Rechtsprechung
| BSG, 13.08.1997 - 9 RV 26/95 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Berufsschadensausgleich - Vollendung des 63. Lebensjahres - Kürzung des Berufsschadensausgleichs bei bereits aus dem Erwerbsleben ausgeschiedenen Beschädigten
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Alter - Beschädigter - Berufsschadensausgleich - Kürzung - Ausscheiden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kürzung des Anspruchs auf Berufsschadensausgleich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Speyer, 07.07.1994 - S 3 V 80/93
- LSG Rheinland-Pfalz, 21.09.1995 - L 4 V 74/94
- BSG, 13.08.1997 - 9 RV 26/95
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BSG, 09.03.1988 - 9a RV 28/86
Bezug von Berufsschadensausgleich, wenn auch der Ersatzberuf unter …
Auszug aus BSG, 13.08.1997 - 9 RV 26/95
Vollendet ein bereits aus dem Erwerbsleben ausgeschiedener Beschädigter das 63. Lebensjahr, so darf deswegen sein Anspruch auf Berufsschadensausgleich nur dann entsprechend § 8 Abs. 1 S 1 Nr. 2 1. Alternative i.V.m. S 3 BSchAV gekürzt werden, wenn seine Anwartschaften auf Altersversorgung und sein Verhalten konkrete Anhaltspunkte dafür liefern, daß er zu diesem Zeitpunkt aus dem "Hätteberuf" ausgeschieden wäre (Abgrenzung zu BSG vom 8.10.1987 - 4b RV 15/86, BSG vom 9.3.1988 - 9/9a RV 28/86 = SozR 3642 § 8 Nrn 1 und 3). - BSG, 08.10.1987 - 4b RV 15/86
Zur Berechnung des Berufsschadensausgleichs auf der Basis eines auf 75 % …
Auszug aus BSG, 13.08.1997 - 9 RV 26/95
Vollendet ein bereits aus dem Erwerbsleben ausgeschiedener Beschädigter das 63. Lebensjahr, so darf deswegen sein Anspruch auf Berufsschadensausgleich nur dann entsprechend § 8 Abs. 1 S 1 Nr. 2 1. Alternative i.V.m. S 3 BSchAV gekürzt werden, wenn seine Anwartschaften auf Altersversorgung und sein Verhalten konkrete Anhaltspunkte dafür liefern, daß er zu diesem Zeitpunkt aus dem "Hätteberuf" ausgeschieden wäre (Abgrenzung zu BSG vom 8.10.1987 - 4b RV 15/86, BSG vom 9.3.1988 - 9/9a RV 28/86 = SozR 3642 § 8 Nrn 1 und 3).
- BSG, 11.12.2008 - B 9 V 3/07 R
Kriegsopferversorgung - Versorgungsverwaltung - Versorgungsamt - Zuständigkeit - …
Sinn dieser Vorschrift ist es, das typischerweise zu diesem Zeitpunkt erfolgende schädigungsunabhängige Ausscheiden aus dem Erwerbsleben und das damit verbundene Absinken des Erwerbseinkommens bei der Berechnung des BSA zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 13.8.1997 - 9 RV 26/95 - SozR 3-3642 § 8 Nr. 8 S 20). - LSG Niedersachsen-Bremen, 02.04.2007 - L 5 V 29/03
Kürzung eines gewährten Berufsschadensausgleichs (BSA) nach anerkannten …
Rn. 36 Rechtsdogmatisch hat das BSG diese Rechtsprechung auf eine analoge Anwendung von § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BSchAV gestützt (Urteil vom 13. August 1997 - 9 RV 26/95, SozR 3-3642 § 8 Nr. 8).Dies ergibt sich insbesondere nicht aus der vom SG zitierten BSG-Entscheidung vom 13. August 1997 (9 RV 26/95 - SozR 3-3642 § 8 Nr. 8).
Darüber hinaus hat das BSG in dieser Entscheidung eine Ausweitung der analogen Anwendung des § 8 Abs. 1 Nr. 2 BSchAV auf die Fälle abgelehnt, in denen - anders als im vorliegenden Fall - der Kriegsbeschädigte bei Vollendung des 63. Lebensjahres mangels Erfüllung der Wartezeit noch überhaupt keinen Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte hatte (vgl. BSG, SozR 3-3642 § 8 Nr. 8, S. 21f.).
- LSG Hessen, 14.01.1999 - L 5 V 52/96
Witwenbeihilfe - Rechtsvermutung - Berufsschadensausgleich für fünf Jahre - …
Sein BSchA ist dann nach dem ungekürzten Durchschnittseinkommen der vorausgegangenen Berufstätigkeit (Vergleichseinkommen) zu bemessen (BSG…, Urteil vom 4. Juli 1989 -- 9 RV 16/88 -- a.a.O. und Urteil vom 12. Dezember 1990 -- 9a/9 RV 20/89 --) und dies bis zur Erreichen der Regelaltersgrenze von 65 Jahren -- vorliegend also für mindestens fünf Jahre (vgl. § 8 BSchAV und indirekt, BSG, Urteil vom 4. Juli 1989 -- 9 RV 16/88 -- sowie BSG, Urteil vom 13. August 1997 -- 9 RV 26/95 --). - LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2002 - L 10/9 V 24/98
Höhe des Berufsschadensausgleichs
Das BSG hat in der Entscheidung vom 13. August 1997, Az.: 9 RV 26/95, SozR3-3642 § 8 Nr. 8, mit Recht darauf hingewiesen, dass eine unmittelbare Anwendung des § 8 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alternative BSchAV in Fällen wie dem vorliegenden nicht in Betracht kommt.
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