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Rechtsprechung
   BSG, 09.04.1997 - 9 RV 24/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,12385
BSG, 09.04.1997 - 9 RV 24/95 (https://dejure.org/1997,12385)
BSG, Entscheidung vom 09.04.1997 - 9 RV 24/95 (https://dejure.org/1997,12385)
BSG, Entscheidung vom 09. April 1997 - 9 RV 24/95 (https://dejure.org/1997,12385)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abfindung anstelle eines Anspruchs auf Rente bei Wiederheirat einer versorgungsberechtigten Witwe; Wiederaufleben eines erloschenen Anspruchs auf Witwenversorgung; "Neue Ehe" im Sinne des § 44 Abs. 2 Bundesversorgungsgesetz (BVG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BSG, 11.12.1992 - 9a RV 7/92

    Versterben an Schädigungsfolgen - Wiederaufgelebte Witwenrente - Zweite …

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  • BSG, 27.03.1974 - 10 RV 215/73

    Neue Ehe - Erste Ehe nach dem Tod - Anspruch auf Witwenrente - Wiederaufleben - …

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  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2001 - L 7 V 54/99

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

    Dabei ist nach gefestigter Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) unter "neuer Ehe" i.S. v. § 44 Abs. 2 BVG nur die erste nach dem Tod des Beschädigten geschlossene Ehe zu verstehen, eine weitere Ehe gilt selbst dann nicht als "neue Ehe", wenn der Ehemann der zweiten und dritten Ehe identisch war bzw. wenn die zweite und/oder dritte Ehe für nichtig erklärt worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 11. Dezember 1992, 9a RV 7/92; Urteil vom 09. April 1997, 9 RV 24/95 m.w.N.; Urteil vom 03. Dezember 1980, 4 RJ 91/79 zur wiederaufgelebten Witwenrente im Rentenversicherungsrecht m.w.N.).

    Die Anordnung der echten Rückwirkung der Regelung des § 44 Abs. 2 BVG in Bezug auf die Behandlung der nichtigen Ehen im Versorgungsrecht ist nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. BSG, Urteil vom 09.04.1997, 9 RV 24/95) verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, da mit der rückwirkenden Einführung der Wiederauflebensregelungen keine Schlechterstellung von Witwen im Versorgungsrecht eingetreten ist, deren Ehe - nach erster - Wiederheirat vor dem 01.01.1957 für nichtig erklärt worden waren.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.05.2008 - L 17 R 1765/07
    Vorletzter Ehegatte im Sinne dieser Vorschrift ist, wie vom Bundessozialgericht (vgl. Urteil vom 18. Januar 1978, Az: 1 RA 17/76 - siehe auch zu § 44 Abs. 2 Bundesversorgungsgesetz Urteil vom 9. April 1997 9 RV 24/95) bereits zur insoweit gleich gelagerten Rechtslage vor Einführung des SGB VI (§ 68 Abs. 2 AVG und § 1291 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung) entschieden wurde, der Ehegatte aus der der Wiederheirat unmittelbar vorangegangenen Ehe.
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