Rechtsprechung
| BSG, 27.02.1963 - 9 RV 558/59 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BSG, 10.03.1964 - 9 RV 506/63 Urteil des erkennenden Senats vom 270 Februar "4965 - 9 RV 558/59 - BSG 48, 22 - 4O °Senat - BSG ?, 55; ; 8, vOm 480 Oktober 4962 in BVBl" 4965, 45 44 und Urteil - 44°.
"2352 Verursabhung in diesem Sinne gegeben ist bzwo ob unter Berücksichtigung aller für die Bescheiderteilung maßgebenden Unterlagen eine "Erschleichung" des Verwaltungsakts angenommen werden kann und ob schließlich weitere, vom LSG bisher nicht festgestellte Umstände etwa gegen einen Entzug bzw° zumindest gegen einen rückwirkenden Entzug der Leistungen sprechen (vgl" hierzu die Ausführungen weiter unten sowie allgemein die im Urteil des erkennden Senats vom 270 Februar 1965 - 9 RV 558/59 - erörtertcn Gesichtspunkte), bedarf noch der Prüfung durch die Tatsacheninstonz° Daher war die Sache in dem aus dem Urteilstenor ersichtlichen Umfang an das LSG erneuten Verhandlung und Entscheidung Zurückzuvorweisen zur.
- BSG, 26.09.1968 - 10 RV 858/64
Hinterbliebenenrente - AOK-Bedienstete - Beamtenrechtliche Versorgungsbezüge - …
41" 14; BSG 15, 81; Urteil des BSG vom 27" Februar 1955 - 9 RV 558/59 --)° Nach den Grundsätzen des allgemeinen Verweltungsrechts über die Rückforderung zu Unrecht empfangener öffentlich-rechtlicher Leistungen ist das nach dem Verfassungsgrundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Art: 20 Abs" 5 GG) bestehende öffentliche ...57. - BSG, 26.08.1965 - 9 RV 518/63 der Behörden der Krieg30pferversorgung gelten, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, ist in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts anerkannt (vgl° BSG 8, 11, 14; 15" 81; Urteil dcs erkenncnden Senats vom 27° Februar 1965 - 9 RV 558/59 -).
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