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| BSG, 27.07.1978 - 9 RV 48/77 |
Zitiervorschläge
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- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Inaktives, zu Rückfällen neigendes Leiden
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 06.10.1976 - S 23 (29) V 95/75
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.1977 - L 6 (10) V 44/76
- BSG, 27.07.1978 - 9 RV 48/77
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BSG, 22.05.1962 - 9 RV 590/59
Zu den Rechtsfolgen hinsichtlich der MdE, wenn eine aktive Lungentuberkulose für …
Auszug aus BSG, 27.07.1978 - 9 RV 48/77
Ist diese Ungewißheit später, nach rückfallfreiem Ablauf einer 'Bewährungszeit' weggefallen, vermag dies die Herabsetzung der MdE unter dem Gesichtspunkt einer Änderung der Verhältnisse zu rechtfertigen (BSG vom 1962-05-22 9 RV 590/59 = BSGE 17, 63). - BSG, 10.01.1963 - 10 RV 763/60
- LSG Sachsen, 25.05.2005 - L 6 SB 55/04
Schwerbehindertenrecht - GdB-Festsetzung - Grundsätze der Heilungsbewährung - …
Die Ungewissheit (vgl. BSG, Urteil vom 27.07.1978 - 9 RV 48/77 -) spielt hierbei eine wesentliche Rolle. - LSG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2002 - L 7 SB 70/02
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Herabsetzung der GdB-Bewertung von 50 % …
Nach ständiger Rechtsprechung des BSG im sozialen Entschädigungsrecht und im Schwerbehindertenrecht ist es sachgerecht, bei der MdE/GdB-Bewertung von Gesundheitsbeeinträchtigungen, deren tatsächliche Funktionsstörungen nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erst nach Ablauf einer längeren Zeit festgestellt werden kann, z.B. nach Operationen oder bei chronischen langwierigen Erkrankungen, die zu Rezidiven neigen (vgl. BSG zu Tuberkuloseerkrankungen, Urteil vom 15.10.1963, 11 RV 236/61; Urteil vom 22.05.1962, 9 RV 590/59; Urteil vom 06.12.1989, 9 RVs 3/89; zur Osteomelitis, Urteil vom 27.07.1978, 9 RV 48/77; zu Herzinfarkten, Urteil vom 13.08.1997, 9 RVs 10/96) oder bei denen die volle Belastbarkeit schrittweise erreicht wird (BSG, Urteil vom 06.12.1989, 9 RVs 3/89; zur Heilungsbewährung bei Bandscheibenoperationen, Urteil vom 09.08.1995, 9 RVs 19/94), nicht ausschließlich auf das Ausmaß der feststellbaren Funktionsbeeinträchtigungen abzustellen, sondern es wird eine Höherbewertung des Gesundheitszustandes unter dem Gesichtspunkt der Ungewissheit des Krankheitsverlaufes und dem Gebot der Schonung als zulässig erachtet. - SG Stade, 30.11.2006 - S 3 SB 147/05
Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) von mindestens 50 im Hinblick auf …
Die Ungewissheit (vgl BSG, Urteil vom 27. Juli 1978 - 9 RV 48/77) spielt hierbei eine wesentliche Rolle. - BSG, 22.05.1962 - 9 RV 590/59
Zu den Rechtsfolgen hinsichtlich der MdE, wenn eine aktive Lungentuberkulose für …
Diese Entscheidung wird zitiert von: BSG 1978-07-27 9 RV 48/77 Vergleiche. - LSG Baden-Württemberg, 12.07.2006 - L 6 SB 1915/05 Nach ständiger Rechtsprechung des BSG im sozialen Entschädigungsrecht und im Schwerbehindertenrecht ist es sachgerecht, bei der MdE/GdB-Bewertung von Gesundheitsbeeinträchtigungen, deren tatsächliche Funktionsstörungen nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erst nach Ablauf einer längeren Zeit festgestellt werden können, zum Beispiel nach Operationen oder bei chronischen langwierigen Erkrankungen, die zu Rezidiven neigen (BSG zu Tuberkuloseerkrankungen, Urteil vom 15. Oktober 1963 - 11 RV 236/61 - Urteil vom 22. Mai 1962 - 9 RV 590/59 - Urteil vom 6. Dezember 1989 - 9 RVs 3/89 - BSG zur Osteomyelitis, Urteil vom 27. Juli 1978 - 9 RV 48/77 - BSG zu Herzinfarkten, Urteil vom 13. August 1997 - 9 RVs 10/96 -) oder bei denen die volle Belastbarkeit schrittweise erreicht wird (BSG, Urteil vom 6. Dezember 1989 - 9 RVs 3/89 - BSG zur Heilungsbewährung bei Bandscheibenoperationen, Urteil vom 9. August 1995 - 9 RVs 19/94 -), nicht ausschließlich auf das Ausmaß der feststellbaren Funktionsbeeinträchtigungen abzustellen, sondern es wird eine Höherbewertung des Gesundheitszustandes unter dem Gesichtspunkt der Ungewissheit des Krankheitsverlaufes und des Gebots der Schonung als zulässig erachtet.
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