Rechtsprechung
| BSG, 17.04.1958 - 9 RV 382/55 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Spricht das SG dem auf 50%-ige Rente Klagenden eine 40%-ige MdE zu, so betrifft das Urteil die Schwerbeschädigteneigenschaft - Zulässigkeit der Berufung
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1958, 1015 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BSG, 27.02.1959 - 8 RV 1051/56
Auszug aus BSG, 17.04.1958 - 9 RV 382/55
Diese Entscheidung wird zitiert von: BSG 1959-02-27 11/8 RV 1051/56 Vergleiche.
- BSG, 27.02.1959 - 8 RV 1051/56 Der Ausschluß der Berufung nach SGG § 148 Nr. 3 aF hängt nicht von dem Gegenstand des Berufungsverfahrens, sondern von dem Inhalt der erstinstanzlichen Entscheidung ab (vergleiche BSG 1955-09-22 8 RV 171/54 = BSGE 1, 225; BSG 1956-03-29 4 RJ 45/54 = BSGE 3, 24; BSG 1956-08-24 10 RV 1065/55 = BSGE 3, 217, 221; BSG 1958-04-17 9 RV 382/55 = SozR Nr. 18 zu § 148 SGG); hieran ist auch nach dem Inkrafttreten des 2. ÄndG SGG festzuhalten (…vergleiche BSG 1958-12-10 11/8 RV 983/56 = SozR Nr. 3 zu § 143 SGG).Hat der Kläger im erstinstanzlichen Verfahren Rente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um 50 % begehrt und ist "ihm Rente" nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um 40 % zugesprochen, so betrifft das Urteil einen Streit um den Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit von dem die Schwerbeschädigteneigenschaft abhängt.
Betrifft das erstinstanzliche Urteil die Schwerbeschädigteneigenschaft, so ist die Berufung nach SGG § 148 aF auch dann nicht ausgeschlossen, wenn die Schwerbeschädigteneigenschaft im Berufungsverfahren nicht mehr streitig ist, weil der Kläger den Klageantrag in seinem ursprünglichen Umfange nicht mit der Berufung verfolgt und der Beklagte mit seiner Berufung nur eine Herabsetzung der im ersten Rechtszuge zugesprochenen Rente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um 40 % auf eine Rente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um 30 % (25) % anstrebt (vergleiche BSG 1958-04-17 9 RV 382/55 = SozR Nr. 18 zu § 148 SGG;… BSG 1958-12-10 11/8 RV 983/56 = SozR Nr. 3 zu § 143 SGG).
- LSG Rheinland-Pfalz, 27.09.1993 - L 4 V 94/92
Zulässigkeit - Berufung - Soldatenversorgung - Ausgleich - Wehrdienstbeschädigung …
Dabei ist es gleichgültig, ob die Versorgung ganz oder teilweise im Streit ist, dem Grund oder der Höhe nach (vgl BSG vom 17.4.1958 - 9 RV 382/55 = SozR Nr. 18 zu § 148 SGG …und vom 23.4.1981 - 1 RA 25/80 = SozR 1500 § 146 Nr. 12).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".