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| BSG, 24.11.1965 - 9 RV 598/63 |
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- BSG, 17.07.1958 - 9 RV 968/55
Auszug aus BSG, 24.11.1965 - 9 RV 598/63
"bis 510 Dezember 1952 befristet und somit bei Erlaß der Berichtigungsbeschcide vom 140 Juli 1956 und 6° Mai 1965 nicht mehr anwendbar war (vgl° BSG 8, 13)° Für die Zeit vor dem 10 April 1955 gelten vielmehr die Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrechts (BSG 8, 11, 14; 10, 72, 74; 15, 81 sowie 21, 58 f), deren Anwendung auch nicht etwa durch 5 51 VeerG ausgeschlossen wurde (vgl° das Urteil vom 6° Oktober 1965)° Nur für die Frage, ob die vor dem 1° April 1955 erlassenen Bescheide zweifelsfrei unrichtig waren, also für die Beurteilung einer von Anfang an bestehende Unrichtigkeit, nicht auch der Rücknahme, kommt es auf das vor diesem Zeitpunkt geltende Recht auch dann an, wenn es inzwischen aufgehoben wurde, Das LSG hat von der Revision nicht angegriffen festgestellt, daß ein Zusammenhang der 1940, 1948 und im Ume anerkennungsbescheid vom 230 Januar 1955 unter der Bezeichnung Bechterew'sche Erkrankung der Bendenwirbelsäule anerkannten Beschwerden mit wehrdienstlichen Einflüssen Zweifelsfrei ausscheidet und daß darum die 1940 und 1948 Bescheide. - BSG, 06.10.1965 - 10 RV 215/63
Unberechtigte Versorgungsbezüge - Rückforderungsrecht der Versorgungsverwaltung - …
Auszug aus BSG, 24.11.1965 - 9 RV 598/63
seinem Inkrafttreten an Wirkungen äußern kann" Das bedeutet abernicht, daß Bescheide, die vor dem 1° April 1955 erlassen wurden, nach dem 1° April 1955 nicht rückwirkend zurückgenommen werden könnten (vgl. auch BSG Urto vom 60 Oktober 1965 - 10 RV 215/63 -)° Das Gegenteil ergibt sich aus dem Gedanken der Rechtskontinuität° Nur bestimmen sich die Wirkungen der Rücknahme für die Zeit vor dem 1" April '."13 ".
- BSG, 22.10.1968 - 9 RV 418/65
Haftung eines Leistungsempfängers für seinen Vertreter im Verwaltungsrecht - …
Die Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrechts gehören insoweit zu dem hier anzuwendenden und zur Zeit des Erlasses des Bescheides vom 21. August 1962 geltenden Recht (BSG Urteil vom 6. Oktober 1965 - 10 RV 215/63 -, BVBl. 1966 S. 65;… BSG in SozR VerwVG § 42 Nr. 3; Urteil des erkennenden Senats vom 10. März 1964 - 9 RV 506/63 - (BVBl. 1964 S. 133) und vom 24. November 1965 - 9 RV 598/63 -).
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