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Rechtsprechung
   BSG, 23.05.1973 - 9 RV 344/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,10936
BSG, 23.05.1973 - 9 RV 344/72 (https://dejure.org/1973,10936)
BSG, Entscheidung vom 23.05.1973 - 9 RV 344/72 (https://dejure.org/1973,10936)
BSG, Entscheidung vom 23. Mai 1973 - 9 RV 344/72 (https://dejure.org/1973,10936)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BSG, 28.04.1960 - 8 RV 1341/58
    Auszug aus BSG, 23.05.1973 - 9 RV 344/72
    sonst hätte es der ausdrücklichen Erwähnung der für nichtig erklärten Ehe in s 44 Abs° 2 BVG nicht bedurft; diese Schlußfolgerung wird durch 5 44 Abs" 5 BVG bestätigt, wo- "nach auch im Falle der Nichtigerklärung die dort genannten Ansprücle, 'ie sich "aus der neuen Ehe", also auch aus einer für nichtig erklärten neuen Ehe herleiten, 8Uf den UHCh @ 44 Abs° 2 BVG wieder auflebenden Anspruch anzurechnen sind, Der Auffassung des BMA in dem Rundschreiben vom 21° Mai 1970 (BVBl 1970, 51), wonach in Abweichung von dem Rundschreiben vom 220 März 1961 (BVBl 61, ill, 112) auch für nichtig erklärte Ehen "neue Ehen" im Sinne von $ 44 Abs" 2 BVG bleiben, ist deshalb zuzustimmen; in diesem Rund" schreiben ist auch zu Recht darauf hingewiesen, daß, falls die hier von der Klägerin vertretene Auffassung zuträfe, die Witwe nach der Nichtigerklärung auch für die Dauer der für nichtig erklärten Ehe Witwenversorgung beanspruchen könnte° Damit würde aber die "Unterhaltsersatzfunktion" der Witwenrentc nicht beachtet; denn bis zur Wichtigerklärung ist die Ehefrau unterhaltsrechtlich ebenso gestellt gewesen, wie wenn die Ehe gültig geblieben wäre° Die hier vertretene andere Auffassung wird auch dem Sinn und Zweck der Vorschriften über das Wiederaufleben der Uitwcnrente gerecht: Sie soll der Witwe nach dem Tod ihres ersten Ehe" mannes den Entschluß zum Eingehen einer "neuen Ehe" erleichtern und unerwünschten Rentenkonkubinaten vorbeugen (vgl° die zitierte Rechtsprechung des BSG)° Dieser Zweck wird aber auch dann erreicht, wenn die Witwe in Unkenntnis eines Nichtigkeitsgrundes eine "neue Ehe" eingeht, auch dann löst sie sich aus dem "Witwendasein" und dem damit verbundenen Bedürfnis nach wirtschaftlicher Sicherung (so BSG 25, 124, 127)" Auch in diesem Falle soll sich aber, wie bereits in BSG 12, 127 hinsichtlich der Mitmenbeihilfe nach @ 44 Satz 4 BVG aE und der Witwenrente nach 5 44 nF sowie in allen späteren Urteilen des BSG ausgeführt werden ist, die durch den Tod des ersten Ehemanner 9.
  • BSG, 23.06.1965 - 1 RA 70/62

    Witwenansprüche - Wiederaufgelebte Witwenrente - Eingehung einer dritten Ehe - …

    Auszug aus BSG, 23.05.1973 - 9 RV 344/72
    - entgegen der Meinung der Vorinstanzen : nicht bezogen hat, möglicherweise deshalb nicht, weil sie ihr nach der damaligen Rechtslage in der britischen Besatzungszone nicht zustand und damit auch nicht abgefunden werden konnte (ebenso BSG 23, 124,128)° Auch wenn eine Abfindung beim Eingehen der zweiten Ehe nicht gewährt werden ist, ändert dies nichts daran, daß es sich beim Eingehen der dritten Ehe nicht um eine "Wiederverheiratung" im Sinne von 5 44 Abs" 1 BVG gehandelt hat" Da der Bescheid vom 160 April 1964 sonach nicht unrichtig gewesen ist, hat der Beklagte es mit dem angefochtenen ...lo.
  • BSG, 03.12.1980 - 4 RJ 91/79

    Anspruch auf Witwenrente - Auflösung der dritten Ehe - Wiederaufleben

    Diesen Grundsatz hat die Rechtsprechung konsequenterweise selbst in den Fällen eingehalten, in denen die Zweite und/oder dritte Ehe für nichtig erklärt worden ist (vgl. Urteile des BSG, 9. Senat vom 23. Mai 1973 - 9 RV 344/72 und 10. Senat vom 28. Juni 1973 - 10 RV 621/72 = SozR Nrn. 19, 20 zu § 44 BVG).
  • BSG, 18.01.1978 - 1 RA 17/76

    Anspruch auf Witwenrente - Wiederaufleben - Auflösung der dritten Ehe

    Nach Auflösung einer dritten Ehe lebt der Anspruch auf Witwenrente nicht nach AVG § 68 Abs. 2 (= RVO § 1291 Abs. 2) wieder auf (Anschluß an BSG 23.06.1965 11/1 RA 70/62 = BSGE 23, 124, 127;… BSG 21.01.1971 4 RJ 227/70 = SozR Nr. 30 zu § 1291 RVO; BSG 23.05.1973 9 RV 344/72 = SozR Nr. 19 zu § 44 BVG und Fortführung von BSG 21.07.1977 GS 1/76, GS 2/76).
  • LSG Hessen, 27.03.1974 - L 5 V 211/73
    Wie die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts dazu festgestellt hat, entspricht diese Auslegung des § 44 Abs. 2 BVG seinem Sinn und Zweck und dem Willen des Gesetzgebers, wie es schon mehrfach auch für die Heiratsabfindung gemäß § 44 Abs. 1 BVG entschieden worden ist (BSG 17, 120; 26, 77; Urt. v. 23.5.1973 Az.: 9 RV 344/72 in SozR § 44 Ca 23 Nr. 19;… Urt. v. 28.6.1973 Az.: 10 RV 621/72 in SozR § 44 Ca 25 Nr. 20).
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