht ausgeschlossen, daß in einem Bescheid der Versorgungsverwaltung auch dann über eine beantragte Leistung mitentschieden worden sein kann, wenn diese nicht ausdrücklich genannt worden ist (vgl BSG vom 1979-03-16 9 RV 18/78 = SozR 3900 § 40 Nr. 12).

  • BSG, 15.11.1979 - 7 RAr 75/78

    Nahtlosigkeitsregelung - Eintritt der Arbeitslosigkeit - Rentenanspruch - …

    Ist dies, wie hier, das Alg, so kommt es für die Annahme einer entsprechenden Antragstellung nicht darauf an, welchen Vordruck der Antragsteller benutzt oder welchen Ausdruck er gewählt hat, sofern - wie hier - keine Anhaltspunküadafür gegeben sind, daß nur die ausdrücklich bezeichnete Leistungsart beantragt wurde (vgl BSG vom 19. Juni 1979 - 7 RAr 77/78 - Schönefelder/Kranz/Wanka, Kommentar zum AFG, 1. Lieferung, Stand August 1972, Anm 18 zu 5 100; s auch BSGE A4, 164, 167 mwN und zu anderen Rechtsgebieten BSGE 56, 190, 191; BSG vom 16" März 1979 -9 RV 18/78-).
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