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Rechtsprechung
   BSG, 14.06.1978 - 9 RV 52/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,12573
BSG, 14.06.1978 - 9 RV 52/77 (https://dejure.org/1978,12573)
BSG, Entscheidung vom 14.06.1978 - 9 RV 52/77 (https://dejure.org/1978,12573)
BSG, Entscheidung vom 14. Juni 1978 - 9 RV 52/77 (https://dejure.org/1978,12573)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BSG, 24.06.1969 - 10 RV 282/66

    Ablehnung eines beantragten Zugunstenbescheides - Voraussetzungen für die …

    Auszug aus BSG, 14.06.1978 - 9 RV 52/77
    Sie ist damit unabdingbare Vorbedingung für eine mit der Klage erstrebte Berichtigung (BSGE 29, 278, 282 f uö).
  • BSG, 24.11.1977 - 9 RV 64/76

    Verwaltungsakt - Ablehnung eines Zugunstenbescheids - Aufhebung durch das SG - …

    Auszug aus BSG, 14.06.1978 - 9 RV 52/77
    Diese Pflicht gilt gleichermaßen für die tatbestandlichen Voraussetzungen eines Verwaltungsaktes, mit dem die Behörde von ihrem Ermessen Gebrauch macht, wie von einer behördlichen Regelung, welche ganz oder zum Teil auf zwingendem Recht beruht (BSG-Urteil vom 24. November 1977 - 9 RV 64/76; 9. Februar 1978 - 9 RV 24/77).
  • BSG, 09.02.1978 - 9 RV 24/77
    Auszug aus BSG, 14.06.1978 - 9 RV 52/77
    Diese Pflicht gilt gleichermaßen für die tatbestandlichen Voraussetzungen eines Verwaltungsaktes, mit dem die Behörde von ihrem Ermessen Gebrauch macht, wie von einer behördlichen Regelung, welche ganz oder zum Teil auf zwingendem Recht beruht (BSG-Urteil vom 24. November 1977 - 9 RV 64/76; 9. Februar 1978 - 9 RV 24/77).
  • BSG, 28.01.1981 - 9 RV 29/80

    Zugunstenbescheid im sozialrechtlichen Verfahren - Wiederholte Ablehnung - …

    Die Gerichte waren ebenfalls nicht zur weiteren Sachaufklärung in dieser Richtung ver8n1a8t (BSG 802124500 5 405 Nr "16; 4500 5 409 Nr. 4; BSG44. Juni 4978 -9 RV 52/77; BSG5. März 4980 - 9 RV 44/80).
  • BSG, 19.09.1979 - 9 RV 46/78
    Mit Recht hat das LSG den Inhalt dieser Entscheidung nicht durch den - nachträglichen - Vermerk in der Weise interpretiert, daß die erst - 9 " darin enthaltene Feststellung, die Voraussetzung für einen Zugunstenbescheid sei nicht gegeben, bereits dem Bescheid vom 9° Mai 1975 zugrundezulegen wäre" Zu einem Widerspruchs" bescheid (@ 85 SGG)" in dem dazu hätte Stellung genommen werden können, ist es infolge der direkten Klageerhebung (@ 78 Abs. 2 Satz 1 sec) nicht gekommen"Die abgelehnte Neufeststellung nach 5 62 BVG stand auch nicht irgendwie in einem derart zwingenden Sachzusammenhang mit einer Über@ prüfung der rechtsverbindlichen Entscheidungen im Hinblick auf 5 AO KOVVfG, daß eine erneute Kontrolle der Ablehnungen von der vorgenommenen Sachentscheidung eingeschlossen worden wäre" Die Einheitlichkeit des Rentenanspruches ändert an diesem Ergebnis nichts° Sie ist nur bedeutsam in anderen Sachverknüpfungen° Auch zwingt nicht etwa ein Zusammenhang zwischen den Bewertungen der MdE nach 5 30 Abs. 1 und nach Abs. 2 BVG (…vgl dazu BSGSozR 1500 5 99 Nr. 29 s 3), bei einer Sachentscheidung nach Abs. 1 gleichzeitig nach Abs. 2 zu befinden° Erst nach einer erneuten Überprüfung im Verwaltungsverfahren gemäß 5 40 KOVVfG könnte die Klägerin ein - ablehnendes." - Ergebnis im Gerichtsverfahren voll kontrollieren lassen (…BSG SozR 1500 5 103 Nr. 16; BSG 1ü. Juni 1978 - 9 RV 52/77 ")° Die rechtskräftigen Entscheidungen über die MdB-Erhöhung nach @ 30 Abs. 2 BVG verbieten nach den Grundsätzen der Gewaltentrennung und der Rechtssicherheit, diesen Anspruch erneut unmittelbar zur richterlichen Entscheidung zu bringen" Entweder schließt die materielle Rechtskraft eine Sachentscheidung der Gerichte.
  • BSG, 27.07.1978 - 9 RV 56/77
    Da es nicht die Tatsachen ermittelt hat, von denen es abhängt, ob die angefochtenen Bescheide rechtswidrig sind oder nicht, hat es nicht pflichtgemäß die Spruchreife der Sache herbeigeführt (Urteile des erkennenden Senats vom 25. April 1978 - 9 RV 62/77 - und vom 44. Juni 1978 - 9 RV 52/77 m.N.).
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