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Rechtsprechung
   BSG, 15.07.1959 - 9 RV 468/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,9186
BSG, 15.07.1959 - 9 RV 468/55 (https://dejure.org/1959,9186)
BSG, Entscheidung vom 15.07.1959 - 9 RV 468/55 (https://dejure.org/1959,9186)
BSG, Entscheidung vom 15. Juli 1959 - 9 RV 468/55 (https://dejure.org/1959,9186)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BSG, 25.03.2004 - B 9 VS 1/02 R

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - truppenärztliche Behandlung - …

    Dies leuchtet insbesondere dann ein, wenn ein ärztlicher Kunstfehler vorliegt; auf ein Verschulden kommt es insoweit nicht an (vgl BSG, Urteil vom 15. Juli 1959 - 9 RV 468/55 - Umdruck S 9 f; Urteil vom 13. Dezember 1984 - 9a RVs 2/83 - USK 84268; Urteil vom 30. Januar 1991 - 9a/9 RV 26/89 - USK 9149; allg dazu auch BGH NJW 1992, 744).

    Entsprechendes hat auch für eine konservative Behandlung zu gelten, die an sich sachgerecht ist (anders allerdings BSG, Urteil vom 15. Juli 1959 - 9 RV 468/55 - Umdruck S 9 f; vgl dazu auch BSG, Urteil vom 4. Oktober 1966 - 10 RV 675/64 - Umdruck S 6 ff).

    Eine gesundheitliche Schädigung setzt nach allgemeinem Sprachgebrauch grundsätzlich eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes voraus (vgl dazu BSG, Urteil vom 15. Juli 1959 - 9 RV 468/55 - Umdruck S 10).

  • LSG Bayern, 31.07.2013 - L 15 VS 9/10

    Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - …

    Rn. 125 In seiner frühen Rechtsprechung hat das BSG beispielsweise mit Urteil vom 15.07.1959, Az.: 9 RV 468/55, dem Wehrdienst eigentümliche Verhältnisse in den bei der medizinischen Behandlung in einem Lazarett herrschenden schwierigen sanitären Verhältnissen der Truppen im Osteinsatz gesehen.

    Ein derartiger Sachverhalt kann versorgungsbegründend sein (vgl. BSG, Urteil vom 25.03.2004, Az.: B 9 VS 1/02 R, in dem der Schädigungsbegriff gegenüber der früheren Rechtsprechung, vgl. z.B. BSG, Urteil vom 15.07.1959, Az.: 9 RV 468/55, weiter gesehen wird, weil es für eine Wehrdienstbeschädigung nicht mehr für erforderlich erachtet wird, dass durch die truppenärztliche Behandlung der Gesundheitszustand verschlechtert worden ist, sondern auch schon das Fortbestehen eines behebbaren Leidens als Schädigungsfolge als ausreichend betrachtet wird).

  • BVerwG, 04.02.1966 - II C 65.63

    Operation eines Berufssoldaten auf dienstlichen Befehl als Dienstunfall

    Diese Rechtsprechung hat das Bundessozialgericht wiederholt gebilligt (Urteil vom 15. Juli 1959 - 9 RV 468/55 -[nicht veröffentlicht] und das vom Berufungsgericht angeführte Urteil vom 30. Mai 1961 - 10 RV 1059/58 - [NJW 1961 S. 2086]).
  • BSG, 28.06.1968 - 9 RV 604/65

    Keine Aufrechnung des Heilerfolges einer notwendigen Operation auf die dadurch …

    Buchst" k BVG der Dienst auf Grund der Notdienstverordnung vom 15° Oktober 1958° Auch in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist anerkannt, daß die durch militärärztliche Eingriffe entstandenen oder verschlimmerten Gesundheitsstörungen Schädigungsfolgen im Sinne des BVG sein können (BSG 17, 60, 61 f sowie Urteil vom 15° Juli 1959 - 9 RV 468/55 - ;… vgl" auch BSG in SozR Nr° 19 zu 5 1 BVG und Wilke, Bundesversorgungsgesetz, Handkommo, 2° Aufl° @1 Anm" 11 5 - S° 26, 27 - und V 10 b - S0 54)" Bei einer Gesundheitsstörung als Folge eines militärärztlichen Ein- griffe kommt es nicht darauf an, ob das Leiden, das zur Behandlung geführt hat, eine Schädigungsfolge ist° Heilfürsorge wird dem Soldaten - und ebenso dem zum Notdienst Verpflichteten nicht gewährt, weil durch die ärzt- - auch nur er.
  • BSG, 25.08.1966 - 9 RV 446/64

    Verkehrsunfall - Unfallbedingte Gesundheitsstörungen - Schädigungsfolgen - Weg …

    Das LSG ist zwar zutreffend davon ausgegangen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des BSG Versorgung nach § 1 Abs. 1 BVG auch wegen der mittelbaren Folgen einer Schädigung gewährt wird (BSG in Bd. 17, 60/61, Urteil des erkennenden Senats vom 26. Februar 1959 - 9 RV 96/55 - KOV 1959, 157), und daß die infolge einer militärärztlichen Behandlung oder eines Lazarettaufenthaltes eingetretenen Gesundheitsstörungen nach der Rechtsprechung des RVG (Bd. 2 S. 38, 86 und Bd. 3 S. 197, 200) und des BSG (Urteile vom 15. Juli 1959 - 9 RV 468/55 - und 14. Januar 1958 - 11/8 RV 887/55 -) dem militärischen Dienst zuzurechnen sind, weil der Erkrankte in seiner Eigenschaft als Soldat verpflichtet ist, sich dem Lazarettaufenthalt und der Behandlung durch den Militärarzt zu unterziehen.
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