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| BSG, 10.03.1964 - 9 RV 506/63 |
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- BSG, 27.02.1963 - 9 RV 558/59
Auszug aus BSG, 10.03.1964 - 9 RV 506/63
Urteil des erkennenden Senats vom 270 Februar "4965 - 9 RV 558/59 - BSG 48, 22 - 4O °Senat - BSG ?, 55; ; 8, vOm 480 Oktober 4962 in BVBl" 4965, 45 44 und Urteil - 44°."2352 Verursabhung in diesem Sinne gegeben ist bzwo ob unter Berücksichtigung aller für die Bescheiderteilung maßgebenden Unterlagen eine "Erschleichung" des Verwaltungsakts angenommen werden kann und ob schließlich weitere, vom LSG bisher nicht festgestellte Umstände etwa gegen einen Entzug bzw° zumindest gegen einen rückwirkenden Entzug der Leistungen sprechen (vgl" hierzu die Ausführungen weiter unten sowie allgemein die im Urteil des erkennden Senats vom 270 Februar 1965 - 9 RV 558/59 - erörtertcn Gesichtspunkte), bedarf noch der Prüfung durch die Tatsacheninstonz° Daher war die Sache in dem aus dem Urteilstenor ersichtlichen Umfang an das LSG erneuten Verhandlung und Entscheidung Zurückzuvorweisen zur.
- BSG, 22.10.1968 - 9 RV 418/65
Haftung eines Leistungsempfängers für seinen Vertreter im Verwaltungsrecht - …
Die Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrechts gehören insoweit zu dem hier anzuwendenden und zur Zeit des Erlasses des Bescheides vom 21. August 1962 geltenden Recht (BSG Urteil vom 6. Oktober 1965 - 10 RV 215/63 -, BVBl. 1966 S. 65;… BSG in SozR VerwVG § 42 Nr. 3; Urteil des erkennenden Senats vom 10. März 1964 - 9 RV 506/63 - (BVBl. 1964 S. 133) und vom 24. November 1965 - 9 RV 598/63 -). - BSG, 28.06.1968 - 9 RV 466/65 pfliehtung des Klägers Zur Rückgewähr der empfangenen Leistungen auf die Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrechts stützen dürfen° Es hat sich insoweit zutreffend auf die in-dieser Frage übereinstimmende Rechtsprechung der Kriegsopfersenate des BSG bezogen (ESG .Urßeil vom 20. Februar 1964 - 8 RV 397/62 - in BVBl 1964, 133 Nrc 2}; Urteil vom 10° März 1964 - 9 RV 506/63 - inlBVBl 1964, 133 Nr° 22; Urteil vom 60 Oktober 1965 ho RV 215/63 1966, 65)°.
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