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Rechtsprechung
   BSG, 31.01.1973 - 9 RV 532/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,2777
BSG, 31.01.1973 - 9 RV 532/71 (https://dejure.org/1973,2777)
BSG, Entscheidung vom 31.01.1973 - 9 RV 532/71 (https://dejure.org/1973,2777)
BSG, Entscheidung vom 31. Januar 1973 - 9 RV 532/71 (https://dejure.org/1973,2777)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Die durch mehrere Schädigungsfolge bedingte MdE - Geltung als Erwerbsunfähiger

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erwerbsunfähigkeit - Allgemeines Erwerbsleben - Minderung der Erwerbsfähigkeit - Mehrere Schädigungen - Abrundung - Schwerstbehindertenzulage

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BSG, 25.07.1967 - 9 RV 248/65
    Auszug aus BSG, 31.01.1973 - 9 RV 532/71
    nicht darauf an, daß für die fragliche Zeit (4° Juni 4960 bis 34" Dezember 4965) der Anspruch auf Berufsschadensausgleich dem Grunde nach streitig gewesen ist (…vgl° SozR Nr° 28 zu 5 448 SGG; Urteile des erkennenden Senats.vom 25° Juli 4967 - 9 RV 248/65 - und 270 Januar 4970 - 9 RV 722/67 -)° Die Voraussetzungen des 5 448 Nr° 2 SGG waren schen zur Zeit der Klageerhebung Anfang 4966 gegeben, da der Beklagte den Bewilligungsbescheid für die Zeit ab 4° Januar 4964 bereits im Jahre 4965 erteilt hatte; die Berufung des Klägers ist also nicht erst durch Maßnahmen des Beklagten nach Einlegung des Rechtsmittels auf einen zeitlich begrenzten Anspruch eingeschränkt worden (…vgla SozR Nr" 9 zu S 446 SGG, Nr" 55 zu 5 448 SGG)°.
  • BSG, 18.11.1971 - 9 RV 326/70

    Bemessung der Minderung der Erwerbsfähigkeit

    Auszug aus BSG, 31.01.1973 - 9 RV 532/71
    tracht) in seinen Sachanträgen geltend machen können, ohne daran durch das Prinzip der einheitlichen MdB-Bewertung gehindert zu sein(…vgl° SozR Nro 46 zu 5 50 BVG; Urteil des erkennenden Senats vom 48° November 4974 - 9 RV 326/70-9, Dafür, daß dem Kläger etwas derartiges vorgeschwebt hat, scheint der Umstand zu sprechen, daß er mit seiner Revision u"a" auch Verstöße des LSG gegen 55 405, 409 SGG ge- :ügt hat; diese Verfahrensrügen gewinnen nämlich erst dann einen Sinn, wenn das Klagebegehren dahin gedeutet wird, die schädigungsbedingte"MdE solle allein gemäß 5 50 9Abs" 4 BVG auf mehr als 90 VOH° erhöht werden° Der Kläger hat es jedoch in den Vorinstanzen versäumt, seine Sachenträge in diesem Sinne hinreichend deutlich zu formulieren;… im Revisionsverfahren ist es ihm aber nicht möglich, dies durch eine Erweiterung des Klagebegehrens nachzuholen (vgl° SozR Nr" 2 zu 5 468 SGG)" Davon abgesehen würden die genannten Verfahrensrügen auch nicht durchgreifen;… denn es ist nicht ersichtlich, wodurch sich das LSG zur Einholung eines nervenklinischen Gutachtens hätte gedrängt fühlen müssen (Vglo SozR Nr, 44 zu @ 405 SGG) und ein etwaiges Recht, wegen der Nichteinholung eines Ergänzungsgutachtens von Dr° B" ' Verletzung des 5 409 SGG zu rügen, würde der Kläger durch sein Schweigen in der Berufungsverhandlung am 4° April 4974 eingebüßt haben (BSG 5, 284)°.
  • BSG, 27.01.1970 - 9 RV 722/67

    Zur Frage der Zulässigkeit der Berufung nach erstinstanzlichem Streit über den …

    Auszug aus BSG, 31.01.1973 - 9 RV 532/71
    nicht darauf an, daß für die fragliche Zeit (4° Juni 4960 bis 34" Dezember 4965) der Anspruch auf Berufsschadensausgleich dem Grunde nach streitig gewesen ist (…vgl° SozR Nr° 28 zu 5 448 SGG; Urteile des erkennenden Senats.vom 25° Juli 4967 - 9 RV 248/65 - und 270 Januar 4970 - 9 RV 722/67 -)° Die Voraussetzungen des 5 448 Nr° 2 SGG waren schen zur Zeit der Klageerhebung Anfang 4966 gegeben, da der Beklagte den Bewilligungsbescheid für die Zeit ab 4° Januar 4964 bereits im Jahre 4965 erteilt hatte; die Berufung des Klägers ist also nicht erst durch Maßnahmen des Beklagten nach Einlegung des Rechtsmittels auf einen zeitlich begrenzten Anspruch eingeschränkt worden (…vgla SozR Nr" 9 zu S 446 SGG, Nr" 55 zu 5 448 SGG)°.
  • BSG, 21.04.1966 - 9 RV 754/65

    MdE - besonderes berufliches Betroffensein - Beweiswürdigung

    Auszug aus BSG, 31.01.1973 - 9 RV 532/71
    beträgt, wenn die MdB gemäß 5 50 Abs° 2 BVG noch um 40 v°H° höher zu bewerten ist; eine Abrundung des Vomhundertsatzes gemäß 5 54 Abs° 2 BVG kann hier nicht stattfinden° Der demgegenüber vom Beklagten mit seiner Revision vertretene Standpunkt würde bedeuten, daß Erwerbsunfähigkeit i"S° des 5 54 Abs° 5 BVG erst anzunehmen wäre, wenn die Schwerhörigkeit des Klägers eine MdB von 25 V"H° bedingte; erst dann nämlich würde bei Anwendung der Lohmüllerfschen Formel die Gesamt-MdB den Gradvon 95 voH° erreicht haben" Bei dieser Betrachtungsweise wird aber verkannt" daß Erwerbsunfähigkeit i"S" des 5 54 Abs° 5 BVG schon dann gegeben ist9 wenn die MdB über 90 VOH°" also ZGB° bei 94 VQH° liegt 44 (vgl° Vorberg/v° Nuis IV So 444 Anmo 5 zu 5 34; BSG 8, 69; Urteil des erkennenden Senats vom 24" April 4966 - 9 RV 754/65 -)°.
  • BSG, 14.02.2001 - B 9 V 12/00 R

    Einschätzung der MdE, Minderung um 95 vH für Erwerbsunfähigkeit

    Seine bisher vertretene - gegenteilige - Ansicht (vgl Urteile vom 31. Januar 1973 - 9 RV 532/71 - …und vom 28. Oktober 1975 - 9 RV 78/75 -, SozR § 31 BVG Nr. 12 und SozR 3100 § 30 Nr. 9) gibt der Senat auf.
  • LSG Bayern, 05.04.2000 - L 18 V 2/00

    Kriegsopferversorgung - Beschädigtenrente - Erwerbsunfähigkeitsrente - …

    Wird die MdE im allgemeinen Erwerbsleben nach § 30 Abs. 1 BVG mit 81 vH und nach Anwendung des Abs. 2 mit 91 vH bewertet, gilt der Beschädigte als erwerbsunfähig (aaO unter Verweisung auf BSG SozR Nr. 12 zu § 31 BVG = Urteil vom 31.01.1973 9 RV 532/71).

    Das BSG hat in seinem Urteil ausdrücklich die Rechtsprechung des 9. Senats des BSG berücksichtigt und auf die Besonderheiten der im Urteil vom 31.01.1973 - 9 RV 532/71 (…= SozR Nr. 12 zu § 31 BVG) gegebenen Sachlage hingewiesen.

  • BSG, 28.10.1975 - 9 RV 78/75

    Welcher Betrag ist anzurechnen

    Wird die Minderung der Erwerbsfähigkeit eines Beschädigten gemäß BVG § 30 Abs. 1 iVm § 62 von 80 auf 81 % erhöht und folgt hieraus unter Berücksichtigung eines besonderen beruflichen Betroffenseins (BVG § 30 Abs. 2) eine Gesamt-Minderung der Erwerbsfähigkeit von 91 %, so daß der Beschädigte deshalb die Erwerbsunfähigkeitsrente (BVG § 31 Abs. 3 S 2; vergleiche BSG 1973-01-31 9 RV 532/71 = SozR Nr. 12 zu § 31 BVG) erhält, so ist nur der Mehrbetrag der Grundrente, der sich aus einer Erhöhung der Minderung der Erwerbsfähigkeit von 80 auf 90 % ergibt, auf den Berufsschadensausgleich anzurechnen.
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